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Martinsfeuer: Brand ja, Müllverbrennung nein (7.11.14)

Rubrik:

Das Umweltamt informiert

Herausgeber:

Gemeinde Oftersheim - Bauamt
Gemeinde Oftersheim - Umweltamt

Martinsfeuer

Martinsfeuer

Martinsfeuer: Brand ja, Müllverbrennung nein

Die traditionellen Martinsumzüge stehen wieder an. Die Gemeinde Oftersheim macht deshalb aufmerksam welche Materialien verbrannt werden dürfen.

Damit das Abbrennen der Martinsfeuer einen schönen und zugleich umweltfreundlichen Höhepunkt der Umzüge bildet, gibt das Umweltamt einige Tipps:

Wichtig: Es dürfen nur unbelastete und unbehandelte Hölzer sowie Grünschnitt verbrannt werden.

Strikt verboten ist das Verbrennen von Abfällen jeglicher Art. Dazu zählt auch Material, das die Altholzverordnung in die Gruppe A IV als schadstoffbelastet einstuft. Dies sind beispielsweise imprägnierte Weinbergspfähle, Jägerzäune, Fensterrahmen und Türen. Bei der Verbrennung dieser Gegenstände können Schwefel- und Chlorverbindungen sowie Dioxine und Schwermetalle freigesetzt werden. Diese Schadstoffe belasten nicht nur die Umwelt. Auch die Gesundheit der Martinszuggäste wird gefährdet.
 

Bild: M. Karch