
Lebenslagen
     Tierhaltung, Tiergesundheit und Tierschutz
          3. Nutztierhaltung
3.1. Nutztierhaltung - einzelne Bereiche
Auf den Seiten des  Infodienstes der Landwirtschaftsverwaltung finden Sie Informationen über Nutztiere und deren Haltung in einem landwirtschaftlichen Betrieb. Daneben werden Themen wie beispielsweise Gesundheit, Fütterung und Züchtung ausführlich für folgende Tierhaltungen behandelt:
 Infodienstes der Landwirtschaftsverwaltung finden Sie Informationen über Nutztiere und deren Haltung in einem landwirtschaftlichen Betrieb. Daneben werden Themen wie beispielsweise Gesundheit, Fütterung und Züchtung ausführlich für folgende Tierhaltungen behandelt:
 Rinderhaltung Rinderhaltung
 Schweinehaltung Schweinehaltung
 Pferdehaltung Pferdehaltung
 Geflügelhaltung Geflügelhaltung
 Schaf- und Ziegenhaltung Schaf- und Ziegenhaltung
 Bienenhaltung Bienenhaltung
 Wildhaltung Wildhaltung
 Die meisten Tierarten können auch "Nutztiere" sein (z.B. bei gewerbsmäßiger Zucht oder wenn ein Hund als Wachhund oder Polizeihund eingesetzt wird).
 Die meisten Tierarten können auch "Nutztiere" sein (z.B. bei gewerbsmäßiger Zucht oder wenn ein Hund als Wachhund oder Polizeihund eingesetzt wird).
Wildtiere (z.B. Hirsche), die Sie als Nutztiere halten, müssen Sie in einem angemessenen Tiergehege unterbringen. Vorgaben für die Nutztierartige Haltung von Wild enthält die  Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum. Näheres zum "Bau eines Wildgeheges" finden Sie in der Verfahrensbeschreibung.
 Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum. Näheres zum "Bau eines Wildgeheges" finden Sie in der Verfahrensbeschreibung.
Wenn Sie Nutztiere halten, sind Sie gegebenenfalls gegenüber der Tierseuchenkasse Baden-Württemberg melde- und beitragspflichtig. Unter diese Meldepflicht fallen folgende Tierarten:
- Pferde
- Rinder
- Schweine
- Schafe (nur wenn diese älter als ein Jahr sind)
- Hühnergeflügel (nur wenn Sie mehr als 49 Stück halten)
- Truthühner/Puten (nur wenn Sie mehr als 49 Stück halten)
- Bienen (wenn diese nicht bereits über die örtlichen Imkervereine erfasst sind)
 Nur wenn Sie die Meldepflicht erfüllen und Ihre Beiträge ordnungsgemäß zahlen, haben Sie Anspruch auf Leistungen der Tierseuchenkasse. Welche das genau sind und wie Sie sich dort anmelden, lesen Sie in den entsprechenden Verfahrensbeschreibungen.
 Nur wenn Sie die Meldepflicht erfüllen und Ihre Beiträge ordnungsgemäß zahlen, haben Sie Anspruch auf Leistungen der Tierseuchenkasse. Welche das genau sind und wie Sie sich dort anmelden, lesen Sie in den entsprechenden Verfahrensbeschreibungen.
