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Au der ffentliche Gemeinderatssitzung vom 14.11.2000 (14.11.00)
Rubrik: | Allgemein |
Herausgeber: | Gemeinde Oftersheim - Gemeindeverwaltung |
Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 14.11.2000
Die jüngste Sitzung des Oftersheimer Gemeinderats mit öffentlichem und nichtöffentlichem Teil war überwiegend geprägt von Bebauungsplan- und Ortsentwicklungsthemen sowie Grunderwerbsangelegenheiten, so dass von einer Routinesitzung absolut nicht die Rede sein konnte. Deshalb war die Sitzung, die insgesamt 4 Stunden dauerte, auch erwartungsgemäß gut besucht.
Der öffentliche Teil begann mit dem Erlass einer Satzung über den Bebauungsplan "Wohn- und Gewerbegebiet Nord-West", mit der ein weiteres, bedeutendes Bebauungsplanverfahren formal zum Abschluss kam. Nun können in Bälde auch Überlegungen und Entscheidungen über Zeitpunkt, Umfang und Bereich der nächsten Umlegung folgen. Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung fand hierzu bereits eine erste Vorberatung statt. Ein weiterer Tagesordnungspunkt war der Erlass einer Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht im Bebauungsplangebiet "Zwischen Karlstraße und Mannheimer Straße". Weitere Themen des öffentlichen Teils: Stellungnahme zur Fortschreibung des Landesentwicklungsplanes und Bestellung eines Preisgerichts für den Umweltpreis.
Die Beratungs- und Beschlussergebnisse im Einzelnen:
Satzung über den endgültigen Bebauungsplan "Wohn- und Gewerbegebiet Nord-West"
In der Juni-Sitzung des Gemeinderats wurden die während der Bebauungsplanoffenlage im Herbst 1999 eingegangenen Bedenken und Anregungen behandelt und wegen erheblicher Änderungen musste eine 2. Offenlage beschlossen werden.
Auf Grund der erneut vorgebrachten Anregungen und Bedenken und auch von Behördenstellungnahmen musste der Bebauungsplanentwurf überarbeitet werden, wobei allerdings nicht alle Wünsche berücksichtigt werden konnten. Problematisch und nicht berücksichtigungsfähig waren insbesondere die Wünsche eines Anwohners (Grenzabstände) und des Wasserrechtsamtes (altlastenverdächtige Fläche). Im Gemeinderat herrschte Einvernehmen darüber, dass entgegen den Forderungen des Wasserrechtsamtes derzeit keine weiteren umfangreichen und kostenintensiven Untersuchungen auf der Altlastenfläche durchgeführt werden sollten. Es wird angestrebt, diese Altlastenfläche bei Umlegung in das Gemeindeeigentum zu übertragen und zu gegebener Zeit und nicht bereits jetzt die notwendigen Untersuchungen durchzuführen. Hinsichtlich des Lärmschutzes bestand auch Einvernehmen über die Durchführung von Lärmschutzuntersuchungen im Zustand vor und nach der Umlegung. Ansonsten war es weitgehend möglich, Anregungen in den abschließenden Entwurf aufzunehmen. Die Abstimmung ergab ein einstimmiges Votum für die Annahme des geänderten Bebauungsplanes und den Erlass einer entsprechenden Bebauungsplansatzung. Bürgermeister Baust betonte abschließend zur Klarstellung, dass mit diesem Beschluss ausdrücklich noch kein Umlegungsbeschluss gefasst worden sei und eine diesbezügliche Entscheidung nach intensiver Vorberatung aber umgehend notwendig werde. Die Rechtskraft des Bebauungsplan wird demnächst nach öffentlicher Bekanntmachung eintreten.
Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht im Bebauungsplanbereich
"Zwischen Karlstraße und Mannheimer Straße"
Im September dieses Jahres beschloss der Gemeinderat für das Gebiet "Zwischen Karlstraße und Mannheimer Straße" eine Bebauungsplanaufstellung sowie eine Veränderungssperre zur Durchsetzung der Ziele dieses Bebauungsplans. Nach dem Baugesetzbuch steht der Gemeinde lediglich ein allgemeines Vorkaufsrecht in solchen Gebieten zu. Die sinnvolle und auch erfolgreiche Neuordnung des Gebiets ist insbesondere an einige Schlüsselgrundstücke gebunden, so dass der Erwerb dieser Grundstücke durch die Gemeinde erforderlich wird. Das Baugesetzbuch gibt den Gemeinden die Möglichkeit, durch Satzung ein besonderes Vorkaufsrecht für Grundstücke zu sichern, die für die Durchführung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung erforderlich sind. Der Gemeinderat folgte der Empfehlung der Verwaltung und beschloss für den Geltungsbereich des zukünftigen Bebauungsplans "Zwischen Karlstraße und Mannheimer Straße" im Interesse einer städtebaulichen Neuordnung eine Satzung über ein Vorkaufsrecht der Gemeinde für bestimmte Grundstücke. Die Abstimmung hierüber fiel einstimmig aus.
Stellungnahme der Gemeinde zur Fortschreibung des Landesentwicklungsplans
Nach dem Landesplanungsgesetz ist der Landesentwicklungsplan aus dem Jahre 1971 fortzuschreiben bzw. zu aktualisieren. An diesem Landesentwicklungsplan sind alle räumlichen Planungen, insbesondere die Regionalplanung, die kommunale Bauleitplanung und die fachlichen Einzelplanungen sowie raumbezogene Förderprogramme zu orientieren. Der nun den Gemeinden vorliegende Fortschreibungsentwurf ist bezüglich der wesentlichen Ziele und Grundanliegen (gleichwertige Lebensverhältnisse im ganzen Land anzustreben) unverändert geblieben. Die jetzige Fortschreibung trägt dem Anliegen des Schutzes von Natur und Umwelt noch einmal verstärkt Rechnung. In diesem weit gespannten Entwicklungsrahmen findet sich die Gemeinde Oftersheim im Mittelbereich Schwetzingen weiterhin als Achsenstandort auf der landesplanerischen Entwicklungsachse Mannheim/Schwetzingen/Karlsruhe mit verstärkter Siedlungsentwicklung wieder und hat mit einem regional bedeutsamen DB-Haltepunkt optimale Vorbedingungen, notwendige Entlastungsfunktionen im Verdichtungsraum Heidelberg/Mannheim durch Bereitstellung von Wohnbauland zu übernehmen. In der Aussprache zu diesem Punkt, die einvernehmlich und ohne ablehnendes Votum über die Bühne ging, wurden auch kritische und besorgte Stimmen laut. Von hehren Zielen auf der einen und Umsetzungsproblemen auf der anderen Seite war ebenso die Rede wie von einer nicht akzeptablen Bevorzugung des Raumes Stuttgart gegenüber dem Rhein-Neckar-Raum. Gerade letzteres werde mit Sorge beobachtet, besonders hinsichtlich der Bahnprojekte in letzter Zeit. Es wurde schließlich Einvernehmen über Art und Inhalt der gemeindlichen Stellungnahme erzielt; die Gemeinde begrüßt darin im wesentlichen die Inhalte des Fortschreibungsentwurfs und bringt zunächst förmlich keine Bedenken und Anregungen vor.
Bestellung eines Preisgerichts für den Umweltpreis
Die Richtlinie über die Verleihung des Umweltpreises der Gemeinde aus 1998 sieht ein Preisgericht vor, das über die eingegangenen Bewerbungen in nicht öffentlicher Sitzung entscheiden soll. Dem Preisgericht gehören neben dem Bürgermeister jeweils die Fraktionsvertreter, die Umweltberaterin und eventuell auch Sachverständige an. Nach Vorberatung im Umweltausschuss bestätigte der Gemeinderat die Vorschläge des Ausschusses und bestellte Gemeinderätin Christiane Munk (CDU) sowie die Gemeinderäte Peter Wierer (SPD) und Friedbert Schnabel als Fraktionsvertreter in das Preisgremium.