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Ungetrübt ins kühle Nass (8.7.04)

Rubrik:

Rhein-Neckar-Kreis informiert

Herausgeber:

Rhein-Neckar-Kreis

Ungetrübt ins kühle Nass

Freibäder im Rhein-Neckar-Kreis weisen gute Wasserqualität auf
Kaum öffnen die Badeanstalten ihre Pforten und die ersten Gäste wagen bei frühsommerlichen Temperaturen den Sprung ins kühle Nass, wird auch die Diskussion um Wasserqualität und Hygiene in öffentlichen Bädern wieder neu entfacht. Nur durch die strikte Einhaltung verbindlich vorgeschriebener Grenz- und Richtwerte wird die Übertragung krankheitserregender Keime von Badegast zu Badegast vermieden, informiert Albert Karras, verantwortlich für die Bäderüberwachung beim Gesundheitsamt des Rhein-Neckar-Kreises. Deshalb überwache sein Amt regelmäßig die neun Badeseen und rund 130 Frei- und Hallenbäder mit ihren 230 Badebecken in Heidelberg und im Kreisgebiet. Grundsätzlich ist der Betreiber einer Bäderanlage für die Einhaltung der Grenz- und Richtwerte verantwortlich und muss täglich Eigenüberwachungsmaßnahmen durchführen und in einem Betriebsbuch dokumentieren. Die meisten Bäder haben zudem automatische Mess- und Regelanlagen installiert, die kontinuierlich die vorliegenden Wasserwerte messen, anzeigen und bei Bedarf korrigieren. Zusätzlich müssen regelmäßig mikrobiologische und chemisch-physikalische Wasseruntersuchungen veranlasst werden, die von zugelassenen Untersuchungslaboren entnommen und analysiert werden. Mehrfertigungen dieser Befunde werden automatisch dem Gesundheitsamt übermittelt. Zu all diesen Untersuchungen kommen noch unangemeldete Besichtigungen der Bäderanlagen durch Mitarbeiter des Gesundheitsamtes. Diese überprüfen die allgemeine Hygiene, den baulichen Zustand der gesamten Bäderanlage, das Betriebsbuch und die Bädertechnik. Ebenso wird Temperatur, Chorgehalt, pH-Wert, Carbonathärte, Flockung und Keimtötungsgeschwindigkeit im Badewasser kontrolliert. Diese Werte zeigen in ihrer Gesamtheit, ob das Badewasser den hygienischen Anforderungen entspricht. Bei Richt- oder Grenzwertüberschreitungen muss der Badbetreiber Abhilfe schaffen. Geschieht dies nicht, kann dies im Extremfall zur Schließung des Bades führen. Erfreulicherweise musste das Gesundheitsamt in der Vergangenheit sehr selten Auflagen anordnen, was die gute Zusammenarbeit zwischen Betreiber und Aufsichtsbehörde zum Wohle des Badegastes unterstreicht. Auch die Wasserqualität der Freibäder und Badeseen gab im letzten Jahr keinen Anlass zur Beanstandung. Schwimmen und Baden sind beliebte Freizeitbeschäftigungen mit hohem Erholungswert. Über 150 Millionen Menschen besuchen alljährlich die öffentlichen Bäder in Deutschland. Natürlich können beim Schwimmbadbesuch – wie auch bei anderen Freizeitbeschäftigungen – gewisse gesundheitliche Risiken nie ganz ausgeschlossen werden. Öffentliche Bäder werden von vielen Menschen mit unterschiedlichem Gesundheitszustand und zum Teil äußerst unterschiedlicher Auffassung von persönlicher Hygiene genutzt. Ein durchschnittlicher Badegast gibt während eines Schwimmbadbesuches Millionen von Keimen in die Umwelt ab. Die meisten dieser Keime sind apathogen, das heißt nicht krankmachend, erläutert Karras. Selbst gesunde Menschen können aber auch Träger von Infektionserregern sein. Keimarme oder gar keimfreie Flächen sind deshalb gerade in Nass-Barfußbereichen trotz regelmäßiger Reinigungsmaßnahmen bei regulärem Badebetrieb nicht zu erwarten. Regelmäßige Desinfektions- und Reingigungsmaßnahmen sowie die obengenannten Kontrollen setzen das Gesundheitsrisiko jedoch soweit herab, dass auch in diesem Sommer niemand aus Angst vor Infektionen auf ungetrübte Badefreuden verzichten muss. Sollten Badegäste in Bäderanlagen Missstände antreffen, bittet das Gesundheitsamt, umgehend den zuständigen Mitarbeiter des Bades darauf hinzuweisen. So können kurzfristig Abhilfemaßnahmen getroffen werden. Im übrigen tragen die Badegäste selbst zur Hygiene und Sicherheit durch entsprechendes Verhalten bei! Eine gründliche Körperreinigung vor dem Badevergnügen sollte daher selbstverständlich sein – und auf Laufflächen und in sanitären Räumen Badeschuhe zu tragen, kann bestimmt nicht schaden.