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Neue Zuständigkeiten im Führerscheinwesen (23.9.03)
Rubrik: | Rhein-Neckar-Kreis informiert |
Herausgeber: | Gemeinde Oftersheim - Gemeindeverwaltung |
Während es im Zulassungsbereich freigestellt ist, welche Kfz-Zulassungsbehörde des Rhein-Neckar-Kreises aufgesucht wird, ergeben sich für die Bürgerinnen und Bürger aus dem bisherigen Einzugsbereich der Kfz-Zulassungs- und Fahrerlaubnisstelle Schwetzingen bei Anträgen auf Ersatz-, Internationalen oder Scheckkartenführerschein folgende neue Zuständigkeiten:
Für die Gemeinde Oftersheim ist die Fahrerlaubnisstelle Wiesloch, Adelsförsterpfad 7 ab sofort zuständig. Alle weiteren Anliegen wie die Erteilung, Erweiterung oder Umschreibung der Fahrerlaubnis werden wie bisher beim Bürgermeisteramt des jeweiligen Wohnortes beantragt.
Die Öffnungszeiten sind der Kfz-Zulassungs- und Fahrerlaubnisstelle sind montags, dienstags und donnerstags von 7.30 bis 14.00 Uhr, mittwochs von 13.00 bis 17.00 Uhr und freitags von 7.30 bis 11.30 Uhr.