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Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 12.07.2011 (13.7.11)
Rubrik: | Gemeinderat |
Herausgeber: | Gemeinderat Oftersheim |
Ort: |
Albert-Schweitzer-Kindergarten
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Gemeinderat 2009
Die letzte Gemeinderatssitzung vor der Sommerpause hatte noch einmal einiges an interessanten Themen und Diskussionsbedarf zu bieten, was sich auch an der Besucherzahl ablesen ließ. Der förmliche Offenlagebeschluss im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens für das Gebiet „Auf den Ketscher Weg“, der neue kommunale Kindergarten in der Albert-Schweitzer-Straße mit der Namensauswahl und der Auftragsvergabe der Schreinerarbeiten und die Neufestsetzung der Elternbeiträge für die örtlichen Kindergärten standen auf der Tagesordnung. Des Weiteren hatte das Ratsgremium über einen Bauantrag, die Fortführung der Vereinbarung über die Beteiligung an den Kosten für die Realisierung der Hochwasserschutzkonzeption Leimbach/Hardtbach sowie Spendenannahmen zu beraten und zu beschließen. Aus der öffentlichen Sitzung kann in der Zusammenfassung folgendermaßen berichtet werden:
Bebauungsplan „Auf den Ketscher Weg“ – Offenlagebeschluss
Langjährige Überlegungen zur städtebaulichen Neuordnung des Gebietes finden nunmehr ihren Abschluss in der Aufstellung des Bebauungsplanes „Auf den Ketscher Weg“. Mit der geplanten Ansiedlung eines großflächigen Lebensmittelmarktes durch die Hockenheimer GEB – Grundstücks-Eigentum-Beteiligungs GmbH & Co. Fonds „Drei“ KG – und der Schaffung der Voraussetzungen zur Ansiedlung von weiteren Gewerbebetrieben wird die Nahversorgung der Oftersheimer Wohnbevölkerung deutlich verbessert. Darüber hinaus werden im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Auf den Ketscher Weg“ Flächen für den Gemeindebedarf mit den Zweckbestimmungen „Rettungswesen“ und „Kultur, Sport & Freizeit“ bereitgestellt.
Mit der bereits erfolgten 4. Änderung des Bebauungsplanes „Wohngebiet Nord-West“ ist die dort ehemals vorgesehene Sondergebietsfläche für großflächigen Einzelhandel entfallen. Für den innerörtlichen Einzelhandelsstandort – Netto-Markt – wird in einem städtebaulichen Vertrag zwischen Investor und Gemeinde eine Bestandsgarantie vereinbart. So ist sichergestellt, dass die in den übergeordneten Planungsebenen und im Einzelhandelskonzept 2015 verfolgte Gesamtstrategie für Oftersheim auch langfristig gesichert ist.
Mit der Entwicklung des Gebietes „Auf den Ketscher Weg“ werden 3,2 Hektar Fläche einer baulichen Nutzung zugeführt. Der Geltungsbereich wird durch eine innere Erschließung in fünf Bereiche gegliedert. Es entstehen ein Sondergebiet für großflächigen Einzelhandel, zwei Gewerbegebiete und Gemeinbedarfsflächen für „Kultur, Sport & Freizeit“ sowie „Feuerwehr und Rettungswesen“. Ausgleichsflächen befinden sich auf den privaten Grundstücken. Sie machen ca. 10 % der gesamten Gebietsfläche aus. Die gewerblichen Flächen und die Sonderbauflächen für den Gemeinbedarf bilden einen Puffer zwischen der bestehenden Wohnbaunutzung in der Albert-Schweitzer-Straße und der B 291 bzw. der Bahntrasse. Die äußere Anbindung des neuen Baugebietes soll über einen Kreisverkehr an der Eichendorffstraße erfolgen.
Der Gemeinderat hatte bereits am 14.09.2010 den Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes und zum Erlass örtlicher Bauvorschriften gefasst. Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung vom 13.12.2010 bis 10.01.2011 gemäß § 3 BauGB gingen keine Anregungen oder Einwände ein.
