HINWEIS:
Diese Mitteilung ist bereits älter als ein Jahr und daher möglicherweise nicht mehr gültig.

Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 04.11.2003; Teil 1 (5.11.03)

Rubrik:

Aus dem Gemeinderat

Herausgeber:

Gemeinde Oftersheim - Gemeindeverwaltung

Ort:

Gemeinderat Oftersheim

Gemeinderat Logo

Gemeinderat Logo

Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 04.11.2003 (Teil 1)

Unter Vorsitz von Bürgermeister Baust tagte am Dienstag, den 04.11.2003, der Gemeinderat turnusgemäß in öffentlicher und nichtöffentlicher Sitzung. Der Themenkatalog des öffentlichen Sitzungsteils beschäftigte sich erneut mit dem „Wohn- und Gewerbegebiet Nord-West“, das mittlerweile schon fast zum Standartrepertoire im Gemeinderat zählt. Dies deutet auch immer mehr darauf hin, dass die Umlegung bzw. Erschließung des Neubaugebietes näher rückt. Diesmal mussten Art und Gestaltung der Straßen und Weg erörtert bzw. festgelegt werden und in einem weiteren Verfahrensabschnitt waren notwendige Änderungen am Bebauungsplan und an den Bauvorschriften vorzunehmen. Zuvor allerdings und zu Beginn der Sitzung konzentrierte sich das Interesse der Gemeinderäte und der zahlreichen Sitzungsbesucher auf ein bedeutsames Thema, das den Gemeinderat schon seit Ende der 80er Jahre beschäftigte und mit dem nicht geringe Erwartungen aus Oftersheimer Sicht verknüpft sind. Der Oftersheimer Gemeinderat konnte nämlich Kenntnis nehmen von aktuellen und sehr aufschlussreichen Informationen der Gewässerdirektion nördlicher Oberrhein über den Stand der Planungen zur Zusammenlegung von Leimbach und Landgraben.

Der Sitzungsverlauf lässt sich bezüglich der wesentlichen Ergebnisse folgendermaßen zusammenfassen:

Stand der Planungen zur Zusammenlegung von Leimbach und Landgraben

Die Bemühungen zur Renaturierung des Bachlaufs und zur Zusammenlegung von Leimbach und Landgraben gehen bereits in das Jahr 1989 zurück und schon 1991 war eine Machbarkeitsstudie dem Gemeinderat vorgestellt worden, die bereits ein Jahr später in einen ersten Planentwurf mündete. Der 1993 in Aussicht gestellte Baubeginn ließ sich allerdings aus Kostengründen nicht realisieren, denn die Maßnahme wurde auf unbestimmte Zeit zurückgestellt. Im Jahre 1999 war dann auf Betreiben der Gemeinde die Maßnahme neu in das Hochwasserschutzkonzept Leimbach/Hardtbach als 5. und letzte Stufe aufgenommen worden, wobei allerdings eine Verwirklichung nicht vor 2010 in Aussicht gestellt war. Mit entsprechender Genugtuung konnte der Gemeinderat dann im letzten Jahr zur Kenntnis nehmen, dass diese Maßnahme nun doch schon früher realisiert werden könne. Inzwischen sind die Planungen angelaufen und das Planfeststellungsverfahren vorbereitet worden. Die Gemeinderäte konnten nun aus erster Hand vom Leiter der Gewässerdirektion, Direktor Kunzmann, Details und Hintergründe der Planung erfahren, die mit großem Interesse, mit deutlicher Interessenbekundung aber auch gewissen Besorgnissen aufgenommen wurden.

Die einleitenden Sachstandsinformationen betrafen die Gesamtsituation der Hochwasserschutzmaßnahmen an Leimbach und Landgraben, die nach dem Dammbruch bei Walldorf im Mai dieses Jahres forciert worden waren im Hinblick auf hochbrisant einzustufende Gefahrenlagen. Die 5. und letzte Maßnahme im Aktivitätenplan des Landes betrifft nun die Zusammenlegung von Leimbach und Landgraben, deren Kosten auf 3 – 5 Millionen Euro grob geschätzt wurden. Geschäftsgrundlage dieser Maßnahmen sind vertragliche Vereinbarungen des Landes mit den Anliegergemeinden aus dem Jahr 1999 mit der Zielsetzung, einen fünfzigjährlichen Hochwasserschutzes zu gewöhrleisten. Der Kostenanteil der Kommunen wird darin mit ca. 30 % bei erheblichem Finanzierungsanteil des Landes vereinbart. Die derzeitigen, schon relativ konkreten Vorplanungen sehen einen neuen gemeinsamen Wasserlauf teilweise auf der jetzigen Leimbachtrasse bei Komplettverfüllung des Landgrabens und weitgehender Verfüllung des Leimbachs vor. Außerdem sind ist die Beseitigung der Schlammproblematik, die Verbesserung des Hochwasserschutzes bzw. die Verringerung der Überschwemmungshäufigkeit insbesondere in Ortsnähe sowie die Verbesserung der Ökologie (naturnahe Gestaltung) Bestandteile des Planungskonzepts. Es ist beabsichtigt, das Planfestungsverfahren bereits Ende 2003 Anfang 2004 einzuleiten.

