Diese Mitteilung ist bereits älter als ein Jahr und daher möglicherweise nicht mehr gültig.
Landesfamilienpass 2011 (20.1.11)
Rubrik: | Das Sozialamt informiert |
Herausgeber: | Gemeinde Oftersheim - Gemeindeverwaltung |

Familie
Die Gutscheine 2011 für den Landesfamilienpass können ab sofort beim Bürgermeisteramt im Bürgerbüro, abgeholt werden.
Hierzu ist die Vorlage des Landesfamilienpasses erforderlich, der dort ggf. aber auch beantragt werden kann.
Der berechtigte Personenkreis kann mit dem Landesfamilienpass bzw. den Gutscheinen 2011 Staatliche Schlösser und Gärten sowie die Staatlichen Museen und Einrichtungen des Landes Baden-Württemberg unentgeltlich bzw. zu ermäßigtem Eintritt besuchen.
Die meisten der genannten Einrichtungen können insgesamt 20 mal im Jahr 2011 besucht werden.
Einmaliger kostenfreier Eintritt ist möglich für
Kunsthalle Baden-Baden
Museum für Naturkunde Karlsruhe
Museum für Naturkunde Stuttgart
Badisches Landesmuseum Karlsruhe
Staatsgalerie Stuttgart
Linden-Museum Stuttgart
Kunsthalle Karlsruhe
Württembergisches Landesmuseum Stuttgart
Archäologisches Landesmuseum Konstanz
Technoseum Mannheim
Schloss Heidelberg
Haus der Geschichte Stuttgart
Deutschordenmuseum Bad Mergentheim
Zentrum für Kunst- und Medientechnologie Karlsruhe
„Wilhelma“ und „Blühendes Barock“ bieten für Inhaber des Landesfamilienpasses in einem bestimmten Zeitraum ermäßigten Eintritt an.
Die anderen Schlösser, Gärten und Museen können mit den vier Gutscheinen „Sonstiges Objekt“ auch mehrfach im Jahr kostenfrei besucht werden.
Neu im Angebot sind der Erlebnispark Tripsdrill und der Europapark Rust, das Mercedes-Benz- und das Porsche-Museum in Stuttgart
Den Landesfamilienpass können erhalten:
Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigten Kindern, die mit ihren Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben
Familien mit nur einem Elternteil, die mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind in häuslicher Gemeinschaft leben
Familien mit einem kindergeldberechtigten schwer behinderten Kind mit mindestens 50 v.H. Erwerbsminderung
Familien, die HartzIV- bzw. kinderzuschlagsberechtigt sind, die mit ein oder zwei kindergeldberechtigten Kindern in häuslicher Gemeinschaft leben.
Weitere Einzelheiten zu diesem Thema sind auf der Homepage www.sozialministerium-bw.de ersichtlich.