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Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 22.07.2003 (23.7.03)
Rubrik: | Aus dem Gemeinderat |
Herausgeber: | Gemeinde Oftersheim - Gemeindeverwaltung |
Ort: | Gemeinderat Oftersheim |

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Aus der öffentlichen Gemeinderatsitzung am 22.07.03
Mit leichter Sommerkost hatte sich der Oftersheimer Gemeinderat bei seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause keineswegs auseinander zu setzen. Sowohl im öffentlichen wie im anschließenden nicht öffentlichen Teil verbargen sich hinter den eher nüchtern und manchmal auch unspektakulär klingenden Tagesordnungspunkten Beratungs- und Entscheidungsthemen, die von nicht geringer Bedeutsamkeit für die Gemeinde und ihre weitere Entwicklung waren. Vor allem beim ersten Tagesordnungspunkt war deutlich geworden, dass hinter der Aufgabenstellung „Abschluss von einer Planungsvereinbarung mit der DB und Erweiterung des Erschließungsvertrages mit der MVV beim Bahnhofausbau“ mehr steckte als formale Erfordernisse. Mit dem S-Bahnausbau und dem behindertengerechten Umbau des Oftersheimer Bahnhofs erschließen sich im Zusammenhang mit der Umlegung des Wohn- und Gewerbegebiets „Nord-West“ sehr interessante und wichtige Möglichkeiten zur Verbesserung der örtlichen Infrastruktur und des Standorts der Gemeinde als Wohn- und Arbeitsstätte. Unangenehmes war zu erörtern bei der Beratung über ungenehmigten Bautätigkeiten im Kleingartengebiet „Im Sand auf dem Kohlwald“. Danach war Stellung zu nehmen zu einem Raumordnungsverfahren für eine überregionale Erdgasleitung, die die Oftersheimer Gemarkung voraussichtlich nur am Rande bzw. unbedeutend tangieren wird. Nicht leicht fiel den Bürgervertretern der Beschluss über höhere Elternbeiträge für den Kindergarten „Fohlenweide“ gemäß der Empfehlung der Spitzenverbände im Land und des örtlichen Kindergartenkuratoriums trotz allgemeiner Einsicht in die Notwendigkeit. Die Beratungen und Beschlüsse hatten in der Zusammenfassung folgende Resultate:Abschluss einer Planungsvereinbarung mit der Deutschen Bundesbahn über den S-Bahn- und behindertengerechten Ausbau des Oftersheimer Haltepunkt
In der nichtöffentlichen Sitzung im Juni wurde dem Gemeinderat bereits mitgeteilt, dass die Deutsche Bundesbahn einen Vorantrag für eine Förderung im Rahmen des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes eingereicht habe und die Aussichten für eine Förderung durchaus positiv seien. Die zugrundeliegende Planungs- und Kostenkalkulation wurde dem Gemeinderatsgremium ebenfalls vorgestellt und von diesem grundsätzlich gebilligt und befürwortet. Da die Maßnahme jedoch von weitreichender Bedeutung für die weitere Gemeindeentwicklung nicht nur im Zusammenhang mit der Umlegung des Gebiets Nordwest ist, musste eine nochmalige Erörterung und Präsentation in öffentlicher Sitzung erfolgen. Dies wurde mit der Notwendigkeit verknüpft, zur Vorbereitung eines förmlichen GVFG-Antrages beim zuständigen Ministerium eine Planungsvereinbarung mit der Deutschen Bundesbahn zu beschließen. Gegenstand dieser Vereinbarung ist die Erstellung einer Planung zur Modernisierung der Infrastruktur am Bahnhof Oftersheim. Dabei sind sich Bahn und Gemeinde einig, dass Umgestaltungsmaßnahmen am Bahnhof Oftersheim erforderlich sind, um „städtebauliche Verbesserungen mit einer Steigerung der Attraktivität durch öffentlichen Verkehre zu verbinden“. Zur attraktiveren Gestaltung so wie zur Verbesserung der Infrastruktur des Schienenverkehrs und der Umsteigebeziehungen ist die Erhöhung der Bahnsteige, die behindertengerechte Erschließung der Bahnsteige und die Aufwertung der Verkehrsstationen durch Ergänzung der Bahnsteigausstattung vorgesehen. Der Umfang der Modernisierungsmaßnahmen am Bahnhof Oftersheim wird in der Vereinbarung wie folgt konkret beschrieben:· Erhöhung der Bahnsteige auf 76 cm über Schienenoberkante (S-Bahnverkehr) und Bahnsteiglänge von 140 m· Ausstattung der Bahnsteige mit einem Blindenleitsystem
· Behindertengerechte Erschließung der Bahnsteige durch barrierenfreien Ausbau der Unterführung mit entsprechender Rampenführung und Einbau eines Fahrstuhls
· Aufwertung der Verkehrsstation durch Ergänzung bzw. Erneuerung der Bahnsteigausstattung sowie von Schallschutzmaßnahmen auf beiden Seiten.
Im Zusammenhang mit der Umlegung des nördlichen Wohn- und Gewerbegebiets bieten sich dann sinnvoller Weise auch weitere Gestaltungsmaßnahmen im näheren Umfeld des Haltepunkts zur zusätzlichen Steigerung der Attraktivität des Haltepunkts an.Von den förderfähigen Gesamtkosten der Maßnahme in Höhe von ca. 4,1 Millionen Euro wird ein erheblicher Teil (85 % bzw. ca. 3,4 Millionen €) aus Mitteln des GVFG (Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes ) finanziert. Der auf die Gemeinde entfallende Kostenbetrag würde ca. 700.000 Euro betragen. Somit war eine weitere Vereinbarung erforderlich, die den mit der MVV geschlossenen städtebaulichen Vertrag über die Erschließung des Wohn- und Gewerbegebiets um zusätzliche Planungs- und Betreuungsleistungen zur Bahnhofsumgestaltung entsprechend erweitert.
Im Erschließungsvertrag für dieses Gebiet ist die Planung und Ausführung der Unterführung Süd enthalten, nicht aber in vollem Umfang der Bahnhofbereich sondern lediglich das westliche Bahnhofumfeld. Die Gespräche und Voruntersuchungen haben allerdings nahegelegt und ergeben, dass eine Bündelung dieser Maßnahmen mit den Lärmsanierungsmaßnahmen (Lärmsschutzwände) sowohl der Deutschen Bundesbahn wie auch der Gemeinde in der Planungsregie der MVV unbedingt geboten ist. Der Gemeinderat hatte deshalb in Anbetracht der Gemeinde damit in Aussicht gestellter Entwicklungsmöglichkeiten mit einer solchen Vertragserweiterung mit der MVV keine Mühe und votierte im empfohlenen Sinne. Der vorläufige Zeitplan sieht bei optimalem Verlauf einen Baubeginn voraussichtlich im Mai 2004 bei einer Gesamtdauer von ca. 1 ½ Jahren vor.