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Informationsveranstaltung der Betreuungsbehörde des Rhein-Neckar-Kreises und des ARV Rhein-Neckar im Bürgersaal gut besucht (22.5.12)

Rubrik:

Veranstaltungsnachlese

Herausgeber:

Gemeinde Oftersheim - Gemeindeverwaltung

Ort:

Bürgersaal - Verwaltungsgebäude

Bild 1 Veranstaltung Vorsorgevollmacht

Bild 1 Veranstaltung Vorsorgevollmacht

Bild 2 Veranstaltung Vorsorgevollmacht

Bild 2 Veranstaltung Vorsorgevollmacht

Was man über Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung wissen sollte

Geraten Menschenplötzlich durch Unfall oder Krankheit in die Situation, ihre Interessen nicht mehr selbstbestimmt wahrnehmen und verwirklichen zu können, müssen andere diese Verantwortung übernehmen. Hierzu sind jedoch selbst nahe Angehörige gesetzlich nicht befugt. Über die Möglichkeiten der selbstbestimmten Vorsorge in Form einer Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung oder Patientenverfügung konnten sich Interessierte am Montag, 21.05.2012, im Rahmen einer kostenlosen Informationsveranstaltung, zu der die Betreuungsbehörde des Rhein-Neckar-Kreises und der Betreuungsverein ARV Rhein-Neckar eingeladen hatten, informieren. Das Infoangebot (auch in Form von ausliegenden Infobroschüren, Mustervordrucken etc.) wurde rege in Anspruch genommen. Der Bürgersaal platzte bei etwa 90 Besuchern, auch aus den umliegenden Kommunen hatten zahlreiche Gäste den Weg nach Oftersheim gefunden, aus allen Nähten, was zeigt, dass die Thematik viele Menschen beschäftigt und in Anbetracht der komplexen und komplizierten Materie Fragebedarf besteht.

Nach einer kurzen Begrüßung durch Hauptamtsleiter Jens Volpp referierte Susanne Meny vom Allgemeinen Rettungsverband Rhein-Neckar e.V. (ARV) aus Leimen über die Themenblöcke Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung. Sie erläuterte ausführlich die einzelnen Begriffe, deren Voraussetzungen sowie die Rechtsfolgen, wenn Vollmachten und Verfügungen im Bedarfsfalle vorhanden sind und wenn keine vorliegen. Sie ging auf die Unterschiede zwischen Vollmacht und gesetzlicher Betreuung ein, beantwortete detailliert Fragen aus dem Publikum und gab – unterstützt von Harald Fischer von der Betreuungsbehörde des Landratsamtes Rhein-Neckar-Kreis – zahlreiche Praxishinweise. Die Anwesenden waren gegen Ende der Veranstaltung sichtlich ermüdet ob der vielen interessanten Informationen, aber zufrieden, da viele Fragen geklärt werden konnten. 

Öffentliche Beglaubigung der Unterschrift („Stempeltag“) durch die Betreuungsbehörde des Landratsamtes Rhein-Neckar-Kreis in Sachen Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung am Donnerstag, 05.07.2012

Im Nachgang der Informationsveranstaltung der Betreuungsbehörde des Rhein-Neckar-Kreises und des Betreuungsvereins ARV Rhein-Neckar vom 21.05.2012 über die Möglichkeiten der selbstbestimmten Vorsorge in Form einer Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung oder Patientenverfügung bietet das Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis am Donnerstag, 05.07.2012, Zimmer 14, EG des Rathauses der Gemeinde Oftersheim, einen „Stempeltag“ an. Allerdings nur bei entsprechendem Interesse aus der Bevölkerung.

Wenn Sie im Rahmen des „Stempeltages“ Ihre Unterschrift unter die Vollmacht leisten, wird die Unterschrift öffentlich beglaubigt. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass während des „Stempeltages“ keine detaillierte Beratung erfolgen kann. 

Bürgerinnen und Bürger, die eine Unterschriftsbeglaubigung wünschen, können sich bis Freitag, 22.06.2012, bei Herrn Jens Volpp (Telefon: 06202/597-123, E-Mail: hauptamt@oftersheim.de) oder Herrn Thomas Lorenz (Telefon: 06202/597-109, E-Mail: grundbuchamt@oftersheim.de) für den „Stempeltag“ anmelden.