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Satzungsbeschluss vom Bebauungsplan "Gewerbepark Hardtwald - Erweiterung" (20.11.02)

Rubrik:

Gewerbepark

Herausgeber:

Gemeinde Oftersheim - Gemeindeverwaltung

Satzung

Satzung

Der Gemeinderat der Gemeinde Oftersheim hat in seiner Sitzung am 10.09.2002 den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften „Gewerbepark Hardtwald – Erweiterung“ jeweils als Satzung beschlossen. Es handelt sich nach § 8 Abs. 4 Satz 1 BauGB um einen vorzeitigen Bebauungsplan, der nach § 10 Abs. 2 BauGB der Genehmigung der höheren Verwaltungsbehörde bedarf. Die Genehmigung wurde vom Landratsamt am 26.09.2002 erteilt.

Mit der Bekanntmachung der Satzungen treten der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften in Kraft.

Der Bebauungsplan, einschließlich seiner Begründung, und die örtlichen Bauvorschriften können beim Bauamt der Gemeinde Oftersheim, Eichendorffstraße 2, während der üblichen Dienstzeiten eingesehen werden. Jedermann kann in die Unterlagen Einsicht nehmen und über den Inhalt Auskunft verlangen.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141) über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche, deren Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist, und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.

Eine etwaige Verletzung der im § 214 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie von Formvorschriften der Gemeindeordnung (GemO) oder aufgrund der GemO erlassener Vorschriften bei der Aufstellung dieses Bebauungsplanes wird nach § 215 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BauGB und § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn die Verletzung der o.g. Verfahrens- und Formvorschriften nicht innerhalb eines Jahres; Mängel in der Abwägung nicht innerhalb von sieben Jahren seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Bei der Geltendmachung ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung verletzt worden sind.

Oftersheim, den 22.11.2002

Baust Bürgermeister