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Rattenbekämpfung 2003 (21.5.03)
Rubrik: | Das Ordnungsamt informiert |
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Rattenbekämpfung
Auch Eigentümern bzw. Mietern von Wohn- und Gewerbeobjekten wird bei Feststellung von Rattenbefall empfohlen, eine Auslegung durch die Spezialfirma gegen ein Entgelt in Höhe von 6 € pro Block bzw. Beutel Ködermaterial vornehmen zu lassen.
Vormerkungen werden im Ordnungsamt, Zimmer 5/6, Tel. 597105/106 entgegenommen.
Besonders im Bereich des Leimbachufers droht eine Zunahme des Rattenbefalls, da trotz Verbot in der pol. Umweltschutzverordnung immer wieder Lebensmittelreste an Enten verfüttert werden. Diese organischen Stoffe stellen eine optimale Nahrungsquelle für Ratten dar und haben negative Auswirkungen auf das ökologische Gleichgewicht des Gewässers.
Eine weitere Ursache für die Verbreitung der Nagetiere ist die Beseitigung von Essensresten über Toiletten. Diese Entsorgung von Lebensmittelresten über die Kanalisation ist nach der Abwassersatzung nicht zulässig.Sofern Komposter eingesetzt werden, sollten diese geschlossen bzw. im Bodenbereich mit engmaschigem Gitter versehen werden.
Die Oftersheimer Haushalte werden gebeten, die gemeindlichen Bekämpfungsmaßnahmen zu unterstützen und alles zu unterlassen, was eine Rattenvermehrung bewirken könnte.