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Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 16.07.2013 (23.7.13)
Rubrik: | Aus dem Gemeinderat |
Herausgeber: | Gemeinderat Oftersheim |
Ort: | Rathaus Oftersheim - Sitzungssaal |

Gemeinderat 2012
Einem ganzen Reigen bestehend aus elf Tagesordnungspunkten mussten sich die Ratsmitglieder am Dienstag letzter Woche im Rahmen der letzten Gemeinderatssitzung vor der Sommerpause stellen. Vor dem Eintritt in die Tagesordnung verständigten sich die Räte darauf, den Punkt „Änderung der Gemeindegrenzen Oftersheim/Plankstadt im Rahmen des Flurbereinigungsverfahrens Plankstadt“ von der Tagesordnung zu nehmen, da hier noch Beratungsbedarf gesehen wurde. Die Sitzung startete mit der Aufhebung der Ausschreibung zur Errichtung eines temporären Kindergartens in Modulbauweise. Daran schlossen sich die Aufnahme von drei Inklusionsschülern in die Grundschulkooperationsklasse der Theodor-Heuss-Schule mit der Comeniusschule Schwetzingen, der Bebauungsplan „Golfplatz Oftersheim“, die Nutzungsänderung von einer gewerblichen Lagerhalle zu einer Lasertag-Sportstätte auf dem Grundstück Daimlerstraße 12sowie der S-Bahn-behindertengerechte Ausbau des Oftersheimer Bahnhofs schlossen sich an. Die Vergabe von Handwerkerarbeiten an der Theodor-Heuss-Schule, das Aufstellen neuer Fahrradständer am Bahnhof sowie die Annahme von Spenden rundeten die Sitzung ab, die aufgrund der umfangreichen Themen bereits um 17.30 Uhr begonnen hatte.
Die Sitzung führte im öffentlichen Sitzungsteil zu folgenden wesentlichen Beratungs- und Beschlussergebnissen:
Ausbau der Kleinkindbetreuung
- Aufhebung der Ausschreibung zur Errichtung eines temporären Kindergartens in Modulbauweise -
Am 19.02.2013 hatte der Gemeinderat mit überwiegender Mehrheit die Einrichtung von drei weiteren Krippengruppen auf dem Gelände Flst. Nr. 7280 „Auf den Ketscher Weg“ als Containerlösung zur Miete beschlossen.
Der Aufbau eines temporär genutzten Kindergartens in einer Container-Modul-Bauweise wurde von der Gemeindeverwaltung unter fachlicher Beratung des Architekturbüros Maier in Form einer funktionalen Leistungsbeschreibung beschränkt ausgeschrieben. Bei der Erarbeitung des Raumbedarfs und der brandschutztechnischen Auflagen zeigte sich, dass die seinerzeit mittels Angebotsabfrage bei verschiedenen Herstellern geplanten Systeme nicht ausreichend dimensioniert wurde und somit auch der Kostenrahmen deutlich gegenüber dem Haushaltsansatz überschritten wurde.
Ein großes Problem bei einer vorübergehenden Lösung bleibt die Tatsache, dass derzeit nicht abgeschätzt werden kann, wie lange die temporären Krippengruppen vorgehalten werden müssen. Eine kostengünstigere Lösung, die in der Ausschreibung abgefragt wurde, kann aufgrund der Nichteinhaltung der Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) lediglich eine beschränkte baurechtliche Genehmigung von maximal zwei Jahren erhalten.
Die ebenfalls ausgeschriebene Energy-Variante, welche unter Einhaltung der EnEV konstruiert wurde, führt zu Mietkosten in Höhe von rund 680.000,- € innerhalb von fünf Jahren. Mit den zusätzlich erforderlichen Maßnahmen wie Erschließung des Grundstücks (Strom, Wasser, Fundament), Herstellung der Außenanlagen (Zaun, Pflaster, Rasenfläche, Sonnenschutz) und den Baunebenkosten in Höhe von insgesamt ca. 175.000,- € ergibt sich eine Gesamtinvestition von 855.000,-€ (dies entspricht rund 170.000,- €/Jahr).
Das im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens erzielte Ergebnis ist somit unter Haushaltsbetrachtungen als nicht wirtschaftlich zu bewerten. Die Verwaltung empfahl dem Gemeinderat, die Ausschreibung gemäß § 17 (1) VOB/A aufzuheben.
Abschließend hob Bürgermeister Helmut Baust hervor, dass die Verwaltung derzeit prüfe, inwieweit eine Kleinkindbetreuung unter Anmietung eines bestehenden Gebäudes verwirklicht werden könne. Auch für diese Lösung stünde der Postillion e. V. als Betriebsträger zur Verfügung. Nähere Informationen dazu erhielt das Gremium im nichtöffentlichen Sitzungsteil.
Aufgrund des nicht stimmigen Kosten-Nutzen-Verhältnisses beschloss der Gemeinderat letztlich einstimmig die Aufhebung der Ausschreibung zur Errichtung eines temporären Kindergartens in Modulbauweise auf dem Gelände der Sonderbaufläche „Auf den Ketscher Weg“.
Aufnahme von drei Inklusionsschülern in die Grundschulkooperationsklasse der Theodor-Heuss-Schule mit der Comeniusschule Schwetzingen
Ein Kernziel der baden-württembergischen Landesregierung ist laut Koalitionsvertrag der Ausbau der Inklusion, sprich des gemeinsamen Unterrichts behinderter und nicht behinderter Schüler. „Inklusion“ bedeutet Einbeziehung, Einbeschlossenheit, Einschluss, Dazugehörigkeit. Die Idee der Inklusion besteht darin, dass kein Kind oder Schüler mehr als „andersartig“ angesehen werden soll. Alle Kinder sind förderbedürftig.
Bei der Bildungswegekonferenz am 16.05.2013 im Staatlichen Schulamt in Mannheim, zu der Vertreter des Schulamtes, des Amtes für Nahverkehr des Rhein-Neckar-Kreises, der Schwetzinger Förderschulen Comeniusschule und Kurt-Waibel-Schule, der Theodor-Heuss-Schule Oftersheim und der Gemeindeverwaltung eingeladen waren, wurde über die Inklusionswünsche von drei Elternpaaren beraten, die ihre angehenden Erstklässler mit Förderbedarf in einer Regelschule beschulen möchten. Bei dem Termin wurde vereinbart, dass die optimalste Lösung wäre, die drei betreffenden Inklusionsschüler aus Eppelheim, Oftersheim und Plankstadt in die Kooperationsklasse (Grundschule) der THS mit der Comeniusschule Schwetzingen aufzunehmen.
Seit 1996 besteht an der THS diese Grundschulkooperationsklasse mit der Come-niusschule, mit der beide Schulen bisher sehr gute Erfahrungen gemacht haben.
Mit den angesprochenen drei Inklusionsschülern besteht die neue Kooperationsklasse insgesamt aus 6 Schülern mit unterschiedlichem Förderbedarf, die ab September in die erste Klasse eingeschult werden.
Für zwei der o.g. Inklusionsschüler, eine Schülerin kommt aus Eppelheim und ein Schüler aus Plankstadt, muss die Gemeinde als Schulträger den Transport vom Elternhaus zur Schule und zurück organisieren/gewährleisten. Laut Aussage des Rhein-Neckar-Kreises werden die Transportkosten zu 100 % vom Landkreis gefördert/übernommen, sodass für die Gemeinde keine Kosten entstehen.
Die räumlichen Voraussetzungen/Kapazitäten für die Kooperationsklasse sind ohne bauliche Erfordernisse und uneingeschränkt gegeben. Die Kooperationsklasse wird in einem konventionellen Klassenzimmer untergebracht.
Die Gesamtlehrerkonferenz hatte in ihrer Sitzung am 12.06.2013 der Aufnahme der drei Inklusionsschüler in die Kooperationsklasse der THS mit der Comeniusschule Schwetzingen zugestimmt. Dem schloss sich auch das Ratsgremium einvernehmlich an.
Bebauungsplan „Golfplatz Oftersheim“
a) Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan „Golfplatz Oftersheim“
b) Aufstellungsbeschluss örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan „Golfplatz Oftersheim“
Der bislang von den US-amerikanischen Streitkräften betriebene „Golfplatz Oftersheim“ wird von diesen im Laufe des Oktobers 2013 aufgegeben und an die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA), zurückgegeben. Die BImA wiederum als Pächterin der Grundstücksflächen möchte diese unmittelbar nach der Nutzungsaufgabe an die Grundstückseigentümer (Gemeinde Oftersheim und Staatsforstverwaltung des Landes Baden-Württemberg) zurückgeben.
Die Gemeinde Oftersheim und die Staatsforstverwaltung des Landes haben nicht die Absicht, die Grundstücksflächen zu veräußern. Ziel soll vielmehr die Schaffung einer über die Gemeindegrenzen hinaus für die Metropolregion bedeutsamen Golfplatznaherholungsfläche sowie die Erzielung und nachhaltige Sicherung eines adäquaten angemessenen langfristigen Miet-/Pachtzinses sein.
Derzeit ist der „Golfplatz Oftersheim“ im Flächennutzungsplan als „Sport- und Freizeitfläche“ ausgewiesen. Es wäre daher grundsätzlich möglich, die Anlage in der bisherigen Form weiter zu betreiben, ohne dass grundlegende bauplanungsrechtliche Schritte unternommen werden müssten. Zwingende bauliche Veränderungen wären allerdings dort vorzunehmen, wo derzeit entgegen deutschem Genehmigungsrecht Gebäude betrieben werden. Der entscheidende Nachteil wäre allerdings, dass keine erhebliche bauliche und betriebliche Veränderung durchgeführt werden dürfte. Weder könnten die vorhandenen Baukörper spürbar vergrößert, ihre Lage verändert oder sonstige Umgestaltungen durchgeführt werden.
„Die bestehenden Übungsanlagen sind aus heutiger Sicht unterdimensioniert und müssten für einen sinnvollen Betrieb erneuert und erweitert werden – unabhängig davon, welcher Bewerber letztendlich den Zuschlag erhalten sollte. Dem Platz täte es ohne Frage gut, wenn die Übungs- und Trainingsflächen vergrößert würden. Darüber hinaus ist die bestehende Gebäudesubstanz veraltet und entspricht zumindest in großen Teilen nicht den deutschen baurechtlichen Vorgaben“, hob Bürgermeister Helmut Baust hervor.
Mit der Aufstellung eines Bebauungsplans – so Baust weiter – solle für die zukünftige Entwicklung des „Golfplatzes Oftersheim“ eine städtebaulich geordnete Entwicklung gesichert und eine planungsrechtliche Grundlage geschaffen werden, um so einen wirtschaftlich dauerhaften Betrieb des Golfplatzes als über die Gemeindegrenzen hinaus bedeutsame Naherholungsfläche vorzubereiten. Zur Einleitung des entsprechenden Bauleitplanverfahrens solle der Aufstellungsbeschluss nach dem Baugesetzbuch gefasst werden. Es sei vorgesehen, im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Golfplatz Oftersheim“ örtliche Bauvorschriften gemäß § 74 der Landesbauordnung zu erlassen. Der Aufstellungsbeschluss hierfür solle ebenfalls gefasst werden.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Golfplatz Oftersheim“ umfasst einen ca. 10,5 ha großen Teil des Flurstücks 3267. Die Abgrenzung wurde gewählt, um im Bereich der bestehenden Gebäude zur Optimierung der Nutzungsansprüche und Betriebsabläufe sowie zur Anpassung an die rechtlichen Erfordernisse einen gewissen Spielraum für Umgestaltungen und Erweiterungen vorhalten zu können. Um Änderungen und Erweiterungen im Bereich der Übungsbereiche, der Stellplatzanlage sowie des Zufahrtsbereiches zu ermöglichen, sollen die südlich des derzeitigen Parkplatzes gelegenen landwirtschaftlichen Flächen in den Geltungsbereich mit einbezogen werden.
„Um diese landwirtschaftlichen Flächen als „Sport- und Freizeitfläche“ mit in den Bebauungsplan einbeziehen zu können, ist eine Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich, welche in einem parallel geführten Verfahren durch den Nachbarschaftsverband Heidelberg-Mannheim erfolgen soll“, betonte der Bürgermeister abschließend.
Gemeinderat Peter Wierer (SPD) äußerte Bedenken, ob nicht der Autoverkehr zunehmen werde, was Baust verneinte, „es werden nicht mehr Autos als bisher“. Gemeinderat Herbert Gieser (CDU) fragte an, ob nicht Ersatzflächen für Landwirte geschaffen werden könnten. Bürgermeister Baust sagte die Prüfung eventueller Möglichkeiten zu. Anschließend stimmten die Räte geschlossen der Aufstellung des Bebauungsplans „Golfplatz Oftersheim“ samt den erforderlichen örtlichen Bauvorschriften zu.
S-Bahn Rhein-Neckar, 2. Ausbaustufe
- S-Bahn-behindertengerechter Ausbau beim Bahnhof Oftersheim -
Ungewohnt deutlich und heftig kritisierten Bürgermeister und Ratsgremium das Verhalten und das Vorgehen der Deutschen Bahn (DB) in Sachen S-Bahn-behindertengerechter Ausbau des Oftersheimer Bahnhofs. Konkreter Anlass für den Ärger am Ratstisch war der Umstand, dass die DB an den vereinbarten ursprünglichen Plänen nicht mehr festhält. Laut Aussage der Bahn seien die beiden Rampen, die zur Fußgänger- und Radfahrerunterführung am Bahnhof führen und Oftersheim Mitte und Oftersheim Nord verbinden, zu teuer, es sollte z.B. am Außenbahnsteig Oftersheim Mitte ein Aufzug angebracht und der Bahnsteig West (8 % Gefälle) nicht verändert werden, da dies noch im Rahmen der Toleranz liege. Beide Unterführungsrampen haben aktuell aus Platzgründen ein Gefälle von 17 % (östliche Seite, Ortsmitte) und 8 % (nördliche Seite, Oftersheim Nord), was den heutigen Forderungen nach Behindertengerechtigkeit mit 6 % inklusive Ruheflächen nicht entspricht.
In den Jahren 2003 ff. wurde das Thema S-Bahn und behindertengerechter Bahnsteig auf der Bahnstrecke Mannheim/Karlsruhe aufgegriffen (Zeithorizont 2008).
Ende 2004 wurde die Gemeinde darüber informiert, dass Oftersheim in das Bahnprojekt „Nachträglicher Lärmschutz an Bahngleisen“ aufgenommen ist. Die Lärmschutzwand sollte 2005/2006 gebaut werden.
Es wäre aus damaliger Sicht nicht vertretbar gewesen, zunächst die Lärmschutzwand zu errichten und zwei Jahre später, bei den Baumaßnahmen zur Bahnsteigerhöhung (2008) wieder zu entfernen und neu zu errichten.
Deshalb hat sich die Gemeinde damals darum bemüht, die Lärmschutzwand zusammen mit der Bahnsteigerhöhung zu bauen und mehrmals um vorzeitige Aufnahme in das GVFG-Förderprogramm „S-Bahn-gerechter Ausbau“ bemüht. Dies war ja damals nicht möglich. Wohl aber hat sich die Gemeinde bereit erklärt, letztere Maßnahme vorzufinanzieren (ca. 1,9 Mio. Euro).
Um die GVFG-Förderung sicherzustellen, wurde vom Innenministerium Baden-Württemberg eine sogenannte „Unbedenklichkeitsbescheinigung“ erteilt.
Zuvor wurden umfangreiche Pläne zum S-Bahn- und behindertengerechten Ausbau des Bahnhofs Oftersheim in zahlreichen Gesprächen mit allen zuständigen Beteiligten erarbeitet, diese Pläne wurden am 31.03.2006 ausdrücklich vom Eisenbahnbundesamt (EBA) genehmigt und freigegeben. Die Pläne sahen die behindertengerechte Erneuerung der Außenrampen zur Bahnunterführung vor.
„Die Gemeinde hat in enger Abstimmung mit der Deutschen Bahn AG (DB) die Baumaßnahme „Bahnsteigerhöhung Ost und Lärmschutzwand“ vorangetrieben und auch im Hinblick auf den später vorgesehenen Umbau der Außenrampen bauliche und finanzielle Vorleistungen erbracht. Dies im guten Glauben an die Gültigkeit der Pläne von 2006, war doch ein Vertreter der DB AG bei allen Ausführungsgesprächen dabei. Noch bis März 2013 hatte das Planungsbüro mit unserem Bauamt Bauvorbereitungsgespräche auf Grundlage der vereinbarten Pläne geführt“, stellte Bürgermeister Baust in seinen Erläuterungen klar.
Und dann – so Baust weiter – habe man in einem Gesprächstermin am 14.03.2013 beim Verkehrsverbund Rhein-Neckar (VRN) in Mannheim überraschend und ohne vorherige Information erfahren müssen, dass das Eisenbahnbundesamt aus Kostengründen von den vereinbarten und abgestimmten ursprünglichen Plänen Abstand genommen habe. Die finanziellen Vorleistungen der Gemeinde auf die Rampenveränderungen wären in diesem Fall verloren. Auch Vermittlungsversuche und -bemühungen der VRN hätten bisher keinen Erfolg gehabt.
Abschließend positionierte sich der Bürgermeister klar: „Die Verwaltung ist der Auffassung, die Kehrtwende des Eisenbahnbundesamt nicht einfach hinzunehmen sondern weiterhin auf die Einhaltung der ursprünglichen Pläne zu pochen, zumal die Gemeinde auf Grundlage der Ursprungsplanung in enormem Ausmaß investiert und vorfinanziert habe.
Der Gemeinderat zeigte großes Unverständnis und übte heftig Kritik an der Haltung des Eisenbahnbundesamtes in Sachen S-Bahngerechtem Bahnsteigausbau in Oftersheim. Er forderte den Ausbau entsprechend der Genehmigungsplanung vom 31.03.2006 und wird auch nicht scheuen, den „politischen Weg“ einzuschlagen.
Bauvorhaben Flst. Nr. 4238 und 4239, Daimlerstraße 10-12
In seiner letzten Sitzung am 18.06.2013 hatte sich der Gemeinderat bereits mit dem Bauvorhaben befasst und dem Bauantrag über die Nutzungsänderung von einer gewerblichen Lagerhalle zu einer Lasertag-Sportstätte, auf den Grundstücken Flst. Nr. 4238 und 4239, Daimlerstraße 10-12, 68723 Oftersheim, das städtebauliche Einvernehmen mit großer Mehrheit nicht erteilt.
Die Aussprache verlief damals kontrovers, wobei sich die überwiegende Mehrheit der Ratsmitglieder gegen das Bauvorhaben aussprach. Als Hauptargumente für die Versagung des städtebaulichen Einvernehmens wurden fraktionsübergreifend genannt, dass man kriegs- und gewaltverherrlichende Aktivitäten sowie die spielerische Verharmlosung von Gewalt nicht unterstützen wolle. Die Befürworter des Bauvorhabens rückten den spielerischen Wettbewerbsaspekt sowie die sportliche Aktivität in fantasievoll gestaltetem Rahmen in den Vordergrund.
Diese Beschlussfassung wurde an die Baurechtsbehörde des Landratsamtes Rhein-Neckar-Kreis weitergeleitet und dort geprüft. Das Baurechtsamt kam zu dem Ergebnis, dass die Fun Lasertag Company GmbH iG eine gewerbliche Anlage darstellt und somit im Gewerbegebiet „Röhlich“ zulässig ist. Die Gemeinde wurde darauf hingewiesen, dass die Versagung des Einvernehmens nicht rechtmäßig war und somit die Baurechtsbehörde beabsichtigt, das fehlende Einvernehmen zu ersetzen.
Die Gemeinde erhielt nach § 54 Abs. 4 der Landesbauordnung (LBO) die Möglichkeit, nochmals über das Bauvorhaben zu beraten und das Einvernehmen zu erteilen. Andernfalls wird das Einvernehmen durch die Baurechtsbehörde ersetzt.
Aufgrund der unveränderten Rechts- und Sachlage blieb das Ratsgremium mit 6 Zustimmungen und 16 Gegenstimmen bei seinem in der letzten Sitzung gefassten Votum und versagte dem Bauantrag das städtebauliche Einvernehmen erneut mit der Folge, dass das gemeindliche Einvernehmen nun durch die Baurechtsbehörde ersetzt wird.
Abschließend regte Gemeinderat Peter Wierer (SPD) an, den Bebauungsplan für das Gebiet „Röhlich“ zu überarbeiten, um Spielhallen oder Gewerbebetriebe wie die Lasertag-Anlage künftig auszuschließen.
Brandschutz und Amokprävention an der Theodor-Heuss-Schule - Vergabe von Schreiner- und Beschlagsarbeiten
Aufgrund des Submissionsergebnisses der beschränkten Ausschreibung vom 17.06.2013 vergab der Gemeinderat den Auftrag für die Schreiner- und Beschlagsarbeiten an den Innenraumtüren der Theodor-Heuss-Schule in Höhe von 35.575,87 € mit einstimmigem Votum an die Firma Bernion GmbH aus Mannheim. Es lagen zwei Angebote vor.
Errichtung von Fahrradabstellplätzen am Bahnhof Oftersheim
Der Gemeinderat hatte in seiner öffentlichen Sitzung am 13.11.2012 beschlossen, auf der schwer zu bebauenden Teilfläche des Grundstückes Flst. Nr. 7247 im Baugebiet „Am Biegen“ weitere Fahrradabstellplätze zu schaffen. Die unmittelbare Nähe zum Haltepunkt bietet sich für die Deckung des zusätzlichen Bedarfs an Abstellplätzen an und wurde bereits im Bebauungsplan als „Verkehrsfläche“ ausgewiesen.
Als Fahrradparkhilfe empfehlen sich Anlehnbügel mit vorderer Halterung. Vom Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club e. V. (ADFC) sind Mindestabstände zwischen den Fahrradparkern von 50 cm empfohlen. Aus der vorgelegten Variante ergab sich die Möglichkeit von ca. 65 Fahrradstellplätzen. Die Errichtung von transparenten Überdachungen oder Fahrradboxen wurde zwar kontrovers diskutiert, eine Verwirklichung jedoch aus Kostengründen verworfen.
„Im Januar dieses Jahres wurde die Verwaltung darüber informiert, dass der Nachbarschaftsverband Heidelberg-Mannheim im Zuge des interkommunalen Projektes „Leimbachradweg“ die Aufnahme dieses Projektes in das Landes-förderprogramm „Kommunale Radverkehrsanlagen“ beim Regierungspräsidium Karlsruhe beantragt hat. Daraufhin hat die Verwaltung auf Grundlage dieser Information für die Fahrradabstellanlage am Bahnhof einen entsprechenden Antrag beim Regierungspräsidium Karlsruhe gestellt. Der Fördersatz beträgt 50%, die Bagatellgrenze für die Baukosten liegt bei 50.000,- €“, hob Bürgermeister Baust hervor.
Gemäß der angepassten Kostenberechnung – so Baust weiter – beliefen sich die Herstellungskosten für die Fahrradabstellanlage samt Zaun zu den Nachbargrundstücken aber ohne Überdachung auf 31.000,- €. Da die Baukosten unterhalb der Bagatellgrenze lägen, sei in diesem Fall keine Förderung möglich.
Die Baukosten für eine Anlage mit einer Überdachung beliefen sich auf 63.000,- € und wären somit förderungswürdig. Bei einem Fördersatz von 50 % sei eine Finanzierung der Überdachung allein durch die Fördermittel aus dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG) möglich. Unter Berücksichtigung der Fördermittel stünden entsprechende Haushaltsmittel zur Verfügung.
Der Bürgermeister empfahl dem Gemeinderat, die geplanten Fahrradständer am Bahnhof mit einer transparenten Überdachung auszuführen. Es gab zwar einzelne Stimmen aus dem Ratsgremium, die das Fördergebahren der Landesregierung kritisierten, dennoch stimmten die Ratsmitglieder einvernehmlich einer Ausführung mit Überdachung zu.
Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen
Erfreulicherweise hatte der Gemeinderat auch diesmal wieder folgende Spendeneinnahmen zur Kenntnis zu nehmen:
- 5.000,00 € von Frau Dr. Hanna von Hoerner für gemeinnützige Zwecke,
- 4.000,00 € von der Marinekameradschaft für die Jugendarbeit in Oftersheim,
- 2.500,00 € vom Lions Club Schwetzingen für gemeinnützige Zwecke,
- 750,00 € für die Jugendarbeit in Oftersheim von einem Spender, der nicht genannt werden möchte.
Sonstige Angelegenheiten/Bekanntgaben
Straßen- und Kanalbauarbeiten Goethestraße
Der Bürgermeister informierte die Ratsmitglieder darüber, dass ab Freitag, 19.07.2013, in der Goethestraße die Asphalttragschicht eingebaut wird, sodass die Anwohner wieder zu ihrem Grundstück fahren können. Ab der 30. Kalenderwoche (22.07.-26.07.2013) beginnen die Kanalbauarbeiten in der Beethovenstraße. Die Gesamtbaumaßnahme wird voraussichtlich bis Ende August abgeschlossen sein.
Wasserrohrbruch Bismarckstraße
Durch einen Anwohner wurde der Verwaltung der Austritt von Wasser aus dem Fahrbahnbelag in der Bismarckstraße auf Höhe des katholischen Gemeindezentrums angezeigt. Ein Montagefahrzeug der Stadtwerke Schwetzingen ist vor Ort. Nach ersten Erkenntnissen handelt es sich um einen Schaden der Trinkwasserhauptleitung. Das Vertragsunternehmen der Stadtwerke Schwetzingen ist informiert und wird umgehend mit den Aufgrabungsarbeiten beginnen
Anfragen
Aus der Mitte des Gemeinderates
Gemeinderat Michael Seidling (FWV) wies kritisch darauf hin, dass viele Radfahrer die Gehwege im Gebiet „Nord-West“ als Radwege missbrauchen und bat die Verwaltung, sich der Sache anzunehmen. Bürgermeister Helmut Baust verwies darauf, dass u.a. der Radfahrverkehr auf der Agenda der nächste Sitzung des Arbeitskreises Verkehr stehe. Dort könne die Angelegenheit thematisiert werden.
Gemeinderätin Gudrun Wipfinger-Fierdel (SPD) fragte an, ob die Gemeinde an der neuen Förderaktion „alla hopp“ der Dietmar Hopp Stiftung teilnehmen werde, im Rahmen derer 18 generationsübergreifendeBewegungs- und Begegnungsanlagen für die Region gestiftet würden. Bürgermeister Baust entgegnete, dass die Verwaltung derzeit eine Bewerbung vorbereite.
Eine weitere Anfrage von Frau Wipfinger-Fierdel beschäftigte sich dem Trimm-dich-Pfad, der ihrer Meinung nach nicht mehr zeitgemäß und in keinem guten Zustand sei und aufgrund der mangelnden Attraktivität von Sportlern kaum noch genutzt werde. Sie regte eine Neukonzeption an. Dem widersprach Bürgermeister Baust. Der Trimm-dich-Pfad sei eine Natursportstätte, die gut in den Oftersheimer Wald mit seinem Freizeit- und Erholungscharakter passe und regelmäßig vom Bauhof auf Schäden oder mögliche Verletzungsgefahren hin überprüft würde. Gemeinderat Jens Geiß (CDU) pflichtete dem bei, der Trimm-dich-Pfad habe einen besonderen Charme – so wie er jetzt sei.
In diesem Zusammenhang bat Gemeinderat Peter Wierer (SPD) die Verwaltung, den angedachten Naturlehrpfad einzurichten. Er halte die Möglichkeit, sich über den Hardtwald mit seiner Flora und Fauna zu informieren, für sehr wichtig.
Des Weiteren wies er auf Straßenschäden im Hardtwaldring hin mit der Bitte an den Bauhof, diese zu beheben. Bürgermeister Baust sagte zu, dass der Bauhof die Situation überprüfen und, wenn notwendig, Reparaturen vornehmen werde.
Gemeinderat Jens Geiß (CDU) wies darauf hin, dass an manchen Stellen im Ort die die Straßen nicht optimal/ausreichend beschildert seien. Als Beispiel nannte er die Mannheimer Straße. Von den Seitenstraßen her kommend könne man als Nichtortskundiger nicht ersehen, dass man sich auf der Mannheimer Straße befinde, da es keine Zwischenstraßenschilder gebe. Bürgermeister Baust antwortete, dass der Bauhof erst kürzlich zahlreiche Straßenschilder ausgetauscht habe. Die Verwaltung werde den Hinweis aufnehmen.
Aus den Reihen der Zuhörer
Eine Besucheranfrage beschäftigte sich mit der Nutzung der Waldwege durch Reiter und ihre Pferde.