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Unbeleuchtete Fahrräder (15.9.03)
Rubrik: | Das Ordnungsamt informiert |
Herausgeber: |
Gemeinde Oftersheim - Ordnungsamt
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Fahrradbeleuchtung
Unbeleuchtete Fahrräder - Sicherheitsrisiko für alle Verkehrsteilnehmer
Fahrräder unterliegen bezüglich der Beleuchtung genauso der StVO wie Kraftfahrzeuge. Trotzdem wird immer wieder festgestellt, dass gerade jugendliche Radfahrer es nicht so genau nehmen und trotz vorhandener Beleuchtungseinrichtung, diese nicht benutzen. Der Bußgeldkatalog sieht für einen solchen Verstoß ein Verwarnungsgeld von 10 € vor.
Der Appell richtet sich insbesondere an die Eltern von schulpflichtigen Kindern und Jugendlichen. Es dürfte eine Selbstverständlichkeit sein, dass sich Eltern regelmäßig um den verkehrssicheren Zustand der Fahrräder kümmern. Dazu gehört auch unbedingt eine Funktionskontrolle der Beleuchtung. Gerade der Schulweg, sollte ein sicherer Weg sein und dazu gehört, dass die Schüler erkennbar sind.
Mindest-Beleuchtungsvorschriften für Fahrräder:
Ø Scheinwerfer vorne (weiß)
Ø Rückstrahler vorne (weiß), evtl. in Scheinwerfer integriert
Ø Schlußleuchte (rot)
Ø Rückstrahler hinten (rot), evtl. in Schlussleuchte integriert
Ø Pedalrückstrahler (gelb)
Ø 2 Speichenrückstrahler je Rad (gelb), 180 Grad versetzt
Diese Vorschriften gelten für alle Fahrräder die am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen, egal welcher Bauart! Durch Beamte des Pp Oftersheim werden in den kommenden Wochen verstärkte Kontrollen durchgeführt.
Wir wollen, dass Sie sicher leben
Ihr Polizeiposten Oftersheim / Tel. 54527