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Winterdienst in der Gemeinde (11.12.02)

Rubrik:

Öffentlicher Straßenverkehr

Herausgeber:

Gemeinde Oftersheim - Gemeindeverwaltung

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Lagerstellen für Edelsplitt zur kostenlosen
Eigenversorgung der Oftersheimer Bürger

Nach der Satzung der Gemeinde Oftersheim über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflichtsatzung) obliegt es den Straßenanliegern, innerhalb der geschlossenen Ortschaft die Gehwege nach Maßgabe dieser Satzung zu reinigen, bei Schneehäufungen zu räumen sowie bei Schnee- und Eisglätte zu bestreuen.

Zum Bestreuen ist abstumpfendes Material wie Sand, Splitt oder Asche zu verwenden.

Die Verwendung von auftauenden Streumitteln ist verboten! Sie dürfen nur ausnahmsweise bei Eisregen verwendet werden; der Einsatz ist so gering wie möglich zu halten.
Es stehen den Oftersheimer Bürgern Lagerstellen für Edelsplitt zur kostenlosen Eigenversorgung zur Verfügung. Das Abpacken des Splitts ist selbst vorzunehmen. Vor dem Ausstreuen sollte der Splitt warm im Haus gelagert werden. Es wird deswegen die Anschaffung eines Vorrates empfohlen. Streugutbehälter sind an folgenden Stellen aufgestellt:
Über der Bahn:
Goetheplatz

Auffahrten Lessingstraße und Oftersheim Mitte

Ecke Lessingstraße / Mannheimer Straße

Ortskern:
Bahnhofskiosk

Bauhof, Saarstraße

Plankstadter Straße, auf dem Parkplatz vor Haus Nr. 6

Schulhof Friedrich-Ebert-Grundschule

Festplatz bei der Kurpfalzhalle

Ecke Brückenfeld / Fohlenweide

Theodor-Heuss-Schule, Hardtwaldring

Hebewerk am Hardtwaldring

Lindenstraße am Fußgängerüberweg

Fußgängerüberweg Scheffelstraße

Ecke Gartenstraße / In den Seegärten Bachstraße / Wilhelmstraße

Albert-Schweitzer-Straße 35

Dreieichenweg / Mannheimer Straße

Hardtwaldring / Heidelberger Straße

Ecke Robert-Koch-Straße / Röhlichstraße

Ecke Am Biegen / Siemensstraße

Parkplatz Am Alten Messplatz

Ecke Wiesenstraße / Peter-Gieser-Straße

Kindergarten Fohlenweide

Siegwald-Kehder-Haus

Albert-Schweitzer-Straße / Ecke Eichendorffstraße

Parkplatz Heidelberger Straße neben Metzgerei

Siedlung:
Friedhof (Treppenabgang)

Hebewerk Hockenheimer Straße

Bus-Wartehäuschen Am Alten Schießstand

TSV-Parkplatz

Aber nicht nur die Straßenanlieger sind bei Schneefall und Eisglätte zum Handeln verpflichtet, auch die Mitarbeiter des örtlichen Bauhofes sind nach dem sogenannten „Streuplan“ im Einsatz.

In der zurückliegenden Zeit hat die Zusammenarbeit zwischen den Straßenanliegern und den Mitarbeitern des Bauhofs gut geklappt, wenn auch nicht sofort alle Straßen bei Schneefall oder Eisglätte in einen absolut verkehrssicheren Zustand versetzt werden konnten.

In diesem Falle haben sich die Verkehrsteilnehmer auf die veränderten Witterungsverhältnisse einzustellen und die entsprechende Vorsicht walten zu lassen.