Die persönlichen Daten sowie ein biometrisches Lichtbild werden ebenso auf der Karte gespeichert wie zwei Fingerabdrücke von Drittstaatenangehörigen ab dem sechsten Lebensjahr. Alle Informationen sind durch ein Verschlüsselungsverfahren geschützt. Nur berechtigten Stellen ist es erlaubt, auf die personenbezogenen Daten zuzugreifen.
Das von der EU vorgegebene Verfahren dient der europaweiten Vereinheitlichung der Aufenthaltstitel und dem Schutz gegen Missbrauch. Die Datenträger können gegenüber elektronischen Diensten anbietenden Stellen in der Verwaltung und der Wirtschaft als Ausweis genutzt werden. Weil jedoch die Bundesdruckerei in Berlin für alle Bundesländer die Datenträger erstellt, ist mit längeren Bearbeitungszeiten als bisher zu rechnen.
Auskünfte und weitere Informationen finden Sie unter dem nachstehenden Link. Dort sind auch ein Flyer, Formulare und eine Broschüre zum eAT in verschiedenen Sprachen hinterlegt.