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Aus der öffentlichen Gemeinderatsssitzung vom 22.01.2013 (22.1.13)
Herausgeber: | Gemeinderat Oftersheim |
Ort: | Rathaus Oftersheim - Sitzungssaal |

Gemeinderat 2012
Die erste Sitzung des Gemeinderates im Jahr 2013 war vorrangig von Bauvorhaben geprägt: So standen mit den Bebauungsplänen „Wohngebiet Nord-West“ und „Mannheimer Straße Grundstücke 652-662“ zwei Bebauungspläne der Gemeinde Oftersheim auf der Tagesordnung. Außerdem hatte das Ratsgremium seine Stellungnahme zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Zentrumnahes Wohnen Markgrafenstraße“ der Stadt Schwetzingen abzugeben. Ferner beschäftigten sich die Ratsmitglieder mit der Gründung eines Landschaftserhaltungsverbandes Rhein-Neckar e.V. und der Annahme von Spenden. Nach einer Gedenkminute für das am 09.01.2013 verstorbene Ratsmitglied Manfred Kaiser, dessen kommunalpolitische und vereinliche Verdienste Bürgermeister Helmut Baust noch einmal würdigte, trat der Gemeinderat in die Beratung ein. Die Beratungsergebnisse nachfolgend in der Zusammenfassung:
Bebauungsplan „Wohngebiet Nord-West“ – Teiländerung Wohnbebauung Gustav-Mahler-Str. Flst. Nr. 6424-6433 und Hermann-Hesse-Str. Flst. Nr. 6554/1
- Satzungsbeschluss -
Der Bebauungsplan „Wohngebiet Nord-West“ sah bisher für die Grundstücke Gustav-Mahler-Str. Flst. Nr. 6424-6433 und Hermann-Hesse-Str. Flst. Nr. 6554/1 entlang der Heinrich-Böll-Straße eine um 7 Meter zurückgesetzte Bebauung vor. Auf die gesamte Grundstücksbreite war bei diesen Grundstücken die Ausweisung von notwendigen Stellplätzen vorgesehen sowie die Errichtung von Carports bis zu einer Höhe von 3 Meter zulässig.
Durch die zu beschließende Bebauungsplanänderung wird einerseits das Baufenster der betroffenen Grundstücke entlang der Gustav-Mahler-Straße bzw. Hermann-Hesse-Straße zur Heinrich-Böll-Straße um vier Meter erweitert. Gleichzeitig wird die bisherige Möglichkeit der Errichtung von Carports im kompletten Gartenbereich entlang der Heinrich-Böll-Straße aufgehoben. Diese ist, wie in großen Teilen des Bebauungsplangebietes üblich, lediglich in den seitlichen Abstandsflächen möglich.
Die dem Rat vorgestellte Teiländerung des Bebauungsplanes „Nord-West“ sieht eine Vereinheitlichung des nördlichen Grenzabstandes bei den Eckgrundstücken in der Heinrich-Böll-Straße vor. Gleichzeitig soll der Flächenverbrauch durch die im rückwärtigen Gartenbereich ausgewiesenen Parkierungsflächen reduziert und das schluchtartige Erscheinungsbild durch den Ausschluss der bislang ermöglichten Carports entlang der gesamten Grundstücksgrenze gemildert werden. Durch Erweiterung des Baufensters und den gleichzeitigen Ausschluss von Carports wird der Gesamtflächenverbrauch auf den beiden Grundstücken reduziert; die Grundflächenzahl sowie die Geschossflächenzahl bleiben jeweils unverändert. Gleichzeitig wird die bereits durch die Baurechtsbehörde genehmigte abweichende Bauweise des Flurstücks Nr. 6554 nachträglich in den Nutzungsfestsetzungen des Bebauungsplanes angepasst.
Die örtlichen Bauvorschriften werden inhaltlich unverändert aus dem rechtskräftigen Bebauungsplan „Wohngebiet Nord-West“ in der Fassung vom 21.07.2009 übernommen.
