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Achtung! Höchste Waldbrandgefahr (12.6.03)
Rubrik: | Das Ordnungsamt informiert |
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- Offenes Feuer darf nicht im Wald und in Waldnähe gelegt werden.
- In der Zeit vom 1. März bis 31. Oktober gilt ein grundsätzliches Rauchverbot.
- Zigarettenreste dürfen nicht aus dem Auto geworfen werden.
- Autos dürfen nur auf ausgewiesenen Parkplätzen geparkt werden.
- Waldeinfahrten sind stets freihalten.
- Die Errichtung eines Feuers ist nur an den offiziellen, mit einem schwarzen Flammensymbol auf weißem Grund gekennzeichneten Feuerstellen erlaubt.
- Feuer, das an erlaubten Stellen unterhalten wird, sollte immer beaufsichtigt und vor dem Verlassen stets sorgfältig gelöscht werden.
- Das Grillen im Wald auf mitgebrachten Gartengrillgeräten ist nicht gestattet.
Gefahr geht nicht nur von achtlos weggeworfenen Zigarettenresten aus. Auch liegengelassene Flaschen und Glasscherben können wie Brenngläser wirken.
Zu besonderer Vorsicht sind die Fahrer von Autos mit Katalysatortechnik aufgerufen.
Sie dürfen ihre Fahrzeuge unter keinen Umständen über trockenem Bodenbewuchs abstellen. Die starke Erhitzung des am Boden des Wagens untergebrachten Kata-lysators kann leicht einen Brand auslösen.
Nach dem Strafgesetzbuch ist die fahrlässige und vorsätzliche Brandstiftung allgemein und das Herbeiführen einer Brandgefahr für den Wald durch Rauchen, offenes Feuer und das Wegwerfen von glimmenden Gegenständen strafbar.
Wir appellieren an alle Bürger und Bürgerinnen, durch achtsames Verhalten, den durch die Umwelt bereits bedrohten und geschädigten Wald, nicht zusätzlich durch vermeidbare Brände zu schädigen.