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Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 11.10.2011 (12.10.11)

Herausgeber:

Gemeinderat Oftersheim

Ort:

Rathaus Oftersheim - Sitzungssaal

Gemeinderat 2009

Gemeinderat 2009

Die Tagesordnung der jüngsten öffentlichen Gemeinderatssitzung am 11. Oktober 2011 war nicht sehr umfangreich. Trotzdem war über Themen zu beraten und zu beschließen, die schon seit Monaten im öffentlichen Interesse stehen, was auch die zahlreichen Besucher belegten. Die drei herausragenden Tagesordnungspunkte befassten sich mit dem Antrag auf Abstufung der L 544/Heidelberger Straße zu einer Gemeindestraße, der Zustimmung zur Vereinbarung des Vertrages über die Vergabe des Linienbündels im Regionalverkehr Schwetzingen-Hockenheim und der Stellungnahme zur Änderung des Flächennutzungsplanes und zum Bebauungsplan „Ehemaliges Ausbesserungswerk“ der Stadt Schwetzingen. Danach folgte im öffentlichen Teil noch die Beschlussfassung über die Annahme von Spenden.

Antrag auf Abstufung der L 544/Heidelberger Straße zu einer Gemeindestraße

Schon seit ca. 20 Jahren bemüht sich die Gemeinde Oftersheim erfolglos um die Abstufung der L 544/Heidelberger Straße zu einer Gemeindestraße. Zur Überraschung aller Teilnehmer hatte nun Regierungspräsident Dr. Rudolf Kühner bei einem Gespräch im August dieses Jahres im Rathaus eine Abstufung in Aussicht gestellt, allerdings unter der Voraussetzung, dass damit die L 722 aus dem Generalverkehrsplan gestrichen werde. Die Chance auf Herabstufung der Heidelberger Straße sei nun groß, wohl wissend, dass damit nicht nur Vorteile auf die Gemeinde übergehen, sondern im Falle einer Bewilligung des Antrages, auch die Unterhaltungslast auf die Gemeinde übergehen würde.

Zu Beginn der Erörterung im Gremium stellte Bürgermeister Helmut Baust klar, dass es sich bei der Übernahme der Unterhaltungslast um eine berechenbare Größe handele. Zum einen müsse das Land die Heidelberger Straße in einem ordnungsgemäßen Zustand übergeben und zum anderen erstrecke sich die Unterhaltslast nicht auf statische Bauwerke, z.B. Brücken, sondern nur auf die darauf befindliche Fahrbahn.

Bei den sich anschließenden Stellungnahmen der Fraktionen sprachen sich alle Ratsmitglieder – mit Ausnahme der FDP-Gemeinderäte – für eine Antragstellung aus. Übereinstimmend wurde dabei betont, dass der Verkehr nicht nur in der Heidelberger Straße zugenommen hätte, sondern die Auswirkungen der Herabstufung der Heidelberger Straße auf andere Ortsstraßen, wie z.B. den Hardtwaldring, die Mozartstraße und die Eichendorffstraße durch ein Gutachten festzustellen seien. Dies wurde von Bürgermeister Baust bestätigt, der eine Fortschreibung/Anpassung der Gesamtverkehrskonzeption 2002/2003 zusagte. Letztendlich wurde die Antragstellung auf Herabstufung der Heidelberger Straße zu einer Gemeindestraße mit nur zwei Gegenstimmen der FDP, die das Gesamtkonzept bereits vor der Antragstellung verwirklicht sehen, Klarheit über die anfallenden Kosten abwarten und Kenntnis über die Zunahme des Verkehrs erhalten wollte, dahingehend beschlossen, dass eine Verbindung der Antragstellung mit dem Verzicht auf das Projekt L 722 unterbleiben soll, da diese nie von der Gemeinde beantragt wurde.

Zustimmung zur Vereinbarung des Vertrages über die Vergabe des Linienbündels im Regionalverkehr Schwetzingen-Hockenheim (2. Runde)
- Ausschreibung des Landratsamtes Rhein-Neckar-Kreis, Kostenbeteiligung der Gemeinde Oftersheim -

Einleitend informierte Bürgermeister Baust das Gremium darüber, dass die Neuvergabe des Linienbündels Schwetzingen-Hockenheim ab 2012 insgesamt zu einem höheren Zuschussbedarf als in den Vorjahren führt. Bis dato waren die Buslinien kostendeckend betrieben worden. Aufgrund von Einnahmerückgängen auch aufgrund gesunkener Fahrgastzahlen (verstärkte Nutzung der S-Bahn) hat sich diese eigenwirtschaftliche Situation jedoch bereits seit Längerem verschlechtert. Mittlerweile sind die Regionalbuslinien ausnahmslos zuschussbedürftig. Der Rhein-Neckar-Kreis, der für den Bereich ÖPNV zuständig ist, hat bei der Linienbündelausschreibung Busfahrten, die aufgrund sehr geringer Fahrgastzahlen mit Blick auf die Kosten nicht mehr tragbar waren, ausgedünnt. Dennoch ist bei den beiden durch Oftersheim führenden Buslinien 710 und 717 in der Grundversorgung eine Finanzierungslücke von insgesamt 653.000 € zu schließen, um den aktuellen Versorgungsstandard zu halten. Auf Oftersheim entfällt davon ein Anteil von ca. 88.000 € pro Jahr, der für die nächsten 8 Jahre gilt. Das Land gewährt Zuschüsse für den öffentlichen Personennahverkehr in Höhe von 35 % im Jahr 2012 und 40 % ab 2013. Der Gemeinderat stimmte der Vergabe und Finanzierung von Ausgleichsleistungen im Los 3 - Regionalverkehr Süd im Linienbündel Schwetzingen-Hockenheim an die Busverkehr Rhein-Neckar-GmbH einstimmig zu.

Zusätzlich zu der Grundversorgung sprach sich das Gremium für einen Optionsbaustein (Mehrkosten 225 €/Jahr) aus, der Abendfahrten an den Wochenenden auf der Linie 717 (nach Heidelberg bzw. von Heidelberg kommend) enthält. Einen Zuschlag für den Optionsbaustein für die Linie 712 – Schwetzingen-Oftersheim-Walldorf (Samstags- und Sonntagsfahrten) lehnte der Gemeinderat aufgrund der sehr geringen Fahrgastzahlen und des enormen zusätzlichen Kostenvolumens für Oftersheim in Höhe von 17.500 € einvernehmlich ab.

Stellungnahme zur Änderung des Flächennutzungsplanes und zum Bebauungsplan „Ehemaliges Ausbesserungswerk“ der Stadt Schwetzingen

Bürgermeister Helmut Baust informierte das Gremium darüber, dass die Stadt Schwetzingen für das Gebiet des ehemaligen Ausbesserungswerkes der Deutschen Bahn AG einen Bebauungsplan aufstellen möchte und die Gemeinde Oftersheim hierzu eine Stellungnahme abgeben müsse. Mit der Entwicklung des Areals „Ehemaliges Ausbesserungswerk“ bietet sich der Stadt Schwetzingen die Möglichkeit, einen Standort für eine gewerblich-industrielle Nutzung auf einem brach liegenden Gelände der Bahn zu realisieren. Eine Konkurrenz für den örtlichen Einzelhandel wird mit diesem Vorhaben nicht geschaffen, da gemäß den in der Offenlage dargelegten textlichen Festsetzungen Gewerbebetriebe aller Art ohne Verkaufsflächen, Lagerhäuser und öffentliche Betriebe sowie Anlagen für sportliche Zwecke zulässig sind. Gewerbebetriebe mit Verkaufsflächen sind nur in sehr eng gesteckten Grenzen ausnahmsweise zulässig. Beispielsweise muss der Verkauf an Endverbraucher zwingend in einem betrieblichen Zusammenhang mit der Produktion des Betriebes, mit der Herstellung von Gütern, der Ver- und Bearbeitung von Gütern oder mit der Reparatur solcher Güter stehen und an der Stätte der betrieblichen Leistung erfolgen, wobei die Verkaufsfläche zum eigentlichen Produktions- bzw. Ver- und Bearbeitungs- bzw. Reparaturbetrieb untergeordnet stehen muss. Des Weiteren darf das Hauptsortiment nicht den nachfolgend aufgeführten nahversorgungsrelevanten Sortimenten/Warengruppen entstammen:

• Lebensmittel / Getränke,
• Apotheken-, Drogerie- und Kosmetikwaren,
• Genussmittel / Tabakwaren,
• Zeitschriften / Zeitungen.

Der Gemeinderat stimmte einvernehmlich der geplanten Änderung des Flächennutzungsplanes 2015/2020 zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Ehemaliges Ausbesserungswerk“ der Stadt Schwetzingen zu.

Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen

Der Gemeinderat hatte auch diesmal wieder folgende Spendenannahmen zur Kenntnis zu nehmen und eine Bestätigung auszusprechen:

• 500,00 € von der Volksbank Kur- und Rheinpfalz für Veranstaltungen des Jugendgemeinderates,
• 100,80 € von der Bäckerei Kießling für die Albert-Schweitzer-Kindertagesstätte,
• 100,00 € von der Sparkasse Heidelberg für die Spielaktion des Jugendzentrums und des Jugendgemeinderates auf dem Lessingplatz.

Anfragen

Gemeinderat Jens Geiß (CDU) kritisierte die chaotischen Verkehrsverhältnisse und die mangelhafte Umleitungsbeschilderung hinsichtlich der Bauarbeiten auf der B 291 seitens des Straßenbaulastträgers. Bürgermeister Helmut Baust und die Leiterin des Sachgebietes „Sicherheit und Ordnung“, Christa Wirtz, bestätigten dies und verwiesen auf die schlechte Maßnahmenregie und Informationspolitik des Regierungspräsidiums Karlsruhe. Bis 21.10.2011 soll die Baumaßnahme abgeschlossen sein.

Bezug nehmend auf die Bauarbeiten auf der B 291 wies Gemeinderat Jens Rüttinger (SPD) darauf hin, dass zahlreiche Autofahrer aufgrund der Straßensperrung den Forstweg „Alter Postweg“ nutzen, um zum Golfplatz zu gelangen, was Gemeinderat Herbert Gieser (CDU) bestätigte. Der Bürgermeister entgegnete, dass dies der Verwaltung bisher nicht bekannt gewesen sei und sagte eine Prüfung bzw. Überwachung zu.

Gemeinderat Peter Wierer (SPD) griff eine Anfrage von Gemeinderätin Annette Dietl-Faude (CDU) aus der Juli-Sitzung auf und warf nochmals die Frage auf, ob es möglich sei, auf der zum mittleren Bahnsteig führenden Treppe eine Fahrradschiene anzubringen, um einen leichteren Transport von Fahrrädern zu gewährleisten. Bürgermeister Baust wies erneut darauf hin, dass die Treppe zum Bahngelände gehöre und somit die Deutsche Bahn AG dafür zuständig sei und er aufgrund der Krankheit von Ortsbaumeister Ernst Meißner nicht sagen könne, wie der aktuelle Sachstand in dieser Angelegenheit sei. Er sagte aber eine Information in Kürze zu.

Ferner sprach Gemeinderat Wierer die unschöne Situation in Bezug auf Graffitis in der Bahnhofsunterführung an und bat um Abhilfe in Form einer Neugestaltung, eventuell durch Schüler der örtlichen Schulen. Bürgermeister Baust wies darauf hin, dass an der Theodor-Heuss-Schule eine AG ins Leben gerufen worden sei, die unschöne Bereiche in Oftersheim (Unterführung, verschiedene Trafohäuschen) kunstvoll gestalten werde.

Die Fragen aus den Reihen der Zuhörer beschäftigten sich mit einer Gartenparzelle im Gebiet „Auf dem Kohlwald“ und der Installation einer Schiene auf der zum mittleren Bahnsteig führenden Treppe, die auch für Kinderwagen geeignet ist.