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Umweltbewusstes Heizen mit Holz (30.1.14)
Rubrik: | Das Umweltamt informiert |
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Zulässige Brennstoffe nach der Kleinfeuerungsanlagenverordnung:
Grundsätzlich gilt:
Behandeltes, gestrichenes und beschichtetes Holz gehören nicht in den Ofen oder Kamin. Der Einsatz von Nadelholz wie Fichte oder Tanne ist wegen des Harzgehaltes problematisch.
Die mittels Papierbrikettpressen selbst herzustellenden Briketts aus Altpapier dürfen in Haushalten ebesowenig verbrannt wie so genannte Paraffinbrennscheite, die in einigen Baumärkten erhältlich sind.
Für Kaminöfen sind folgende Holzbrennstoffe zur Verbrennung zugelassen:
- Grill-Holzkohle, Grill-Holzkohlebriketts nach DIN 1860, Ausgabe September 2005,
- Naturbelassenes stückiges Holz einschließlich anhaftender Rinde, beispielsweise in Form von Scheitholz, Hackschnitzeln sowie Reisig und Zapfen,
- Naturbelassenes nicht stückiges Holz, beispielsweise in Form von Sägemehl, Spänen, Schleifstaub oder Rinde
- Presslinge aus naturbelassenem Holz in Form von Holzbriketts enstprechend DIN 51731, Ausgabe Oktober 1996, oder in Form von Holzpellets entsprechend den brennstofftechnischen Anforderungen des DINplus-Zertifizierungsprogramms "Holzpellets zur Verwendung in Kleinfeuerstätten nach DIN 51731-HP 5", Ausgabe August 2007, oder andere Holzpellets aus naturbelassenem Holz mit gleichwertiger Qualität (z.B. ÖNORM M7135)
In offenen Kaminen dürfen nur bestimmte Holzbrennstoffe verwendet werden:
- Naturbelassenes stückiges Holz einschließlich anhaftender Rinde, beispielsweise in Form von Scheitholz, Hackschnitzeln sowie Reisig und Zapfen,
- Presslinge aus naturbelassenem Holz in Form von Holzbriketts enstprechend DIN 51731, Ausgabe Oktober 1996, oder in Form von Holzpellets entsprechend den brennstofftechnischen Anforderungen des DINplus-Zertifizierungsprogramms "Holzpellets zur Verwendung in Kleinfeuerstätten nach DIN 51731-HP 5", Ausgabe August 2007, oder andere Holzpellets aus naturbelassenem Holz mit gleichwertiger Qualität (z.B. ÖNORM M7135)
In Kaminöfen mit mehr als 4 Kilowatt Nennwärmeleistung darf auch Braun- und Steinkohle verbrannt werden. Fragen Sie Ihren Schornsteinfeger.
Die Angaben des Anlagenherstellers zu den geeigneten Brennstoffen sind zusätzlich zu beachten!