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Öffentliche Bekanntmachung des Regierungspräsidiums Karlsruhe (2.3.17)

Rubrik:

Das Bauamt informiert

Herausgeber:

Gemeinde Oftersheim - Bauamt

Öffentliche Bekanntmachung des Regierungspräsidiums Karlsruhe

 

Änderung der Verordnung über das Natur- und Landschaftsschutzgebiet "Oftersheimer Dünen" (Gemarkung Oftersheim, Rhein-Neckar-Kreis) vom 23. Dezember 1992 (GBl. v. 23.02.1993, S. 121).

 

Das Regierungspräsidium Karlsruhe – Höhere Naturschutzbehörde – beabsichtigt, die oben genannte Verordnung für die Sanierung und Erweiterung des Golfplatzes Oftersheim nach Maßgabe des durch die Gemeinde in Planung befindlichen Bebauungsplans zu ändern.

Der Änderungsverordnungsentwurf sowie der Umweltbericht des Bebauungsplans „Oftersheimer Dünen“ liegen gemäß § 24 Absatz 2 Naturschutzgesetz von vom 13. März 2017 bis einschließlich 13. April 2017 zur öffentlichen Einsichtnahme im Landratsamt Rhein Neckar-Kreis aus (Amt für Landwirtschaft und Naturschutz, Muthstraße 4 in 74889 Sinsheim, Zimmer 224, Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 07:30 bis 12:00 Uhr und Mittwoch von 07:30 bis 17:00 Uhr).

 

Am o.g. Auslegungsort können während der vorgenannten Auslegungsfrist Bedenken und Anregungen zur geplanten Änderung des Naturschutzgebietes mündlich (zur Niederschrift), schriftlich oder elektronisch über das Postfach joerg.bayer@rhein-neckar-kreis.de vorgebracht werden.

 

Die Unterlagen können während der vorgenannten Auslegungsfrist auch an den nachgenannten Stellen eingesehen werden; Anregungen und Bedenken müssen jedoch bei dem oben genannten Landratsamt vorgebracht werden:

 

  • Gemeinde Oftersheim: Verwaltungsgebäude, Eichendorffstraße 2,

Montag- Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr, Donnerstag 13:30 bis 18:00 Uhr.

  • Homepage des Regierungspräsidiums Karlsruhe,

https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt5/Ref55/Seiten/Naturschutzgebiete.aspx