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Offenlage -Nachtragshaushaltssatzung 2003- (8.10.03)

Rubrik:

Gemeindeverwaltung

Herausgeber:

Gemeinde Oftersheim - Gemeindeverwaltung

Satzung

Satzung

Offenlage des Entwurfs der Nachtragshaushaltssatzung 2003

Gemäß § 81 Abs. 1 der Gemeindeordnung wird bekannt gemacht, dass der Entwurf der Nachtragshaushaltssatzung mit Nachtragshaushaltplan für das Haushaltsjahr 2003 in der Zeit vom 13.10.2003 bis 21.10.2003 , je einschließlich, im Rathaus, Zimmer 40, während der üblichen Dienststunden öffentlich ausgelegt wird.

Einwendungen können von Einwohnern und Abgabepflichtigen bis einschließlich 30.10.2003 vorgebracht werden. Über diese Einwendungen entscheidet der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung.

Baust, Bürgermeister