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Urlaubszeit - Reisezeit (12.6.03)
Rubrik: | Das Passamt informiert |
Herausgeber: | Gemeinde Oftersheim - Gemeindeverwaltung |
Wie verhält es sich mit der Gültigkeit des Ausweises bzw. des Passes?
Die Urlaubs- und Ferienzeit rückt näher. Um sich vor manch unliebsamer Überraschung zu schützen, sollte man rechtzeitig einen Blick in den Pass bzw. Personalausweis werfen und das Ablaufdatum überprüfen. Oft ist es erforderlich, dass die Ausweisdokumente bei Grenzübertritt noch mindestens drei bzw. sechs Monate gültig sein müssen.Die Papiere werden bundesweit in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Gerade während der Urlaubszeit kann es dabei zu längeren Wartezeiten kommen. Zurzeit muss zwischen Antragstellung und Auslieferung durch die Bundesdruckerei eine Wartezeit von sechs bis acht Wochen in Kauf genommen werden.
Sofern die Ausstellung neuer Reisedokumente erforderlich ist, wird empfohlen, diese so früh wie möglich beim Passamt, Zimmer 3, zu beantragen. Für den Antrag sind ein aktuelles Passbild mit hellem Hintergrund sowie die Vorlage der alten Ausweispapiere notwendig. Da der Antrag vom Antragsteller selbst unterschrieben werden muss, ist eine persönliche Vorsprache nötig. Auch Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren brauchen bei Grenzübertritten gültige Ausweispapiere. Sie können entweder im Reisepass der Eltern eingetragen werden oder einen eigenen Kinderausweis ausgestellt bekommen. Das Passamt empfiehlt beide Regelungen wahrzunehmen.
Probleme bei einem eventuellen Grenzübertritt kann man sich durch rechtzeitiges Aufsuchen der Passstelle im Rathaus, Zimmer 3 ersparen. Dort erteilt man gerne weitere Auskünfte.