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Anmeldeverfahren zum Besuch eines Kindergartens in der Gemeinde in zwei Abschnitten (9.8.12)
Rubrik: | Das Hauptamt informiert |
Herausgeber: | Gemeinde Oftersheim - Gemeindeverwaltung |

Kindergarten
Anmeldeverfahren erstmals auch für Krippenkinder
Da die Bedarfszahlen für Kindergartenplätze häufig schwanken (Zu- und Wegzüge, unterschiedliche Geburtenzahlen), kommt der zuverlässigen Bedarfsplanung zur Vermeidung von kostspieligen Fehlkalkulationen große Bedeutung zu. Insbesondere durch die noch zu erwartenden Zuzüge im Neubaugebiet Nord-West ist die Planung für das vorhandene Platzangebot besonders wichtig.
(Bildquelle: www.bilderkiste.de)
Die Verantwortlichen der Gemeinde und der Kindergärten sind somit auf verlässliche Angaben und verbindliche Anmeldungen der Eltern angewiesen. Das gemeinsam mit den Kindergärten entwickelte verbindliche Anmeldeverfahren muss ein ausreichendes Angebot auch im nächsten Jahr vor allem für die Kinder ab dem 3. Geburtstag sicherstellen und dabei auch Probleme vermeiden, die erfahrungsgemäß aus Mehrfachanmeldungen in den verschiedenen Kindergärten resultieren. Das Anmeldeverfahren ermöglicht allen Eltern, deren Kinder im nächsten Jahr 3 Jahre alt werden, eine rechtzeitige Anmeldung und erspart unnötige Wege zu den einzelnen Kindergärten. Erstmals wird das Verfahren für das Kalenderjahr 2013 in zwei Abschnitten durchgeführt.
Die im Jahr 2013 vorhandenen Platz- bzw. Raumkapazitäten in den Oftersheimer Kindergärten reichen für den Bedarf bzw. zur Sicherstellung des Rechtsanspruchs ab 3 Jahren aus, allerding kann eventuell nicht immer ein Platz im Wunschkindergarten angeboten werden.
Durch den von Bund und Land geforderten Ausbau der Kleinkindbetreuungsplätze (Rechtsanspruch für Kinder ab einem Jahr ab August 2013) hätten allerdings die Krippenplätze in den Oftersheimer Kindergärten in den nächsten Jahren nicht ausgereicht. Der Gemeinderat Oftersheim hatte deshalb im Frühjahr 2009 den Bau eines weiteren Kindergartens mit Krippen- und Kindergartenplätzen beschlossen. Der Albert-Schweitzer-Kindergarten wurde dann im Herbst 2011 seiner Bestimmung übergeben. Neben 3 Krippengruppen konnten zu Betriebsbeginn im ersten kommunalen Kindergarten auch ein weiteres Tagesgruppenangebot und eine VÖ-Gruppe für Kinder ab 3 Jahren eingerichtet werden. Eine weitere Gruppe für Kinder zwischen 3 und 6 Jahren geht zu Beginn des Kindergartenjahres 2012/13 in Betrieb. Für Kindergartenkinder wird hier ein Tagesangebot sowie Betreuung in verlängerter Öffnungszeit angeboten. Die VÖ-Plätze in dieser Gruppe sind allerdings bereits belegt bzw. vorgesehen für Krippenkinder, die in den ersten Monaten des neuen Kindergartenjahres in den Kindergarten wechseln werden. Es stehen in der neuen Gruppe dann nur noch Plätze mit Ganztagesbetreuung zur Verfügung.
Vorrangiges Ziel muss aber auch (insbesondere aus finanziellen Gründen) die Auslastung der Bestandskindergärten sein. Daher steht der Albert-Schweitzer-Kindergarten vorrangig den Eltern bzw. Kindern zur Verfügung, die im Neubaugebiet Nord-West oder in unmittelbarer Umgebung der Einrichtung wohnen oder die aus zwingenden Gründen die entsprechenden Öffnungszeiten in Anspruch nehmen müssen.
Wie funktioniert das Anmeldeverfahren:
Alle Eltern, deren Kinder in der Zeit vom 01.01.2013 bis 31.07.2013 den 3. Geburtstag feiern, erhalten Anfang September 2012 ein „blaues“ Anmeldeformular zusammen mit den wesentlichen Informationen über alle Kindergärten (Betreuungsangebote, Öffnungszeiten und Beiträge).
