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Diese Mitteilung ist bereits älter als ein Jahr und daher möglicherweise nicht mehr gültig.
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Reise aus einem Risikogebiet (20.8.20)
Rubrik: | Das Ordnungsamt informiert |
Herausgeber: | |
Ort: | Rathaus Oftersheim |

Rathaus
Wer derzeit von einer Reise aus einem Risikogebiet zurückkehrt, muss sich nach § 3 Abs. 1 CoronaVO EQT für 14 Tage in häusliche Quarantäne begeben. Wird dann ein ärztliches Zeugnis gemäß § 1 Abs. 2 derselben Verordnung dem Ordnungsamt vorgelegt, kann dieses die Quarantäne aufheben.
Im Hinblick auf diese Vorlagepflicht weist das Ordnungsamt darauf hin, dass ein Screenshot aus einer App die Anforderungen an ein ärztliches Zeugnis nicht erfüllt. Nur aufgrund eines negativen Befundes einer Arztpraxis oder eines Labors in deutscher oder englischer Sprache kann das Ordnungsamt die Quarantäne aufheben.