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Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 18.05.2004 (25.5.04)

Rubrik:

Aus dem Gemeinderat

Herausgeber:

Gemeinderat Oftersheim

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Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 18.05.2004

Eine gehaltvolle Tagesordnung mit durchaus bedeutenden Themen künftiger Gemeindeentwicklung (insbesondere bezüglich des Wohn- und Gewerbegebiets Nord-West) hatte der Gemeinderat am Dienstag, 18.05.2004, abzuarbeiten. Er tat dies meistens einvernehmlich und ohne kontroverse Auseinandersetzungen, die im Vorfeld von Kommunalwahlen nicht verwundert hätten.

Der Gemeinderat gab im Rahmen einer Bauvoranfrage zunächst grünes Licht für ein großes Gewerbeprojekt im „Wohn- und Gewerbegebiet Nord-West“ (Arbeitstitel „Neuer Marktplatz“ mit Verbrauchermarkt und weiteren Dienstleistungsangeboten inklusive Gastronomie), dessen Bestandteile zwar leichte Bebauungsplankorrekturen erforderlich machen, insgesamt aber als Auftakt für die Gebietserschließung allgemein sehr begrüßt wurde.

Danach waren weitere gestalterische Weichenstellungen im Neubaugebiet vorzunehmen durch Entscheidungen über die Gestaltung der Bahnunterführung Süd (Hildastraße), der Freianlagen bzw. Spielplätze und der Bahnlärmschutzwände und schließlich war die Breitbandverkabelung ein Entscheidungsthema. Die Neugestaltung der Ortsmitte kann erfreulicherweise weitergehen und muss nicht etwa aus finanziellen Gründen gestoppt oder verzögert werden. Ein wichtiges Anliegen war und ist dem Gemeinderat weiterhin die Vermeidung von Gefahren und Risiken in der Bevölkerung durch Mobilfunkantennen. Ein Versuch bzw. eine Möglichkeit ist der Erlass eines Bebauungsplans zur Einschränkung von Ausnahmemöglichkeiten in Wohngebieten, für den der Gemeinderat mit einem Aufstellungsbeschluss die Vorrausetzungen schuf. Erste Folge dieses beabsichtigten Bebauungsplans war dann anschließend die Zurückstellung eines Antennenvorhabens. Die Beschlüsse und Entscheidungen des Gemeinderats in der Zusammenfassung:

Bauvoranfrage zum Gewerbeprojekt „Neuer Marktplatz“ im Wohn- und Gewerbegebiet Nord-West

Der Bebauungsplan „Wohn- und Gewerbegebiet Nord-West“ sieht an der Zufahrt zum Gebiet von der B 291 in die Lessingstraße eine Gewerbefläche mit ca. 14.000 – 15.000 qm zur Sicherstellung der Nahversorgung des Gebiets vor. Aus mehreren Gesprächen mit möglichen Interessenten gestalteten sich schließlich die Verhandlungen mit der Fa. CDP, einem Investor aus Mannheim, am aussichtsreichsten, mit der dann auch ein Vorvertrag über den Erwerb und die Projektentwicklung abgeschlossen wurde. Dabei sollte aus Gemeindesicht Wert auf die vorrangige Anbindung ortsansässiger Unternehmen und Gewerbetreibender gelegt werden. Das Planungskonzept wurde inzwischen nochmals überarbeitet und in aktualisierter Form nunmehr dem Gemeinderat präsentiert. Dabei musste nun auch im Rahmen einer Bauvoranfrage die Zulässigkeit des Vorhabens geprüft werden, um das architektonisch und städtebaulich interessante Objekt rechtlich abzusichern.

Vom Gemeinderat war Einvernehmen bezüglich der notwendigen Befreiungen nach dem Bebauungsplan verlangt und die Verwaltung konnte dazu raten im Hinblick auf relativ geringe Abweichungen. Die Repräsentanten der Fa. CDP stellten den Räten das Projekt in professioneller Weise vor und standen auch für Fragen zur Verfügung, die aus den Reihen des Gemeinderats erwartungsgemäß kamen und die Bedeutung des Vorhabens zum Ausdruck brachten.

