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Auch im Oftersheimer Hardtwald höchste Waldbrandgefahr (5.8.03)

Rubrik:

Das Ordnungsamt informiert

Herausgeber:

Gemeinde Oftersheim - Gemeindeverwaltung

Höchste Waldbrandgefahr

Die tropische Hitze hat auch unsere Region fest im Griff und nicht nur ältere Menschen haben ihre Probleme mit den hohen Temperaturen, die mittlerweile die Grenze des allgemein erträglichen überschritten haben. Aber nicht nur der Mensch leidet, auch der Natur wird in diesem Jahrhundertsommer viel, vielleicht zu viel abverlangt.

Durch das anhaltend heiße und trockene Wetter besteht höchste Waldbrandgefahr, da Boden, Bodenvegetation und bei der Holzernte zurückgebliebene Äste angetrocknet und damit leicht entzündbar sind. Nach den Prognosen des Deutschen Wetterdienstes ist in nächster Zeit eine Änderung nicht in Sicht und mit Niederschlägen kann allenfalls vereinzelt gerechnet werden.

Von März bis Oktober stellt der Deutsche Wetterdienst täglich aktualisierte Waldbrandgefahrenprognosen bereit (www.dwd.de). Dabei werden entsprechend der internationalen Gepflogenheiten die Waldbrandgefährdungen durch die Stufen 1-5 beschrieben bzw. klassifiziert. Bereits seit Wochen ist der Rhein-Neckar-Kreis in Stufe 4 (hohe Waldbrandgefahr) eingruppiert. Die derzeitigen Höchsttemperaturen und die anhaltende Dürre verschärfen dieses Gefährdungspotential noch zusätzlich.

Da ca. 97 % der Waldbrände durch menschliches Fehlverhalten entstehen und somit vermieden werden können, erinnert das Ordnungsamt an die wichtigsten Verhaltensregeln:

-Offenes Feuer darf nicht im Wald und in Waldnähe gelegt werden.

- In der Zeit vom 1. März bis 31. Oktober gilt ein grundsätzliches Rauchverbot.

- Zigarettenreste dürfen nicht aus dem Auto geworfen werden.

- Autos dürfen nur auf ausgewiesenen Parkplätzen geparkt werden.

- Waldeinfahrten sind stets freihalten.

- Die Errichtung eines Feuers ist nur an den offiziellen, mit einem schwarzen Flammensymbol auf weißem Grund gekennzeichneten Feuerstellen erlaubt.

- Feuer, das an erlaubten Stellen unterhalten wird, sollte immer beaufsichtigt und vor dem Verlassen stets sorgfältig gelöscht werden.

- Das Grillen im Wald auf mitgebrachten Gartengrillgeräten ist nicht gestattet.

Gefahr geht nicht nur von achtlos weggeworfenen Zigarettenresten aus. Auch liegengelassene Flaschen und Glasscherben können wie Brenngläser wirken.

Zu besonderer Vorsicht sind die Fahrer von Autos mit Katalysatortechnik aufgerufen. Sie dürfen ihre Fahrzeuge unter keinen Umständen über trockenem Bodenbewuchs abstellen. Die starke Erhitzung des am Boden des Wagens angebrachten Katalysators kann leicht einen Brand auslösen.

Nach dem Strafgesetzbuch ist die fahrlässige und vorsätzliche Brandstiftung allgemein und das Herbeiführen einer Brandgefahr für den Wald durch Rauchen, offenes Feuer und das Wegwerfen von glimmenden Gegenständen strafbar.

Die Gemeinde Oftersheim hat durch die Sperrung der Außenfeuerstellen bei der Grillhütte bereits eine wichtige und notwendige Vorsorgemaßnahme getroffen, die sicher auf Verständnis bei den Grillfreunden stoßen, zumal dadurch eine nicht geringe Waldbrandgefahr vermieden werden kann. Auch in den Vereinsanlagen sowie Kleingärten in Waldnähe ist unbedingt besondere Vorsicht geboten. Möglichst sollte dort in diesen Tagen generell auf das Grillen im Außenbereich bzw. auf offenen Feuerstellen verzichtet werden. An alle Bürgerinnen und Bürger wird appelliert, durch achtsames Verhalten den ohnehin schon genug durch Umwelteinflüsse bedrohten und geschädigten Wald nicht zusätzlich durch vermeidbare Brände zu schädigen.