Die Novembersitzung des Oftersheimer Gemeinderats am Dienstag, 05.11.2002, begann mit der Berichterstattung der Verwaltung über die Finanzprüfung der Gemeinde für die Jahre 1997 bis 2000 durch die Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg, deren Ergebnisse durchaus positiv ausfielen und den Gemeinderat zufrieden stellen konnten. Danach hatte sich das Gremium mit der aktuellen Gebührenkalkulation bei den Abwassergebühren zu befassen, mit dem Resultat, leider eine Anpassung an die Kostenentwicklung bzw. eine Gebührenerhöhung vornehmen zu müssen. Es folgte eine Auftragsvergabe für eine Fahrbahnteilsanierung in der Mannheimer Straße und die Beschlussfassung über den endgültigen Gemeindezuschuss für die Sanierung des Kirchturms der evangelischen Kirche. Die Beschlüsse bzw. Ergebnisse der Beratungen in der Zusammenfassung:
Prüfbericht der Gemeindeprüfungsanstalt über die Finanzprüfung der Gemeinde Oftersheim 1997 bis 2000
Vom 20.11.2001 bis 29.01.2002 war eine überörtliche Finanzprüfung der Gemeinde Oftersheim durch die Gemeindeprüfungsanstalt durchgeführt worden. Es wurde die Haushalts- Kassen und Rechnungsführung der Jahre 1997 bis 2000 geprüft. Diese den Verlautbarungen des Bürgermeisters zufolge positiven Prüfungsergebnisse waren nun offiziell dem Gemeinderat bekannt zu geben. Insgesamt wurde der Verwaltung eine ordnungsgemäße und sachgerechte Aufgabenerledigung bestätigt, wobei es zu keinen wesentlichen Beanstandungen kam. Natürlich enthielt der Prüfbericht auch Hinweise und Beurteilungen zu den Gemeindestrukturdaten und zur unterdurchschnittlichen Einnahmesituation, wobei der Kostenunterdeckung bei den Abwassergebühren ebenfalls Bedeutung beigemessen wurde. Auf der Ausgabenseite attestierte man der Gemeinde bezüglich der Personalausgaben, des Verwaltungs- und Betriebsaufwandes sowie bei den Schulden erfreulicherweise eine unterdurchschnittliche Entwicklung. In der Gesamtbeurteilung wurde festgehalten, dass die wirtschaftlichen Verhältnisse der Gemeinde den Anforderungen einer gesicherten und stetigen Aufgabenerfüllung gerecht werden. Vor dem Hintergrund der schwierigen Rahmenbedingungen für die Kommunalfinanzen riet die GPA jedoch zur nachhaltigen Stärkung der Leistungskraft des Verwaltungshaushalts und zur Sicherung der notwendigen Handlungsspielräume vermehrt zu Ausgabeneinsparungen und insbesondere zu Einnahmeverbesserungen.
In den Stellungnahmen der Fraktionen bzw. Parteienvertretern kam mehrfach und übereinstimmend Befriedigung über die Prüfungsergebnisse bzw. Resultate zum Ausdruck, die gravierende Beanstandungen nicht enthielten. Natürlich wurde in den Ausführungen der Redner auch eingegangen auf die im Prüfbericht enthaltenen Beurteilungen zu den Gemeindestrukturdaten, insbesondere bei Steuern und Gebühren. Lob und Anerkennung wurde der Verwaltung zuteil dafür, dass sich ihre erfolgreiche Arbeit auch im Prüfbericht widerspiegelt. Man sah in der Zusammenfassung keinen Anlass zur Besorgnis und auch Bürgermeister Baust sprach abschließend von zufriedenstellenden Ergebnissen, die auch ein Resultat guter und vertrauensvoller Zusammenarbeit im Gremium sei, für die er sich ausdrücklich bedankte.