Als Grundsätze und Zielvorstellungen wurden herausgestellt die Sicherstellung der Nahversorgung, die Schaffung geeigneter Infrastruktur besonders für junge Familien im Rahmen einer hochwertigen Bebauung, die auch dem Trend nach verstärkten Dienstleistungen Rechnung tragen soll. Mit den angestrebten architektonischen Zielsetzungen (leichte Bauweise, klassischer zeitloser Stil mit mediterranem markplatzähnlichem Charakter und entsprechender Farbgestaltung, ökologische Bestandteile etc.) will man auch das ehrgeizige Ziel verfolgen, ein ganzheitliches attraktives Zentrum zu schaffen, das über die bloßen Einkaufsbedürfnisse hinausgeht, sozusagen ein kommunikativer Raum und Treffpunkt für Begegnungen und zum Verweilen geeignet.

Die Dienstleistungspalette soll als Hauptbestandteil einen Lebensmittelmarkt haben (Vollsortimenter), um den sich möglichst hochwertige Gewerbe-/Handelsangebote gruppieren könnten wie z. B. Drogeriemarkt, Metzgerei, Bäckerei und Textilien. Angedacht sind als zusätzliche Dienstleistung im Bereich ärztliche Versorgung Arztpraxen, eventuell mit ambulanter chirurgischer Versorgung, medizinisches Nebengewerbe (u. a. Heilpraktiker, Krankengymnast, Seniorenpflege). Denkbar sind auch Beratungsdienstleistungen (Rechtsanwalt, Steuerberater), Freizeitangebote (u. a. Fitnesscenter mit Sauna) und nicht zuletzt sollten gastronomische Angebote (Cafe, Bistro, Restaurante mit Freisitz) die Versorgung des Gebiets abrunden und komplettieren.

Die Verkehrsinfrastruktur wird mit über 200 Parkplätzen, zum Teil mit Carports überdacht und gefällig begrünt, auch ein optisch ansprechendes Element der gesamten Anlage sein und dem Wohngebiet zusätzliche Attraktivität verleihen. Die Resonanz der Präsentation im Rat war ausgesprochen positiv. Mehrfach war von einem schlüssigen und überzeugenden Gesamtkonzept die Rede, welches das Wohngebiet und die Gemeinde sicher bereichern werde. Man sah unter anderem deutliche und positive Unterschiede zu den früheren Märkten auf der grünen Wiese und äußerte Optimismus bezüglich der erfolgreichen Umsetzung des Konzepts, für das nach der Überwindung noch restlicher bürokratischer Hindernisse ein Zeitfenster von 1 – 2 Jahren nach Erschließung angedacht ist. Natürlich gab es auch da und dort ein kritisches oder auch skeptisches Hinterfragen des Projekts, dem allerdings die Investoren mit plausiblen Antworten überzeugend begegneten.

Die Zustimmung zum Konzept und den gewünschten geringfügigen Abweichungen vom Bebauungsplan wurde auch verknüpft mit dem Hinweis, dass dem örtlichen Gewerbe durchaus und ausdrücklich Chancen zur Beteiligung eingeräumt seien und die Gemeinde außerdem gut beraten sei, das Vorhaben zu unterstützen, um die Abwanderung von Kaufkraft zu verhindern. Das sehr überzeugende Abstimmungsergebnis schließlich bei nur einer Gegenstimme konnte von den Investoren durchaus als Bestätigung ihres eingeschlagenen Wegs aufgenommen werden und zusätzliche Motivation verleihen.

Erschließung „Wohn- und Gewerbegebiet Nord-West“

Beim nachfolgenden TOP ging es um das „Wohn- und Gewerbegebiet Nord-West“ und zwar um Detailfragen zur Bahnunterführung Süd, Gestaltung der Freianlagen und Spielplätze, Kostenübernahme für die Kabelanschlussversorgung und die Ausbildung der Lärmschutzwand. In allen Punkten fanden Vorberatungen im Technischen Ausschuss bereits statt, so dass dem Gemeinderat abschließende Entscheidungen wie folgt möglich waren.

Bahnunterführung Süd (Hildastraße)

Das beauftragte Ingenieurbüro Kocks hatte mehrere Vorschläge zur Rampenführung auf der östlichen Bahnseite erarbeitet und die Kosten dafür ermittelt. In der letzten TA-Sitzung wurden dann zwei Alternativen ausgewählt, über die der Gemeinderat nun zu entscheiden hatte. Beide Varianten sind behindertengerecht und haben eine Rampe und Durchgangsbreite von 4 m. Variante A war die preisgünstigere Lösung, denn durch die Parallelführung kann das Gebäude Hildastraße 34 und die angrenzenden Garagen erhalten bleiben, wobei allerdings ein enger Kurvenbereich die Fahrgeschwindigkeit z. B. der Radfahrer reduziert. Variante B ist großzügiger ausgelegt und erfordert den Abriss des Nachbargebäudes nebst Garagen. Die Kosten waren bei Variante A bei 1.071.215 € und bei Variante B mit 1.128.282 € angenommen worden. Es folgte nach diesen Vorinformationen eine Aussprache, die weitgehend mit einem langfristigen Denkansatz versehen war, denn eine breite Mehrheit im Rat über Fraktionsgrenzen hinweg sah die Notwendigkeit, die Chancen zu nutzen für städtebauliche Akzente. Trotz der deutlichen Mehrkosten mochte man die optimalere und städtebaulich sinnvollere Lösung bevorzugen, die langfristig auf jeden Fall die bessere sei im Interesse aller Nutzer (gut einsehbar und offen, Vermeidung von Angstzonen etc.).

Gestaltung der Freianlagen/Spielplätze im Wohn- und Gewerbegebiet Nord-West

Innerhalb des Gebiets entstehen 4 Spielplätze bzw. Freianlagen. Sehr interessant ist dabei vor allem der Quartiersplatz in der Mitte des Gebiets. Er grenzt an das Kindergartengelände an und bietet sich als künftiges Kommunikationszentrum für die Bewohner an. Entsprechend ist auch die Anlegung großzügiger Freiflächen vorgesehen. Über die Ausstattung der Spielplätze wie z. B. Spielgeräte soll zu einem späteren Zeitpunkt entschieden werden. Nachdem im TA bereits mehrmals Gestaltungspläne vorgestellt wurden, musste nunmehr der Gemeinderat abschließende Festlegungen treffen, damit die Ausschreibungen entsprechend erfolgen können. Der Gemeinderat nahm die Entwürfe bzw. Grundkonzeptionen zustimmend zur Kenntnis, die nunmehr Grundlage für die Detailplanungen und Ausschreibungen der Leistungen sein können.

Kabelanschlussversorgung im Wohn- und Gewerbegebiet Nord-West

Die Versorgung des Neubaugebiets mit Breitbandverkabelung stand ebenfalls zur Klärung an. Im Hinblick auf das Abnahmerisiko bei der Breitbandverkabelung im Verhältnis zu anderen Leistungsträgern (Strom, Wasser, Gas etc.) bietet die „Kabel BW“ eine Verkabelung nur unter Kostenbeteiligung Dritter an. Entsprechende Beteiligungsverträge mit Gemeinden auch in unserer Region sind üblich und im Falle von Oftersheim sieht die Kostenbeteiligung so aus, dass die Gemeinde den Tiefbauanteil übernimmt. Nach der vorliegenden Kostenkalkulation des Erschließungsträgers (MVV) beträgt dieser Anteil 35.000 €. Der Gemeinderat nahm diese Informationen zur Kenntnis und stimmte der Übernahme des Kostenanteils zu, wobei dieser in die Kostenabrechnung des Erschließungsträgers einfließen wird. Mit dieser Beschlussfassung sind nunmehr die Vorraussetzungen dafür geschaffen, dass Oftersheim dann eine nahezu lückenlose Kabelversorgung erreichen wird.