Ohne Aussprache beschloss das Ratsgremium einstimmig die Teiländerung des Bebauungsplanes als Satzung gemäß § 10 (1) des Baugesetzbuches (BauGB), die im amtlichen Teil abgedruckt ist.
Bebauungsplan „Mannheimer Straße Grundstücke 652-662 – Teiländerung für die Flurstücke 660 und 662“
- Aufstellungsbeschluss -
Der Bebauungsplan „Mannheimer Straße Grundstücke 652-662“ sieht für das Grundstück Flst. Nr. 662 eine Bebauung mit drei Reihenhäusern sowie für das Flst. Nr. 660 eine Einzelhausbebauung nahezu innerhalb der Grenzen der bisherigen Einzelhausbebauung vor.
Bereits im Sommer 2012 wurde dem Gemeinderat über die Bereitschaft des Eigentümers des Grundstücks Mannheimer Straße 132 zur Neuordnung des Flurstücks Nr. 662 berichtet. Hierdurch bietet sich für die Gemeinde die Möglichkeit der weitgehenden Umsetzung des 1979 aufgestellten und 1996 geänderten rechtskräftigen Bebauungsplans „Mannheimer Straße Grundstücke 652-662“. Allerdings war die Grundvoraussetzung des Eigentümers für eine Neuordnung eine Bebaubarkeit des neuen Grundstückes mit einer Doppelhaushälfte. Hierzu ist sowohl eine Änderung der Art der offenen Bauweise von Hausgruppen auf Doppelhäuser vorgesehen als auch eine Erweiterung des Baufensters in Richtung der bestehenden Bebauung an der Mannheimer Straße. Gleichzeitig soll das Baufenster Richtung Süden zum Flst. Nr. 663/1 reduziert werden.
Mit dem durch den Gemeinderat beschlossenen Abriss der Gebäude Mannheimer Straße 134 a und 136 bietet sich weiterhin die Möglichkeit der Neuordnung des Flurstückes 660 und eine Angleichung der Bauweise an die bestehende Reihenhausbebauung in der gesamten Thomas-Mann-Straße. Hierfür ist vorgesehen, das bestehende Baufenster, welches ungünstig in Nord-Südrichtung ausgerichtet ist, zum Wendehammer der Thomas-Mann-Straße hin zu drehen, sodass eine ökologisch vorteilhaftere Ost-Westausrichtung erfolgen kann. Gleichzeitig kann durch die geplante Neuordnung des Grundstücks eine Entsiegelung des nahezu vollständig versiegelten Hofbereiches erfolgen.
Für beide Baufenster soll analog zu den bestehenden Festsetzungen unverändert eine Bebauung mit zwingend zwei Vollgeschossen und eine Bedachung mit einem 35 Grad geneigten Satteldach festgesetzt werden. Alle weiteren schriftlichen Festsetzungen bleiben gemäß der am 14.05.1996 beschlossenen und seit 14.06.1996 rechtskräftigen Fassung unverändert.
Da die geringfügigen Änderungen des Baufensters die Grundzüge der Planung nicht berühren, durch die vorgesehene Entsiegelung der Hofflächen mit einer ökologischen Verbesserung der Teilflächen zu rechnen ist und somit die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nicht gegeben ist, sowie keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung von Schutzgütern nach § 1 (6) Nr. 7 BauGB bestehen, wird die Änderung im so genannten vereinfachten Verfahren nach § 13 (1) BauGB durchgeführt mit der Folge, dass
1. keine Umweltverträglichkeitsprüfung nach § 2 (4) BauGB und
2. kein Umweltbericht nach § 2a BauGB durchgeführt werden sowie
3. von Angaben nach § 3 (2) Satz 2, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der Zusammenfassenden Erklärung nach § 10 (4) BauGB abgesehen wird.
Lob gab es vom Gremium für die vorliegende Planung. Das Vorhaben sei ein Musterbeispiel für eine ansprechende und gelungene Verdichtung im Innenbereich, so die einhellige Meinung am Ratstisch, sodass der förmliche Aufstellungsbeschluss einvernehmlich gefasst wurde.
Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Zentrumnahes Wohnen Markgrafenstraße“ der Stadt Schwetzingen
Anschließend hatte das Ratsgremium seine Stellungnahme zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Zentrumnahes Wohnen Markgrafenstraße“ der Stadt Schwetzingen abzugeben. Der Gemeinderat der Stadt Schwetzingen hatte am 19.12.2012 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Zentrumnahes Wohnen Markgrafenstraße“ aufzustellen.
Mit dem Bebauungsplan wird die bauplanungsrechtliche Voraussetzung zur Schaffung von 49 Wohneinheiten, bestehend aus einem an der Markgrafenstraße gelegenen Stadthaus sowie sieben Stadtvillen mit durchgrüntem Innenbereich und gemeinsamer begrünter Tiefgarage, geschaffen. Mit der Umsetzung der Planung ist die Etablierung eines generationenübergreifenden Wohnquartiers vorgesehen.
Das Plangebiet befindet sich im südlichen Teil von Schwetzingen, in unmittelbarer Nähe der Gemarkungsgrenze zur Gemeinde Oftersheim, und umfasst eine Fläche von rund 6.000 m² auf den Flurstücken 567, 568/7 sowie teilweise auf dem Flurstück 505/4. Entlang der Markgrafenstraße befindet sich beidseitig eine bis zu viergeschossige städtische Bebauung, vorwiegend mit Wohnnutzungen und karitativen Einrichtungen.
Aufgrund der innerörtlichen Lage und der geringen Größe des Plangebietes – die zulässige Grundfläche im Sinne des § 19 Abs. 2 BauNVO beträgt weniger als 20.000 m² – kann die Aufstellung des Bebauungsplanes nach § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung erfolgen. Die verkehrstechnische Anbindung des Plangebietes an den örtlichen Verkehr erfolgt über die Markgrafenstraße. Deren Kapazität wird als ausreichend bezeichnet, um die zusätzlich entstehenden Verkehre aufzunehmen. Der ruhende Verkehr wird über die im Bebauungsplan vorgesehene Tiefgarage organisiert. Lediglich wenige Besucherparkplätze werden oberirdisch errichtet.
Das Nutzungskonzept des vorhabenbezogenen Bebauungsplans sieht vor, dass sämtliche Wohnungen des Stadthauses und der Stadtvillen sowohl von außen als auch von der Tiefgarage barrierefrei erreichbar sind. In den Gebäuden sind sämtliche Geschosse und die Tiefgarage mit Aufzügen erreichbar. Im Plangebiet wird eine maximale Gebäudehöhe von 13,00 m für das an der Markgrafenstraße gelegene Stadthaus und jeweils 11,00 m für die geplanten Stadtvillen festgesetzt. Die Bauweise wird als offen festgesetzt. In der offenen Bauweise werden die Gebäude mit seitlichem Grenzabstand errichtet.
Die Verwaltung kam in ihrer Würdigung des Bauvorhabens zu dem Schluss, dass von den Festsetzungen des Bebauungsplangebietes „Zentrumnahes Wohnen Markgrafenstraße“ keine negativen städtebaulichen Auswirkungen auf die sich in unmittelbarer Nähe befindliche Bebauung der Gemarkung Oftersheim anzunehmen sind. Allerdings ist aufgrund der guten Verkehrsanbindung in Richtung Süden (Walldorf, St. Leon-Rot) über die Gemarkung Oftersheim mit einem höheren Verkehrsaufkommen mit Fahrzeugen auf der Mannheimer Straße und der Lessingstraße zu rechnen. Entsprechende zusätzliche verkehrsberuhigende Maßnahmen sollten somit in der Folgezeit zusammen mit der Stadt Schwetzingen überdacht werden.