In den Stellungnahmen der Fraktionen trat die Erleichterung zu Tage, endlich nach langer Zeit und zahlreichen erfolglosen Versuchen einen großflächigen Lebensmittelmarkt in Oftersheim, insbesondere im Grenzbereich zum Baugebiet „Nord-West“, ansiedeln zu können und die Garantie zu haben, dass der Netto-Markt in der Ortsmitte als zentrumsnahe Einkaufsmöglichkeit und Kommunikationszentrum weitere zehn Jahre bestehen bleibt.Daraufhin beschloss der Gemeinderat einstimmig, den Entwurf des Bebauungsplanes „Auf den Ketscher Weg“, den Entwurf der Satzung über die Örtlichen Bauvorschriften und den Umweltbericht für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
Kommunaler Kindergarten in der Albert-Schweitzer-Straße
a) Namenswettbewerb
Im Rahmen des ausgeschriebenen Namenswettbewerbes für den neuen kommunalen Kindergarten in der Albert-Schweitzer-Straße gingen bis 31.03.2011 insgesamt 112 Vorschläge ein, einige Namen auch als Mehrfachnennung. Die Vorschläge wurden von Kindern, Kindergärten, Grundschulklassen und Erwachsenen eingereicht.
Die vier Gemeinderatsfraktionen und die Verwaltung waren im Anschluss aufgefordert, jeweils ihre zehn Favoriten auszuwählen. In der letzten nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung am 07.06.2011 einigte sich das Ratsgremium darauf, dass der Name des neuen Kindergartens aus den folgenden fünf Namensvorschlägen ausgewählt werden soll:
- Albert-Schweitzer-Kindergarten (viermal genannt)
- Löwenzahn (zweimal genannt)
- Rappelkiste (zweimal genannt)
- Rasselbande (zweimal genannt)
- Haus der kleinen Hände (zweimal genannt)
In offener Abstimmung entschied sich der Rat mehrheitlich (13 Zustimmungen), den neuen kommunalen Kindergarten „Albert-Schweitzer-Kindergarten“ zu nennen.
b) Auftragsvergabe Schreinerarbeiten
Aufgrund des Submissionsergebnisses der beschränkten Ausschreibung vom 21.06.2011 für die Schreinerarbeiten (Garderoben und 2. Spielebenen) des Albert-Schweitzer-Kindergartens wurde der Auftrag in Höhe von 59.702,70 € an die Firma Bernion aus Mannheim vergeben bei insgesamt fünf Bietern.
Kindergartenangelegenheiten
- Neufestsetzung der Elternbeiträge -
Seit dem Frühjahr 2011 liegen die neuen gemeinsamen Empfehlungen der kommunalen und kirchlichen Spitzenverbände zur Erhöhung der Elternbeiträge in den Kindergärten für die Kindergartenjahre 2011/2012 und 2012/2013 vor. Bereits im Frühjahr 2009 waren die unterschiedlichen Beitragsmodelle in Baden-Württemberg auf ein einheitliches Modell umgestellt worden. Aufgrund der familienfreundlichen Komponente entschieden sich die kommunalen und kirchlichen Spitzenverbände für die Einführung des so genannten „württembergischen Modells“, bei dem sich die Elternbeiträge an den im Haushalt lebenden Kindern unter 18 Jahren orientieren. Beim „badischen Modell“ greifen Ermäßigungsregelungen nur, wenn Kinder einer Familie gleichzeitig eine Einrichtung besuchen.
Nach zunächst kontroversen Diskussionen entschied man sich 2009 für die Fortschreibung des „badischen Modells“ mit der Option, im Rahmen der nächsten Beitragsanpassung auf das neue Modell umzusteigen.
In der Sitzung des Kindergartenkuratoriums am 24.05.2011 wurden die neuen Beiträge für die kommenden Kindergartenjahre aufgrund der Landesempfehlungen vorgestellt. Die Vertreter der beiden Kirchengemeinden favorisierten erneut das „württembergische Modell“.
Der Gemeinderat hatte die Vorschläge basierend auf dem „württembergischen Modell“ in seiner letzten nichtöffentlichen Sitzung am 07.06.2011 beraten. Angesichts der möglichen und bereits anvisierten Veränderungen im Beitragsrecht aufgrund des Regierungswechsels hatte sich der Gemeinderat für die Beibehaltung bzw. Fortschreibung des „badischen Modells“ ausgesprochen.
