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Alte Führerscheine verlieren schrittweise ihre Gültigkeit (4.10.21)

Rubrik:

Der Rhein-Neckar-Kreis informiert

Herausgeber:

Gemeinde Oftersheim - Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Alter grauer Führerschein (Symbolbild)

Alter grauer Führerschein (Symbolbild)

Viele Autofahrerinnen und Autofahrer sind noch mit dem alten Papierführerschein, dem sogenannten grauen oder rosa „Lappen“ unterwegs. Diese Dokumente verlieren ab dem 19.01.2022 schrittweise ihre Gültigkeit – gestaffelt nach dem Geburtsjahr der Inhaberin oder des Inhabers. Der alte Schein muss daher rechtzeitig durch den aktuell gültigen EU-einheitlichen Kartenführerschein ersetzt werden, erinnert das Straßenverkehrsamt des Rhein-Neckar-Kreises. Der EU-Kartenführerschein hat eine Gültigkeit von 15 Jahren.

 

Die Umtauschfristen für alte Papierführerscheine im Detail:

In einem ersten Schritt werden die bis einschließlich 31.12.1998 ausgestellten Papierführerscheine umgetauscht. Der Umtausch erfolgt gestaffelt nach dem jeweiligen Geburtsdatum der Fahrerin oder des Fahrers.

 

Geburtsjahr des

Fahrerlaubnisinhabers

Tag, bis zu dem der Führerschein ausgetauscht sein muss

vor 1953

19.01.2033

1953 bis 1958

19.01.2022

1959 bis 1964

19.01.2023

1965 bis 1970

19.01.2024

1971 oder später

19.01.2025

 

Demnach läuft im Januar 2022 zuerst die Umtauschfrist für Personen ab, die zwischen 1953 und 1958 geboren wurden.

 

Die alten Führerscheine verlieren mit Ablauf der jeweiligen Umtauschfristen ihre Gültigkeit. Wird der alte Führerschein dennoch weiter genutzt, riskiert die Inhaberin oder der Inhaber des Führerscheins bei Kontrollen ein Verwarngeld.

 

Was ist zu tun?

Vereinbaren Sie einen Termin bei der für Ihren Wohnort zuständigen Fahrerlaubnisstelle. Im Rhein-Neckar-Kreis sind dies die Fahrerlaubnisstellen Sinsheim, Weinheim und Wiesloch.

 

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Gültiger Personalausweis oder gültiger Reisepass
  • Karteikartenabschrift von der Fahrerlaubnisbehörde, die den letzten Führerschein ausgestellt hat, sofern dieser Führerschein nicht vom Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis ausgestellt wurde. Die Karteikartenabschrift kann telefonisch angefordert werden und wird in der Regel direkt an die Fahrerlaubnisbehörde geschickt.
  • „alter“ Führerschein
  • aktuelles biometrisches Lichtbild

 

Wie geht es weiter?

Der Führerschein wird bei der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Die voraussichtliche Fertigungsdauer des Führerscheins beträgt ca. 2 - 3 Wochen. Er wird Ihnen von dort direkt übersendet. Die Gebühr beträgt inkl. Versandkosten 30,40 Euro.

 

Weitere Informationen zum Umtausch gibt es auf der Homepage des Kreises unter www.rhein-neckar-kreis.de/fuehrerscheinumtausch.

Dort können auch online Termine gebucht werden.