Die Ausführung der Gewässerdirektion sowie ergänzender detailbezogener Informationen vom Fachplaner Hesch wurden mit großer Aufmerksamkeit zur Kenntnis genommen und lösten eine lebendige Aussprache im Gremium aus, die geprägt war einerseits von wohlwollendem Interesse und vom Bestreben andererseits, die Oftersheimer Interessenlage in den Planungsprozess einzubringen, weil gewisse Besorgnisse nicht unberechtigt sind.

Eine wichtige Fragestellung war die Sedimentproblematik, denn die Schwermetallablagerungen in den Bachläufen beschäftigten die Oftersheimer Kommunalpolitik schon in den 80er Jahren. Die Planer wagen nun den Versuch einer besseren Lösung an Stelle der früher beabsichtigten Sedimententnahme und Entsorgung (viel zu aufwendig!). Das neue gemeinsame Gewässer sei so geplant, dass es außerhalb des Landgrabens und weitgehend auch nicht im Bereich des jetzigen Leimbachs liegt und mit einer Verfüllung der jetzigen Bachläufe die Sedimente an Ort und Stelle bleiben. Dies stelle aus ökologischer Sicht die bessere Lösung dar, denn alles andere sei nicht finanzierbar. Die Gefahr der Sedimenteinspülung wurde dahingehend eingeschätzt, dass der Leimbach weiterhin, aber deutlich geringer belastet sein werde und kein Vergleich mit früheren Gefahrensituationen gerechtfertigt sei. Der Hochwasserschutz soll den Planungen zufolge aber nicht nur im Außenbereich in der Feldgemarkung intensiviert werden. Insbesondere durch den Bau eines Absperrbauwerks soll das bisher unzureichende Hochwasserschutzkonzept deutlich verbessert werden, ohne allerdings Gefahrensituationen in der Ortslage völlig ausschließen zu können nach Wetter-Erfahrungen der jüngsten Vergangenheit . Deutlich gemacht wurde in diesem Zusammenhang, dass durch die geplanten Maßnahmen auch für geringere als fünfzigjährliche Hochwasserereignisse Vorsorge getroffen werden kann. Ökologische Fragestellungen ergaben sich natürlich ebenfalls, die unter anderem in die Planung dahingehend einfließen werden, dass eine Auelandschaft ohne Uferböschung (mehr Freiraum für naturnahe Bachlaufgestaltung) sowie der Erhalt der Kleingärten mit Streuobstwiesen beabsichtigt ist. Auf besorgte Nachfrage bezüglich der Kleingärten wurde versichert, dass diese möglichst nicht tangiert werden sollen, auch wenn im Einzelfall gewisse Einschränkungen nicht auszuschließen sind. Eine letzte wichtige Besorgnis betraf die Geländebereitstellung mit dem Hinweis auf frühere Zusicherungen des Landes, auch die Heidelberger Gemarkung zur Schonung der Oftersheimer Landwirtschaft angemessen mit einzubeziehen. Diese Zielsetzung wurde bekräftigt, aber mit dem Hinweis verbunden, dass diesbezügliche Festlegungen erst zu gegebener Zeit nach Vorliegen einer optimalen Planung möglich sein werden.

Die formale Beschlussfassung des Gemeinderats zum Abschluss der Erörterung bringt zum Ausdruck, dass die Maßnahmen grundsätzlich begrüßt werden, allerdings aus der Sicht der Gemeinde Oftersheim bereits zum jetzigen Zeitpunkt folgende Anregungen unverzichtbar sind:

1. frühzeitige Einbeziehung der Grundstückseigentümer

2. Erhalt der Obstbaumwiesen und Kleingärten zwischen Leimbach und Landgraben

3. Gewährleistung der Hochwassersicherheit (fünfzigjährliches Hochwasser) in der Feldgemarkung

4. keine ungünstigere Hochwasserführung durch die bebauten Gebiete/Wohngebiete

5. möglichst gleichmäßige Flächenverteilung zwischen Heidelberger und Oftersheimer Gemarkung zur Vermeidung von Übermaßbeanspruchungen der Oftersheimer Landwirtschaft.

Fortsetzung folgt in Kürze