Ausbildung der Lärmschutzwände im Wohn- und Gewerbegebiet Nord-West

Über die gestalterische Ausbildung der Lärmschutzwände insbesondere auf der Ost-Seite im Rahmen des Lärmsanierungsprogramms an Schienenwegen wurden betroffene Bürger bereits mehrfach informiert. Auch die Gemeinderäte hatten die Gelegenheit sich bei einer Besichtigungsfahrt Eindrücke zu verschaffen. Nach den Vorgaben des Bebauungsplans ist die Lärmschutzwand in einer Höhe von 3,50 m über Schiene so auszubilden, dass der Schall nicht reflektiert sondern geschluckt wird. Von diesem Prinzip wird im Bereich der Bahnunterführung durch eine durchsichtige Gestaltung abgewichen. Da die dort zu schützenden Gebäude als Bestandsgebäude gelten, greifen die Auflagen aus dem Bebauungsplans hier nicht und somit bestand diesbezüglich Gestaltungsfreiheit. Der Aussprache im Gemeinderat zu diesem Punkt voraus gingen weitere Informationen der Verwaltung über sehr komplexe Sachverhalte im Zusammenhang mit Bebauungsplanfestsetzungen, Bahnstandards und einschlägigen Schallschutzrichtlinien. Der Gemeinderat nahm davon ebenso Kenntnis wie von der letztendlichen Empfehlung, nicht nur im Bereich des Bahnhofs (50 m) sondern auch der Hildastraße (20 m) die Lärmschutzwand durchsichtig zu gestalten. Die übrige Wand soll schallschluckfähig und geschlossen ausgebildet werden. Die Mehrkosten wurden auch deshalb gebilligt, um sich später einmal nicht vorwerfen zu müssen, Gelegenheiten versäumt und am falschen Platz gespart zu haben.

Neugestaltung der Ortsmitte – Auftragsvergaben für weitere Abschnitte –

Jetzt steht fest, was vor einiger Zeit noch unklar und unsicher war: Die Neugestaltung der Ortsmitte findet mit zwei weiteren Abschnitten seine Fortsetzung noch in diesem Jahr. Sehr erfreut war man im Rat darüber, dass die Abschnitte weniger kosten werden als ursprünglich geplant und dies ergab die unlängst durchgeführte Ausschreibung. Der Gemeinderat vergab auf Grund der günstigen Angebotsergebnisse und bei Unterschreitung der Vorgaben des Haushaltsplans Aufträge für Los 1 (Mannheimer Straße von Post bis Heidelberger Straße) und Los 2 (von Volksbank bis Freiherr-vom-Stein-Straße) an den günstigsten Bieter. Die Firma DIRINGER UND SCHEIDEL GMBH & CO. KG, Mannheim, wird die Arbeiten zum Preis von 315.786,46 € durchführen und ging damit von insgesamt 10 Konkurrenten als günstigster Anbieter aus der Ausschreibung hervor.

Aufstellung eines „einfachen Bebauungsplans„ zur Einschränkung von Mobilfunkantennen

Auf Grund der Behandlung mehrerer Anträge zur Aufstellung von Mobilfunkantennen in der Vergangenheit und der geringen Möglichkeiten der Gemeinde, ungünstigste oder schädliche Standorte zu verhindern bzw. über Alternativstandorte zu diskutieren, beauftragte der Gemeinderat die Verwaltung eine Satzung zur Steuerung dieser Problematik vorzubereiten. Dabei sollte die Stadt Vellmar beispielgebend sein für den Ausschluss von Mobilfunkanlagen in Wohngebieten sein. Nach Informationsgesprächen wurde eine Argumentationslinie formuliert, um im Rahmen eines Bebauungsplans die Steuerungsnotwendigkeit rechtlich begründen zu können. Mit dem Instrumentarium eines sogenannten „einfachen Bebauungsplans“ soll der bebaute Ortsteil gebietsweise charakterisiert und definiert werden, so dass es künftig möglich sein soll zu unterscheiden zwischen zulässigen oder unzulässigen Mobilfunkanlagen.

Als Folge dieser einvernehmlich beschlossenen Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens konnte der Gemeinderat bereits anschließend in einem konkreten Einzelfall die Antragsstellung an die Baurechtsbehörde beschließen, die Entscheidung über die Zulässigkeit des Vorhabens für einen Zeitraum von bis zu 12 Monaten auszusetzen bzw. den Antrag zurückzustellen.