Erhöhung der Abwassergebühren
Grundlage der Beratung war eine Initiative der Verwaltung trotz schwieriger allgemeiner Lage eine Erhöhung der Abwassergebühren um 0,22 Euro/qm3 auf 1,70 €/qm³ in Erwägung zu ziehen. Für die Abwasserbeseitigung mussten nämlich in den letzten Jahren erhebliche Investitionen getätigt werden, die nun auch beträchtlich höhere Folgekosten bewirken. Diese Investitionen im Interesse der Einwohner aber auch des Umweltschutzes (neuer Kanal Breslauer Straße, Regenrückhaltebecken in der Jahnstraße mit erheblichen Vorteilen für die Abwassersituation in der Hardtwaldsiedlung, 3. Reinigungsstufe Klärwerk Zweckverband mit einem Oftersheimer Anteil von 4,5 Millionen DM, hoher Aufwand für die Fernwirkanlage sowie bevorstehende weitere Kosten für die Hebewerksanierung in der Hardtwaldsiedlung) wirken sich nun zwangsläufig auf die Beitragskalkulation aus. Mit dem Hinweis auf die Verpflichtung der Gemeinden nach dem Kommunalabgabengesetz, kostendeckende Gebühren zu erheben bei gleichzeitiger Rücksichtnahme auf die wirtschaftlichen Kräfte der Abgabenpflichtigen betonte der Bürgermeister in seinem Vortrag die bisher sehr verantwortungsbewusst gestaltete Gebührenkalkulation der Gemeinde. Die seit 01.01.2001 geltenden Abwassergebühren von 2,90 DM/1,48 Euro je qm3 bewirkten zunächst 2001 eine Kostendeckung von 99% und derzeit von ca. 83%. Ohne eine Gebührenanpassung ist 2003 ein Wert von unter 80% zu erwarten, der völlig unvertretbar sei. Wenn nun eine Erhöhung um 0,22 Euro je qm3 erfolge, so die Verwaltungsargumentation, würde dies für einen 4-Personen-Haushalt z.B. eine Gebührenerhöhung um 28,60 Euro/Jahr, oder 2,40 Euro/Monat bei einem Jahresverbrauch von 130 qm3 bedeuten. Insofern sei von einer sehr maßvollen Erhöhung auszugehen, auch im Blick auf die vorliegende aktuelle Kreisstatistik, nach der Oftersheim bisher sehr günstig lag und nach einer maßvollen und vertretbaren Erhöhung auch weiterhin liegen würde. Die Verwaltungsinitiative wurde im Gremium natürlich nicht unkommentiert zur Kenntnis genommen oder einfach nur abgesegnet, zumal man sich erwartungsgemäß schwer tat, diese für die Bürger belastende Entscheidung zu treffen. Schließlich konnte man nach verantwortungsbewusst geführter Diskussion und Aussprache aber nicht die Augen davor verschließen, dass dem Bürger auf Dauer nicht gedient sei durch ein Festhalten an völlig unzureichenden Gebühren. Dies gelte besonders im Hinblick auf extrem steigende Kosten für notwendige Umweltschutzmaßnahmen aber auch zur Verbesserung der örtlichen Abwassersituation. Man sah schließlich absolut keine alternativen Möglichkeiten, von einer Gebührenerhöhung abzusehen vor diesem eindeutigen Kostenhintergrund. Die Gebührenerhöhung fiel keinem Ratsmitglied leicht und da es war auch nicht tröstend, dass die Oftersheimer Gebühren im Vergleich zu anderen Gemeinden und Städten ein eher günstiges Niveau (Bundesdurchschnitt derzeit 2,18 Euro) haben und auch behalten werden. Die Abstimmung zur Gebührenerhebung auf 1,70 Euro ergab ein eindeutiges Resultat im Sinne der Verwaltungsvorlage bei nur einer Stimmenthaltung. Die diesbezügliche Änderungssatzung passierte den Gemeinderat einstimmig.
Fahrbahnteilsanierung Mannheimer Straße
Im Auftrag der Stadtwerke Schwetzingen werden zur Zeit im Teilbereich Mannheimer Straße ab Einmündung Eichendorffstraße bis Mannheimer Straße 61 neue Gas- und Wasserrohre verlegt. Dabei wurde festgestellt, dass sich die Asphaltdecke in einem sehr schlechten Zustand befindet und Risse und Aufbruchstellen die Erneuerung der Gesamtasphaltdecke samt Unterbau ratsam erscheinen lassen. Bei dieser Gelegenheit sollten, so die Empfehlung der Verwaltung, auch die alten losen Rinnenplatten gegen Rinnenplatten mit anderem Format ausgetauscht werden. Dadurch erhofft man sich künftig geringere Schäden und entsprechende Kosteneinsparungen. Der Gemeinderat war schließlich mit diesem Sanierungsvorschlag und der Vorgehensweise einverstanden und beschloss die Auftragerteilung an die Firma Krämer, Heidelberg, die bereits Auftragnehmer der Stadtwerke Schwetzingen ist, zum Bruttogesamtpreis von 32.673,72 €. Im Rat wurde allerdings eindringlich die Bitte an die Verwaltung geäußert, um eine zügige Auftragserledigung bemüht zu sein und in diesem Sinne entsprechend auf die Firma einzuwirken. Der bisherige Arbeitseinsatz war nämlich bei den Betroffenen/Anwohnern nicht unkritisch zur Kenntnis genommen worden.
Gemeindezuschuss zur Kirchturmsanierung der evangelischen Kirchengemeinde
Der Kirchturm der evangelischen Kirche ist schon seit geraumer Zeit erheblich sanierungsbedürftig. Eine umfassende und aufwendige Sanierung ist jetzt auch aus Sicherheitsgründen unaufschiebbar und kann von der Kirchengemeinde alleine finanziell nicht bewältigt werden. Am 13.03.2001 hatte der Gemeinderat im Rahmen der Vorberatung einen Zuschuss in Höhe von 20 % der Bausumme in Aussicht gestellt mit der Einschränkung, dass eine endgültige Festlegung erst nach qualifizierter Schadensanalyse erfolgt, die nunmehr vorlag. Der Gemeinderat nahm Kenntnis von der baufachlichen Prüfung und bewilligte im Sinne des Vorberatungsergebnisses einen Gemeindezuschuss in Höhe von 20 % der tatsächlichen Kosten, höchstens jedoch 50.000 € gemäß dem Finanzierungsplan der Kirchengemeinde. Die Abstimmung erfolgte einstimmig.