HINWEIS:
Diese Mitteilung ist bereits älter als ein Jahr und daher möglicherweise nicht mehr gültig.

Landesfamilienpass 2006 (3.1.06)

Rubrik:

Das Sozialamt informiert

Herausgeber:

Gemeinde Oftersheim - Gemeindeverwaltung

Landesfamilienpass Antrag

Landesfamilienpass Antrag

Landesfamilienpass 2006

Die Gutscheine 2006 für den Landesfamilienpass können

ab 09. Januar 2006 im Rathaus, Neues Verwaltungsgebäude, Eichendorffstr. 2, Zimmer 1,

abgeholt werden. Hierzu ist die Vorlage des Landesfamilienpasses erforderlich, der dort ggf. auch beantragt werden kann. Der berechtigte Personenkreis kann mit dem Landesfamilienpass bzw. den Gutscheinen 2006 staatliche Schlösser und Gärten sowie die staatlichen Museen und Einrichtungen des Landes Baden-Württemberg, zum Großteil unentgeltlich, besuchen.

Den Landesfamilienpass können erhalten:

• Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigten Kindern, die mit ihren Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben.

• Familien mit nur einem Elternteil, die mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind in häuslicher Gemeinschaft leben

• Familien mit einem kindergeldberechtigten schwerbehinderten Kind mit mindestens 50 v.H. Erwerbsminderung

Weitere Einzelheiten und Informationen findet man auch im Internet unter: www.sm.baden-wuerttemberg.de/Landesfamilienpass.