Der Gemeinderat schloss sich in der Diskussion weit überwiegend der unproblematischen Einschätzung der Verwaltung an. Allerdings wurde seitens des Rates angeregt, die Stadt Schwetzingen zu ersuchen, die Ampelschaltung an der Südtangente auf den durch das Bauvorhaben zusätzlich entstehenden Verkehr auszurichten. Von der SPD-Fraktion wurde die Realisierung zusätzlicher verkehrberuhigender Maßnahmen in der Mannheimer Straße und der Lessingstraße gefordert, die im Rat jedoch keine Zustimmung fand, da keine gravierenden Verkehrsprobleme nach Verwirklichung der Baumaßnahme zu erwarten sind.
Gründung eines Landschaftserhaltungsverbandes Rhein-Neckar e.V.
Der Kreistag hatte in seiner Sitzung am 11.12.2012 beschlossen, einen Landschaftserhaltungsverband gemeinsam mit den Kreiskommunen, dem Kreisbauernverband und dem Landesnaturschutzverband für die Kommunen des Rhein-Neckar-Kreises zu gründen. Das Vorhaben wurde erstmals in der Sitzung des Kreisverbandes des Gemeindetages Baden-Württemberg am 09.07.2012 vorgestellt. Zweck des künftigen Verbandes, der in der Rechtsform eines Vereins geführt werden soll, soll die Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und des Landesnaturschutzgesetzes Baden-Württemberg sowie des Umweltschutzes sein. Die vorgesehenen Aufgabenstellungen stellen sich wie folgt dar:
• Erhaltung, Pflege und Entwicklung der Kulturlandschaft in ihrer standorttypischen Ausprägung,
• Erhaltung reizvoller Landschaftbilder in ihrer Vielfalt und ihrem Artenreichtum,
• Offenhaltung der Kulturlandschaft und Mitwirkung bei entsprechenden Flurbereinigungsverfahren,
• Erhaltung und Pflege besonderer Biotope und ökologisch wertvoller Flächen sowie Pflege und Entwicklung von Biotopverbundsystemen,
• Organisation von Pflegemaßnahmen in Schutzgebieten und anderen geförderten Gebieten sowie von Artenschutzmaßnahmen in enger Abstimmung mit der Naturschutzverwaltung,
• Mitwirkung bei der Umsetzung und dauerhaften Pflege von Ausgleichs- und ersatzmaßnahmen,
• Mitwirkung bei der Umsetzung des Europäischen Schutzgebietsnetzes Natura 2000, namentlich durch die Umsetzung von Managementplänen (MAP),
• Förderung des bürgerschaftlichen Engagements durch Organisation von Landschaftspflegemaßnahmen.
Mit den Landschafts- und Naturschutzgebieten „Oftersheimer Dünen“ am Dreieichenbuckel, am Feldherrenhügel, am Golfplatz und an der Friedenshöhe hat Oftersheim diverse schützenswerte Gebiete vorzuweisen, sodass eine zentrale Koordinierung beispielsweise von Pflegemaßnahmen, Zuschüssen etc. auch im Sinne der Gemeinde ist.
Dem Landkreis liegt sehr daran, dass der Landschaftserhaltungsverband von möglichst vielen Kommunen im Rhein-Neckar-Kreis durch einen Beitritt getragen wird, da der Verband in erster Linie für die kreisangehörigen Städte und Gemeinde tätig wird. Der Vorstand des Vereins soll paritätisch aus kommunalen Vertretern sowie aus Vertretern der Bereich Landwirtschaft und Naturschutz besetzt werden. Der Satzungsentwurf sieht vor, dass aus dem kommunalen Bereich der Landrat und zwei Vertreter der Kommunen des Rhein-Neckar-Kreises im Vorstand vertreten sind.
Es ist vorgesehen, den Landschaftserhaltungsverband im Rahmen einer Gründungsversammlung Ende Februar 2013 aus der Taufe zu heben. Bei der Gründungsversammlung wird auch über die Satzung und die Beitragsordnung entschieden. Der genaue Termin wird noch bekannt gegeben.