Das Anmeldeformular sollte ausgefüllt und unterschrieben bis spätestens 05.10.2012 bei der jeweiligen Kindergartenleitung abgegeben werden, damit entsprechend vorausgeplant werden kann. Auch wenn Ihr Kind von Ihnen bereits in einer Einrichtung vorgemerkt wurde, geben Sie unbedingt und sicherheitshalber das farbige Anmeldeformular für das Jahr 2013 im gewünschten Kindergarten ab.
Bitte beachten Sie, dass Anmeldungen für den Kindergarten Sonnenblume im nächsten Jahr nicht möglich sind, da die wenigen Restplätze für Kinder ab 3 Jahren Geschwisterkindern vorbehalten sind. In der Kita Albert-Schweitzer stehen nur noch wenige Tagesplätze zur Verfügung, alle VÖ-Plätze sind belegt.
Für die Zuteilung der Kindergartenplätze sind die Kindergartenleitungen zuständig. Bei der Vergabe der Plätze entscheidet das Geburtsdatum. Es besteht kein Rechtsanspruch auf einen Platz in einem bestimmten Kindergarten. Die Eltern werden automatisch von der jeweiligen Kindergartenleitung informiert, ob ihr Kind im entsprechenden Kindergarten einen Platz bekommt oder ob die Anmeldung an die angegebenen Alternativkindergärten weitergeleitet wird.
Der 2. Abschnitt des Anmeldeverfahrens wird im Januar 2013 durchgeführt.
Eltern, deren Kinder in der Zeit vom 01.08.2013 bis 31.07.2014 3 Jahre alt werden, erhalten Ende Dezember 2012 das Informationsschreiben und Anmeldeformular.
Aufnahme und Eingewöhnungsphase für Kinder ab 33. Lebensmonat:
In den genannten Kindergärten können Kinder ab frühestens 33 Lebensmonaten unter Berücksichtigung bestimmter Kriterien aufgenommen werden. Darunter fallen insbesondere der berufliche Wiedereinstieg der Mutter zum 3. Geburtstag des Kindes, besondere familiäre Situationen, wie die bevorstehende Geburt eines Geschwisterkindes oder ein terminlich nahe stehender Klinikaufenthalt oder eine Kur der Hauptbetreuungsperson. Über die Aufnahme entscheidet die jeweilige Kindergartenleitung. Ein Rechtsanspruch auf dieses Angebot besteht nicht und es kann nur bei einer Unterbelegung einer Kindergartengruppe angeboten und somit nicht dauerhaft und in allen Gruppen unterbreitet werden. Bei Interesse informiert die Kindergartenleitung über die gegebenen Aufnahmemöglichkeiten und Einzelheiten des Eingewöhnungskonzeptes der Einrichtung.
Anmeldeverfahren künftig auch für Krippenkinder:
Für die Bedarfsplanung sind die Verantwortlichen auch hier auf zuverlässige Anmeldungen angewiesen. Durch Mehrfachanmeldungen kam es in der Vergangenheit leider immer wieder zu Irritationen, was die Planungssicherheit erschwerte. Deshalb wird die Gemeindeverwaltung künftig auch für Krippenkinder ein Anmeldeverfahren einführen, das zweimal jährlich den genauen Bedarf ermitteln soll.
Erstmals wird das Verfahren im Januar 2013 durchgeführt. Angeschrieben werden dann alle Eltern, deren Kinder in der Zeit vom 01.07. bis 31.12.2012 geboren wurden bzw. werden. Im Juli nächsten Jahres werden dann in einem 2. Abschnitt Eltern angeschrieben, deren Kinder in der Zeit vom 01.01. bis 30.06. 2013 zur Welt kommen.
Die Anmeldungen werden nur noch im Rathaus entgegengenommen und auch die Platzvergabe der Krippenplätze erfolgt für alle Einrichtungen ausschließlich durch die Gemeindeverwaltung. Selbstverständlich sollen Geschwisterkinder nach Möglichkeit wie bisher auch in der gleichen Einrichtung aufgenommen werden, in der bereits ein Kind der Familie einen Platz belegt. Garantiert werden kann dies allerdings nicht.
Bei Rückfragen stehen den Eltern die Kindergartenleitungen oder die Gemeinde Oftersheim, Frau Stohner (Tel. 597-128) und Frau Fassott-Schneider (Tel.: 597-129) gerne zur Verfügung.
Es bleibt zu hoffen, dass sich alle betroffenen Eltern ihrer Mitverantwortung bei der Bedarfsermittlung bewusst sind und die Gemeinde sowie die Kindergärten entsprechend unterstützen. Nur durch zuverlässige Informationen und die Abgabe verbindlicher Anmeldungen kann ein ausreichendes und bedarfsgerechtes Platz- und Betreuungsangebot in den Kindergärten gewährleistet werden.