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Bebauungsplan “Gewerbegebiet Alter Schießstand“ (26.9.13)

Rubrik:

Das Bauamt informiert

Herausgeber:

Gemeinde Oftersheim - Bauamt

B-Plan

B-Plan "Gwerbegebiet Alter Schießstand" Stand 13.12.2013

Der Gemeinderat der Gemeinde Oftersheim hat in öffentlicher Sitzung am 24.09.2013 beschlossen den Bebauungsplan “Gewerbegebiet Alter Schießstand“ gemäß §2 (1) BauGB zu ändern und dem vorgelegten Änderungsentwurf zugestimmt.

Das Änderungsverfahren soll die rechtsverbindliche “Erweiterung Gewerbepark Hardtwald“ vom 22.11.2002 mit dem Bebauungsplan „Gewerbegebiet Alter Schießstand“ zusammenführen. Die schriftlichen Festsetzungen gemäß BauGB und BauNVO, sowie die örtlichen Bauvorschriften gemäß §74 LBO bleiben von dem Änderungsverfahren unberührt. Gleichzeitig soll in dem Änderungsverfahren der Grenz- und Straßenverlauf den tatsächlichen Gegebenheiten des Liegenschaftskatasters angepasst werden.

Da die Grundzüge der Planung nicht berührt sind und zulässige Vorhaben durch die Änderung nicht die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung beinhalten sowie keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 (6) Nr. 7b genannten Schutzgüter bestehen, die eine erneute Abwägung erfordern, wird das vereinfachte Verfahren nach § 13 BauGB in Anspruch genommen.

Mit der Vereinfachung wird von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach §3 (1) und §4 (1) BauGB abgesehen. Von der Umweltprüfung nach §2 (4), von dem Umweltbericht nach §2a, von der Angabe nach §3 (2) Satz 2, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach §6 (5) S.3 und §10 (4) BauGB wird abgesehen; §4c BauGB (Überwachung der Gemeinde) ist nicht anzuwenden.

Der betroffenen Öffentlichkeit wird nach §3 (2) BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb eines Monats gegeben. Der Änderungsentwurf liegt in der Zeit vom 07.10.2013 bis 07.11.2013 im Verwaltungsgebäude, Eichendorffstraße 2, Zimmer 5, während der üblichen Dienstzeiten, öffentlich aus.

Während der Offenlegungsfrist können Anregungen beim Bürgermeisteramt Oftersheim, Rathaus, Mannheimer Straße 49 oder im Bauamt, Eichendorffstraße 2, schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Bauleitplanung unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Der Geltungsbereich und die planerischen Festsetzungen sind aus der Abbildung ersichtlich.

Den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB innerhalb eines Monats Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

 

Oftersheim, den 27.09.2013

Gez. Baust, Bürgermeister