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Bebauungsplan "Wohngebiet Nord-West - Einzelhandel" (28.7.04)
Rubrik: | Das Bauamt informiert |
Herausgeber: | Gemeinde Oftersheim - Gemeindeverwaltung |

Oftersheim
Bebauungsplan "Wohngebiet Nord-West, Sonderbaufläche Einzelhandel"
Aufstellungsbeschluss; frühzeitige Bürgerbeteiligung
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 27.07.2004 eine Teiländerung des rechtskräftigen Bebauungsplans „Wohn- und Gewerbegebiet Nord-West“ in der Form eines Teilbebauungsplans „Wohngebiet Nord-West, Sonderbaufläche Einzelhandel“ beschlossen und dem Änderungsentwurf zugestimmt. Mit dem Plan soll die vorgezogene Bürgerbeteiligung nach § 3 (1) BauGB durchgeführt werden.
Interessierte Bürger können sich in der Zeit vom 09.08. - 02.09.2004, während der üblichen Dienststunden über die Ziele und Zwecke der Planung und deren voraussichtlicher Auswirkungen anhand der im
Bauamt Oftersheim, Verwaltungsgebäude, Eichendorffstraße 2
ausgelegten Planunterlagen informieren und sich dazu äußern. Für den Plan wird keine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt. Die Abwägung umweltschützender Belange wurde auf der Grundlage eines Grünordnungsplans im Bebauungsplanverfahren „Wohn- und Gewerbegebiet Nord-West“ durchgeführt.