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Diese Mitteilung ist bereits älter als ein Jahr und daher möglicherweise nicht mehr gültig.
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Projekt SEPA - Bürgerinfo (21.10.13)
Rubrik: | Das Rechnungsamt informiert |
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Informationen zur SEPA-Einführung
Der europäische Gesetzgeber hat in seiner Verordnung Nr. 260/2012 (SEPA Verordnung) die Einführung des SEPA-Zahlverfahrens beschlossen. Zum 01.02.2014 entfallen damit die bisherigen nationalen Zahlverfahren für Überweisungen und Lastschriften. Alle Institutionen (Banken, Firmen, Behörden, Vereine, Privatpersonen), die sich am Zahlungsverkehr beteiligen, sind damit gezwungen, spätestens ab dem 01.02.2014 auf SEPA umzusteigen.
Dies betrifft auch die Gemeinde Oftersheim.
Was ändert sich durch die SEPA-Einführung:
- Jeder Kontoinhaber erhält anstatt seiner bisherigen Kontonummer eine IBAN, die sich aus dem Länderkürzel, einer zweistelligen Prüfziffer, der bisherigen Bankleitzahl und der Kontonummer zusammensetzt.
- Die Einzugsermächtigungen, die uns von unseren Zahlungspflichtigen vorliegen, können automatisch in sogenannte SEPA-Basislastschriftmandate umgewandelt werden. Diese Mandate sind die Voraussetzung für alle weiteren Lastschrifteinreichungen durch die Gemeinde Oftersheim auf deren Girokonten.
- Die Gemeinde Oftersheim ist verpflichtet, jeden Zahlungspflichtigen über die Umwandlung seiner bisherigen Einzugsermächtigung in einen SEPA-Basislastschriftmandat zu informieren. Deshalb wird die Gemeinde Oftersheim im November diese Informationen an alle betroffenen Einwohner verschicken. Aus technischen Gründen wird es vorkommen, dass Sie mehrere entsprechende Informationsschreiben bekommen. Hierfür bitten wir um Ihr Verständnis.
- Die Gemeinde Oftersheim ist weiterhin verpflichtet, zukünftige Lastschrifteinreichungen, die zur Belastung eines Kontos führen, mindestens 14 Tage vor der Belastung des Kontos anzukündigen. Die Gemeinde ist bemüht, die Vorabankündigungen in ihre Bescheide/Rechnungen/Verträge zu integrieren, um einen unnötigen Papieraufwand zu vermeiden. Dies wird aber nicht immer möglich sein.