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Grundsteuer 2022 - Fälligkeit 15.05.2022 (6.5.22)

Rubrik:

Das Rechnungsamt informiert

Herausgeber:

Gemeinde Oftersheim - Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Grundsteuer

Grundsteuer

Die Steuerpflichtigen werden gebeten, die Fälligkeitstermine (u.a. 15.05.2022) zu beachten. Dies gilt vor allem für die Steuerzahler, welche nicht am SEPA-Lastschrifteinzugsverfahren der Gemeinde Oftersheim teilnehmen.

 

Wenn man bei einer Bank oder einer Sparkasse ein Girokonto führt, kann man sich am

SEPA-Lastschrifteinzugsverfahren beteiligen. Dies bringt Vorteile für den Steuerzahler und für die Verwaltung.

 

Die Vorteile liegen auf der Hand:

· Man spart sich den Weg zum Geldinstitut, den man für eine Überweisung oder Einzahlung in Kauf hätte nehmen müssen.

· Man kann die Fälligkeitstermine vergessen, aber nicht verpassen zu zahlen.

· Säumniszuschläge oder Mahngebühren wegen verspäteter Zahlung können nicht mehr entstehen.

 

Das Formular zur Teilnahme am SEPA-Lastschrifteinzugsverfahren finden Sie im Formulardepot unter www.oftersheim.de/rathaus/buergerservice/formulardepot/

 

Andernfalls bitte die zu entrichtende Grundsteuer unter Angabe des Buchungszeichens auf eines der folgenden Girokonten der Gemeindekasse Oftersheim überweisen:

 

Sparkasse Heidelberg     (BIC: SOLADES1HDB), IBAN: DE17 6725 0020 0023 8011 75

Volksbank Kur-u. Rheinpfalz eG   (BIC: GENODE61SPE), IBAN: DE44 5479 0000 0006 0263 03