Entsprechend der erarbeiteten Beitragsordnung sind die Mitgliedsbeiträge für die Kommunen nach der Einwohnerzahl gestaffelt. Die Gemeinde müsste bei einer Mitgliedschaft einen Jahresbeitrag von 500 € zahlen. Der Landkreis leistet seinen Mitgliedsbeitrag durch einen Zuschuss in Höhe von 50.000 € pro Jahr sowie durch die mietfreie Gestellung der Geschäftsräume des Landschaftserhaltungsverbandes.
Das Ratsgremium stimmte dem Verwaltungsvorschlag, dem Landschaftserhaltungsverband beizutreten und hierdurch die Arbeit des künftigen Vereins aktiv zu unterstützen, einvernehmlich zu. Allerdings wurde in den Fraktionsstellungnahmen zum einen die Effizienz des künftigen Vereins und dessen konkrete Kompetenzen hinterfragt und zum anderen die Gefahr einer zunehmenden Bürokratisierung gesehen. Die CDU-Fraktion bat darum, nach zwei Jahren den Nutzen der Mitgliedschaft im Landschaftserhaltungsverband Rhein-Neckar zu überprüfen/hinterfragen.
Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen
Nach den gemeindlichen „Richtlinien zur Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen“ dürfen Spenden vom Bürgermeister nur unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Gemeinderates angenommen werden. Dieser Verpflichtung kam der Gemeinderat für die nachfolgenden Spenden gerne nach:
• 1.000,00 € von Frau Verena Dettinger-Müller für die Kinder- und Jugendförderung
• 701,70 € von der Fa. Obstbau Hauck, Edingen-Neckarhausen, für die Schulfrucht-Aktion der Friedrich-Ebert-Schule
• 100,00 € von Herrn Erich Hotz für gemeinnützige Zwecke
• 500,00 € von der Volksbank Kur- und Rheinpfalz eG für die Veranstaltung „Musik im Park“
Anfragen
Aus dem Gemeinderat
Gemeinderat Dr. Tobias Ober (FWV) hinterfragte die Streusalznutzung durch den gemeindlichen Bauhof, was den Bürgern nicht erlaubt erlaubt sei. Bürgermeister Helmut Baust und Ortsbaumeister Ernst Meißner stellten klar, dass die Gemeinde die Verkehrssicherheit auf den örtlichen Straßen zu gewährleisten habe und bei Glatteis deshalb eine normal dosierte Streusalzmischung vom Bauhof verwendet werde. Die Bauhofmitarbeiter seien angewiesen, Streusalz spar- und sorgsam einzusetzen. Ein Streuen mit Splitt helfe in Glatt- und Blitzeisfällen, wenn überhaupt, nur unzureichend, weil viel zu spät. Auch der Normalbürger dürfe nach der Streupflichtsatzung im Fall von Eisregen und Blitzeis handelsübliches Streusalz verwenden.
Gemeinderat Peter Wierer (SPD) warf die Frage auf, ob dieses Jahr eine Waldbegehung zusammen mit dem Forstamt geplant sei, was Bürgermeister Baust bejahte. Der genaue Termin müsse allerdings noch mit dem Forstamt abgestimmt werden.
Des Weiteren fragte er an, wie der aktuelle Stand in Sachen Warteliste für Krippenplätze sei. Bürgermeister Baust antwortete, dass das Anmeldeverfahren noch bis 25.01.2013 laufe, es sich aber bereits jetzt abzeichne, dass die Gemeinde bis zum August voraussichtlich mehr als zwei Krippengruppen schaffen müsse, um dem Rechtsanspruch Rechnung tragen zu können.
Die Anfrage von Gemeinderat Friedbert Schnabel (FWV) beschäftigte sich mit der Beleuchtungssituation entlang des Oberfeldweges. Bürgermeister Baust wies darauf hin, dass diese in der ersten Sitzung des EnBW-Energiebeirates im November vergangenen Jahres thematisiert worden sei und man sich auf entsprechende Maßnahmen im Laufe dieses Jahr geeinigt habe.