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Hecken im Verkehrsraum zurückschneiden (26.9.19)
Rubrik: | Das Ordnungsamt informiert |
Herausgeber: | Gemeinde Oftersheim - Presse- und Öffentlichkeitsarbeit |

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Herabfallende, ausbrechende oder zu tief hängende Äste können zu erheblichen Sachschäden, wesentlicher noch zu Personenschäden führen. Hecken, Sträucher, Bäume oder sonstige Anpflanzungen dürfen nicht in der Weise angelegt oder unterhalten werden, dass sie in den öffentlichen Verkehrsraum eingreifen und dadurch die Sicherheit oder Leichtigkeit des Verkehrs beeinträchtigen oder sogar gefährden.
Über Geh- und Radwegen muss eine lichte Höhe (Lichtraumprofil) von mindestens 2,50 m und über Fahrbahnen sowie Feuerwehrzufahrten eine Höhe von mindestens 4,50 m (gemessen in 50 cm Abstand von der Fahrbahn!)unbedingt freigehalten werden.
In den nächsten Wochen werden durch Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung wieder verstärkt die Begehbarkeit der Gehwege und die Verkehrssicherheit auf den Straßen überprüft. Deshalb werden die Grundstückseigentümer gebeten, rechtzeitig zur Heckenschere zu greifen.
Das Schnittgut kann auf dem Häckselplatz der Gemeinde Oftersheim entsorgt werden.
Der Häckselplatz ist in den Monaten März bis Dezember mittwochs von 14:00 bis 16:00 Uhr und samstags von 10:00 bis 15:00 Uhr geöffnet. An Feiertagen findet grundsätzlich keine Annahme statt.
Annahmebedingungen:
- - Der Häckselplatz ist ausschließlich für Oftersheimer Bürger geöffnet.
- - Es dürfen nur Rasenschnitt, Hecken- und Strauchschnitt sowie Laub und Äste angeliefert werden.
- - Bauschutt, Erde Holzstumpen und Biomüll sind von der Anlieferung ausgeschlossen.
- - Pro Anlieferung beträgt der 1 m³ 1,00 EUR.
- - Bei einer Anlieferung von mehr als 1 m³ kostet jeder angefangene m³ 6,00 EUR. In diesem Fall wird auch der erste m³ berechnet.
Wir bitten um Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe.