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Anmeldung der Schulanfänger 2013/2014 (1.3.13)
Rubrik: | Schulanfänger |
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Schule
Schulpflichtig werden alle Kinder, die in der Zeit vom 01. Oktober 2006 bis 30. September 2007 geboren sind, sowie alle im Vorjahr vom Schulbesuch zurückgestellten Kinder. Auch Kinder mit ausländischer Staatsangehörigkeit unterliegen der Anmeldepflicht.
Die Schulanmeldung findet an der Friedrich-Ebert-Schule vom 11. – 18. März 2013, in der Theodor-Heuss-GWRS am 14. März 2013 statt. Die Eltern der im Schuljahr 2013/2014 schulpflichtig werdenden Kinder haben bereits in den vergangenen Tagen von der zuständigen Schule eine Einladung mit ihrem persönlichen Anmeldetermin erhalten. Andernfalls werden sie gebeten, sich mit der Grundschule in Verbindung zu setzen und einen Anmeldetermin zu vereinbaren.
Kinder, die zwischen dem 01.10.2013 und 30.06.2014 sechs Jahre alt werden (so genannte „Kann-Kinder“), werden auf Wunsch der Eltern schulpflichtig und können zu den oben genannten Terminen angemeldet werden bzw. haben ebenfalls bereits einen persönlichen Anmeldetermin mitgeteilt bekommen.
Anträge auf Zurückstellungen können in beiden Schulen bei der Schulanmeldung gestellt werden. Die Eltern werden jedoch gebeten, sich vorab telefonisch mit der Grundschule in Verbindung zu setzen.
In allen Fällen ist die Geburtsurkunde und ggf. ein Taufnachweis vorzulegen, und die Kinder sind vorzustellen.
(Bildquelle: www.bilderkiste.de)