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Anmeldung zum Besuch eines Kindergartens in der Gemeinde Oftersheim im Jahr 2012 (4.9.11)
Rubrik: | Das Hauptamt informiert |
Herausgeber: | Gemeinde Oftersheim - Gemeindeverwaltung |

Kindergarten
Da die Bedarfszahlen für Kindergartenplätze häufig schwanken (Zu- und Wegzüge, unterschiedliche Geburtenzahlen), kommt der zuverlässigen Bedarfsplanung zur Vermeidung von kostspieligen Fehlkalkulationen große Bedeutung zu. Insbesondere durch die zu erwartenden Zuzüge im Neubaugebiet Nord-West ist die Planung für das vorhandene Platzangebot besonders wichtig.
Die Verantwortlichen der Gemeinde und der Kindergärten sind somit auf verlässliche Angaben und verbindliche Anmeldungen der Eltern angewiesen. Das gemeinsam mit den Kindergärten entwickelte verbindliche Anmeldeverfahren muss ein ausreichendes Angebot auch im nächsten Jahr vor allem für die Kinder ab dem 3. Geburtstag sicherstellen und dabei auch Probleme vermeiden, die erfahrungsgemäß aus Mehrfachanmeldungen in den verschiedenen Kindergärten resultieren. Das Anmeldeverfahren ermöglicht allen Eltern, deren Kinder im nächsten Jahr 3 Jahre alt werden, eine rechtzeitige Anmeldung und erspart unnötige Wege zu den einzelnen Kindergärten.
Die im Jahr 2012 vorhandenen Platz- bzw. Raumkapazitäten in den Oftersheimer Kindergärten reichen für den Bedarf bzw. zur Sicherstellung des Rechtsanspruchs ab 3 Jahren aus.
Durch den von Bund und Land geforderten Ausbau der Kleinkindbetreuungsplätze (Rechtsanspruch für Kinder ab einem Jahr ab 2013) hätten die Krippenplätze in den Oftersheimer Kindergärten in den nächsten Jahren nicht ausgereicht. Der Gemeinderat Oftersheim hatte deshalb im Frühjahr 2009 den Bau eines weiteren Kindergartens mit Krippen- und Kindergartenplätzen beschlossen. Der Albert-Schweitzer-Kindergarten wird in diesem Monat seiner Bestimmung übergeben und die ersten Kinder werden ab 19.09.2011 das neue Gebäude mit Leben füllen.
Neben 3 Krippengruppen werden im ersten kommunalen Kindergarten zu Betriebsbeginn auch ein weiteres Tagesgruppenangebot und eine VÖ-Gruppe für Kinder ab 3 Jahren eingerichtet. Eine weitere Gruppe kann bei Bedarf eröffnet werden. Vorrangiges Ziel muss aber (auch aus finanziellen Gründen) die Auslastung der Bestandskindergärten sein. Daher steht der Albert-Schweitzer-Kindergarten vorrangig den Eltern bzw. Kindern zur Verfügung, die im Neubaugebiet Nord-West oder in unmittelbarer Umgebung der Einrichtung wohnen oder die aus zwingenden Gründen die entsprechenden Öffnungszeiten in Anspruch nehmen müssen.
Wie funktioniert das Anmeldeverfahren:
Alle Eltern, deren Kinder im Jahr 2012 den 3. Geburtstag feiern, erhalten in den nächsten Tagen ein „gelbes“ Anmeldeformular zusammen mit den wesentlichen Informationen über alle Kindergärten (Betreuungsangebote, Öffnungszeiten und Beiträge). Das Anmeldeformular sollte ausgefüllt und unterschrieben bis spätestens 04.10.2011 bei der Kindergartenleitung der Bestandskindergärten oder für den neuen Kindergarten im Rathaus (Zimmer 28/29) abgegeben werden, damit entsprechend vorausgeplant werden kann. Auch wenn Ihr Kind von Ihnen bereits in einer Einrichtung vorgemerkt wurde, geben Sie unbedingt und sicherheitshalber das farbige Anmeldeformular für das Jahr 2012 im gewünschten Kindergarten ab.
Für die Zuteilung der Kindergartenplätze sind die Kindergartenleitungen bzw. die Träger zuständig. Bei der Vergabe der Plätze entscheidet das Geburtsdatum. Es besteht kein Rechtsanspruch auf einen Platz in einem bestimmten Kindergarten. Die Eltern werden automatisch von der jeweiligen Kindergartenleitung informiert, ob ihr Kind im entsprechenden Kindergarten einen Platz bekommt oder ob die Anmeldung an die angegebenen Alternativkindergärten weitergeleitet wird.
Bei Rückfragen stehen den Eltern die jeweilige Kindergartenleitung oder die Gemeinde Oftersheim, Frau Stohner (Tel. 597-128) und Frau Fassott-Schneider (Tel.: 597-129) gerne zur Verfügung.
Aufnahme und Eingewöhnungsphase für Kinder ab 33. Lebensmonat:
In den genannten Kindergärten können Kinder ab frühestens 33 Lebensmonaten unter Berücksichtigung bestimmter Kriterien aufgenommen werden. Darunter fallen insbesondere der berufliche Wiedereinstieg der Mutter zum 3. Geburtstag des Kindes, besondere familiäre Situationen, wie die bevorstehende Geburt eines Geschwisterkindes oder ein terminlich nahe stehender Klinikaufenthalt oder eine Kur der Hauptbetreuungsperson. Über die Aufnahme entscheidet die jeweilige Kindergartenleitung. Ein Rechtsanspruch auf dieses Angebot besteht nicht und es kann nur bei einer Unterbelegung einer Kindergartengruppe angeboten und somit nicht dauerhaft und in allen Gruppen unterbreitet werden. Bei Interesse informiert die Kindergartenleitung über die gegebenen Aufnahmemöglichkeiten und Einzelheiten des Eingewöhnungskonzeptes der Einrichtung.
Es bleibt zu hoffen, dass sich alle betroffenen Eltern ihrer Mitverantwortung bei der Bedarfsermittlung bewusst sind und die Gemeinde sowie die Kindergärten entsprechend unterstützen. Nur durch zuverlässige Informationen und die Abgabe verbindlicher Anmeldungen kann ein ausreichendes und bedarfsgerechtes Platz- und Betreuungsangebot in den Kindergärten gewährleistet werden.
(Bildquelle: www.bilderkiste.de)