Daraufhin hatten die örtlichen freien Träger, die evangelische Kirchengemeinde Oftersheim, die katholische Verrechnungsstelle Heidelberg für die katholische Pfarrgemeinde Oftersheim und die Lebenshilfe Schwetzingen-Hockenheim e.V., vorbehaltlich der noch nicht erfolgten erforderlichen internen Gremienbeschlüsse signalisiert, dass sie einer zunächst auf ein Jahr befristeten Beibehaltung bzw. Fortschreibung des „badischen Modells“ zustimmen werden, um weiterhin ein einheitliches Beitragsniveau auf örtlicher Ebene zu gewährleisten.
Bürgermeister Helmut Baust und die Leiterin des Sachgebietes Kinder, Jugend und Senioren, Sylvia Fassott-Schneider, erläuterten detailliert die Gebührenvorschläge und stellten klar, dass sich die Gemeinde insbesondere bei den Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Tages- und Krippengruppen in der Vergangenheit sehr zurückgehalten habe. Die Gemeinde habe sich bei den Gebühren für diese Angebote bisher weit unter dem Landesdurchschnitt bewegt, was natürlich die Eltern entlastet, die Gemeinde aber belastet habe. Dazu sei die Kommune jedoch finanziell nicht mehr in der Lage, sodass die Elternbeiträge nun den Erfordernissen entsprechend angepasst werden müssten – wobei Oftersheim auch nach der Beitragsanpassung im Landesvergleich immer noch im unteren Drittel rangiere, was sich sehen lassen könne.
In den Stellungnahmen der Fraktionen wurde die Entscheidung, gegen das „württembergische Modell“ und für das „badische Modell“ zu votieren, begründet und es kam natürlich zum Ausdruck, dass es schwerfällt, vor allem bei den Tages- und Krippengruppen deutlich zu erhöhen, was aber vom Angebotsniveau her absolut gerechtfertigt und auf die familienfreundliche Beitragspolitik in der Vergangenheit zurückzuführen sei, die sich die Gemeinde in der aktuellen angespannten Haushaltssituation in dem Maße nicht mehr leisten könne. Die SPD-Fraktion bezeichnete die Elternbeitragsvorschläge der Verwaltung als sozial unausgewogen und als in der Spitze zu hoch und votierte gegen die von der Verwaltung eingebrachten Gebührenvorschläge, sodass der Gemeinderat die Neufestsetzung der Elternbeiträge in den Kindergärten ab dem 01.09.2011 mehrheitlich bei 17 Zustimmungen, 4 Gegenstimmen und einer Enthaltung beschloss. Die neu gefassten Elternbeiträge für das Kindergartenjahr 2011/2012 sind im weiteren Verlauf dieser Mitteilungsblattausgabe abgedruckt.
Stellungnahme zu Bauantrag: Flst. Nr. 3329/36, Gewerbepark Hardtwald 12 a
Die Firma Klaus Barth Malerbetrieb GmbH hatte eine Baugenehmigung für den Bau einer Lagerhalle mit Bürotrakt und Wohneinheit zur Lagerung von Baustoffen für Ausbauarbeiten und Bauwerksanierung im Gewerbepark Hardtwald beantragt, wobei im Kaufvertrag für das Grundstück die Wohnfläche für eine Wohneinheit auf höchstens 150 m² begrenzt ist. Da die vorgesehene Wohneinheit diese Grenze geringfügig überschreitet, war es nun am Gemeinderat, sein gemeindliches Einvernehmen zu dieser Überschreitung zu erteilen. Dem kam er auch ohne Diskussion bei 19 Zustimmungen und 3 Enthaltungen nach.
Vereinbarung über die Beteiligung an den Kosten für die Realisierung der Hochwasserschutzkonzeption Leimbach/Hardtbach
Bereits im Jahr 2000 bzw. 2003 hatte der Gemeinderat der damaligen Planung für die Realisierung der Hochwasserschutzkonzeption Leimbach/Hardtbach grundsätzlich zugestimmt. Gegenüber der alten Vereinbarung sieht die neue Vereinbarung nun einen 100-jährigen Hochwasserschutz vor (bisher 50-jähriger Schutzgrad). Diese Verbesserung war aufgrund der in den letzten Jahren deutlich erhöhten Unwetter/Niederschlagsmengen grundsätzlich zu begrüßen. Die dadurch erhöhten Kosten halten sich auch im Rahmen, wobei der auf die Gemeinde Oftersheim entfallende Kostenanteil 242.336,-- € beträgt. Auf diesen Kostenanteil hat die Gemeinde bereits Abschlagszahlungen in Höhe von 147.000,-- € geleistet. Aufgrund dieses im Vergleich zum damaligen Konzept weitaus größeren Hochwasserschutzes fiel es dem Gemeinderat nicht schwer, dem Entwurf der Vereinbarung zwischen dem Land Baden-Württemberg und der Gemeinde Oftersheim grundsätzlich zuzustimmen und die Beteiligung zu beschließen, wobei die Umsetzung der Vereinbarung im Detail separat im Gemeinderat zu beraten und zu beschließen ist.
Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen
Auch im vergangenen Monat konnte sich die Gemeinde über den Eingang von Spenden freuen deren Annahme nach den gemeindlichen Richtlinien zur Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen nur unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Gemeinderats angenommen werden dürfen:
- 90,10 € von der Fa. Kücherer GmbH für die Seniorenbegegnungsstätte
- 10.000,-- € eines Spenders, der anonym bleiben möchte, für das Gemeindemuseum
- 10.000,-- € eines Spenders, der anonym bleiben möchte, zur Erhöhung des Stiftungskapitals des Museums
- 300,-- €, eines Spenders, der anonym bleiben möchte, für das Gemeindemuseum
Anfragen
Gemeinderätin Annette Dietl-Faude (CDU) fragte an, ob es möglich sei, auf der zum mittleren Bahnsteig führenden Treppe eine Fahrradschiene anzubringen, um einen leichteren Transport von Fahrrädern zu gewährleisten. Ortsbaumeister Ernst Meißner wies darauf hin, dass die Treppe zum Bahngelände gehöre und somit die Deutsche Bahn AG dafür zuständig sei, die Verwaltung aber gerne Kontakt mit der DB in dieser Sache aufnehmen werde.
Gemeinderat Peter Wierers (SPD) Anfragen befassten sich mit der Verkehrslage in der Heidelberger Straße. Bürgermeister Helmut Baust und Hauptamtsleiter Jens Volpp stellten klar, dass der Standort des Geschwindigkeitsanzeigegerätes in der Heidelberger Straße in Absprache mit der Interessensgemeinsaft Heidelberger Straße ausgewählt worden sei und dass gewährleistet sei, dass in beide Fahrtrichtungen Messungen durchgeführt würden. Des Weiteren stellten Baust und Volpp klar, dass die Gemeinde selbst in der Heidelberger Straße keine Geschwindigkeitsmessungen durchführen dürfe, da es eine Landesstraße sei. Hierfür sei das Landratsamt zuständig. Die Gemeinde könne lediglich um verstärkte Messungen vor Ort bitten oder Druck machen, was sie in den zurückliegenden Wochen mehrfach auch mit Nachdruck getan habe.
Abschließend ging Bürgermeister Baust auf die Gestaltung des Kreuzungsbereiches L 600 und L 544 ein. Über die Abwicklung der Bauarbeiten, die Informationspolitik des Regierungspräsidiums Karlsruhe, das die Gemeinde zu keinem Zeitpunkt in irgendeiner Weise informiert, beteiligt oder angehört habe, und das Ergebnis der Bauarbeiten ärgere er sich massiv. Ebenso sei für ihn die Tatsache nicht hinzunehmen, dass beim Ausbau der neuen Kreuzung von der B 535 kommend nun neu zwei Fahrspuren nach Oftersheim führen – direkt in die Ortsdurchfahrt der L 544. Bisher, also vor dem Umbau der Kreuzung, sei die Hauptrichtung von Heidelberg kommend die Südtangente bzw. die Zähringer Straße in Schwetzingen gewesen. Der Umbau des Kreuzungsbereichs L 600/L544 entspreche absolut nicht dem Plan, der dem Feststellungsbeschluss von 1987 zugrunde liege. Die Gemeinde Oftersheim sei in dieser Sache vor vollendete Tatsachen gestellt worden.
Ein weiteres Ärgernis für die Gemeinde Oftersheim sei, dass im Übermaß gemeindeeigene Grundstücke beansprucht worden seien, ohne die Kommune vorher darüber zu informieren. Er bat das Ratsgremium um Ermächtigung, alle möglichen rechtlichen Schritte gegen diese Vorgehensweise in die Wege zu leiten. Dem stimmte der Rat zu.
Auch die Besucheranfragen beschäftigten sich fast ausschließlich mit der Situation in der Heidelberger Straße.