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Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 07.10.2003 (8.10.03)
Rubrik: | Aus dem Gemeinderat |
Herausgeber: | Gemeinde Oftersheim - Gemeindeverwaltung |
Ort: | Gemeinderat Oftersheim |

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Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 07.10.2003
Einer eher kleinen Tagesordnung hatte sich der Gemeinderat in seiner Oktobersitzung am vergangenen Dienstag zu widmen. Dennoch waren die Beratungsthemen nicht unbedeutend; im Gegenteil waren sie auch ein deutlicher Hinweis darauf, dass die Umlegungsvorbereitungen für das Wohn- und Gewerbegebiet „Nord-West“ im Zeitplan liegen bzw. Fortschritte machen und die Erschließung des Areals zwischen Bahnlinie und der Gemarkungsgrenze zu Schwetzingen bald bevorsteht. Konkret ging es am vergangenen Dienstag um die Verabschiedung von Richtlinien für die Vergabe der gemeindeeigenen Bauplätze. Bei einem beachtlichen Bestand von ca. 80 Grundstücken im Gemeindebesitz war dies eine unabdingbare Notwendigkeit, denn die Bauplatzvergabe konnte nicht ohne Zielorientierungen und die Festlegung von Reihenfolgekriterien erfolgen. Eine weitere Notwendigkeit war die Festlegung von Straßennamen zur Erleichterung der demnächst anstehenden Umlegungsvorhaben. Die Festlegungen konnten dank intensiver Vorberatung in den letzten Wochen und Monaten zügig getroffen werden, sodass anschließend Zeit und Raum blieb für einen aktuellen Situationsbericht des Bürgermeisters über laufende Baumaßnahmen bzw. Vorhaben der Gemeinde.Über Verlauf und wesentliche Ergebnisse der Beratungen des Gemeinderats kann folgendermaßen berichtet werden:
Vergaberichtlinien für gemeindeeigene Bauplätze im Neubaugebiet „Nord-West“
Die zu beschließenden Vergaberichtlinien für die Gemeindebauplätze im Neubaugebiet „Nord-West“ waren in nichtöffentlichen Sitzungen ausführlich vorbereitet worden mit der Zielsetzung, die finanziellen Interessen und Belange der Gemeinde möglichst in Einklang zu bringen mit den Interessen von Oftersheimer Bürgern und Familien am Grundstückserwerb, wobei es vorrangig um Kriterien als Anreize insbesondere für junge Familien bzw. Bewerbern mit Kindern, auch einkommensschwächere Bewerber ging. Dabei wollte und durfte man das aktuelle Marktgeschehen nicht aus dem Auge verlieren. Ausdrücklich gewünscht waren deshalb bei einer möglichst einfach und praktikabel gestalteten Richtlinie die Vermarktung auch an auswärtswohnende Familien um vor dem Hintergrund rückläufiger Einwohnerzahlen Zuzüge zu ermöglichen. Bei einem Eigentumsanteil der Gemeinde von nahezu 80 Grundstücken (47 Reihenhausgrundstücke und 32 Einzel- und Doppelhausgrundstücke) war dies kein leichtes Unterfangen, denn die Vergaberichtlinien hatten neben den Vergabekriterien auch die Bauplatzpreise und Konditionen sowie besondere Bedingungen zur notwendigen Sicherstellung der Gemeindeinteressen vorzusehen. Die gründliche Vorberatung trug insofern Früchte, als es jetzt möglich war, Vergaberichtlinien in völligem Einvernehmen bzw. einstimmig zu beschließen. Die Richtlinien beinhalten zunächst Zuteilungskriterien nach dem Familienstand in der Weise, dass Baugrundstücke vorrangig an Familien und Bewerber mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren vergeben werden. Hierbei werden zunächst hier wohnhafte Bewerber vor Auswärtigen berücksichtigt, die allerdings auch ausdrücklich angesprochen sind. Sollten mehr Bauinteressenten im Sinne der Richtlinien als Grundstücke vorhanden sein, ist zunächst die Anzahl der Kinder Entscheidungskriterium und anschließend das Einkommen. Der Gemeinderat behält sich jedoch vor, Grundstücke nach anderen Kriterien zu vergeben, wenn dies unter anderem im öffentlichen Interesse geboten erscheint. Die Verkaufspreise werden bei Reihenhausgrundstücken 310 €/qm plus Erschließungskosten und bei Einzel- und Doppelhausgrundstücken 330 €/qm plus Erschließungskosten betragen. Besondere kommunalpolitische Bedeutung bei der Preisfestlegung kam einer Kinderkomponente zu, wonach bei mehr als einem Kind für das 2. und 3. Kind ein Preisnachlass von jeweils 10 € je qm eingeräumt wird. Baugrundstücke können auf Antrag auch als Erbbaurecht vergeben werden. Die Vergaberichtlinien werden in vollem Wortlaut im amtlichen Teil der kommenden Mitteilungsblatt-Ausgabe mit weiteren Hinweisen zur Umsetzung veröffentlicht.In der Aussprache wurden fraktionsübergreifend die Richtlinien in allen Stellungnahmen besonders bezüglich der familienpolitischen Komponenten ausdrücklich begrüßt. Auch die aktive und gute Boden- und Baulandpolitik der Gemeinde wurde positiv gewürdigt, die es nun ermögliche, dass man der ungünstigen demographische Entwicklung und die Überalterung der Bevölkerung auch in Oftersheim entgegen wirken könne. Die Richtlinien seien unter anderem auch als klares familienpolitisches Signal zu verstehen.