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Einführung der gesplitteten Abwassergebühr (1.7.11)

Rubrik:

Das Rechnungsamt informiert

Herausgeber:

Gemeinde Oftersheim - Gemeindeverwaltung

Gesplittete Abwassergebühr

Gesplittete Abwassergebühr

Sonderberatungstermine zur gesplitteten Abwassergebühr

Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim verlangt für alle Kommunen Baden-Württembergs, dass die Abwassergebühr künftig gesplittet wird. Nicht nur das Schmutzwasser sondern auch die befestigten Flächen müssen künftig als Gebührenmaßstab herangezogen werden. Um über die Umstellung und deren Auswirkungen zu informieren, fand bereits eine Bürgerinformationsveranstaltung in der Kurpfalzhalle statt, die auf eine große Resonanz gestoßen ist.

Sofern dieser Informationstermin nicht wahrgenommen werden konnte und offene Fragen bestehen, können diese unter der eingerichteten Hotline: 06202-597/222 (Mo. - Fr. von 8.00 bis 12.00 Uhr und von 13.00 bis 17.00 Uhr) bzw. unter der Mailadresse: gag@gesplittete-abwasser-gebuehr.de behandelt werden.

Für Einzelfragen und persönliche Beratung finden Sonderberatungstermine im Rathaus Oftersheim (Bürgerbüro, Erdgeschoss) mit Mitarbeitern des Rechnungsamtes und des Bauamtes am Freitag, 08.07.2011, 14.00-18.00 Uhr, und am Samstag, 09.07.2011, 9.00-13.00 Uhr, statt. 

Weitere Informationen zur Thematik sind unter: www.oftersheim.gesplittete-abwasser-gebuehr.de zu erhalten.

Behandlung der Wohngrundstücke im Neubaugebiet „Nord-West“

Aus ablauftechnischen Gründen war es nicht möglich, die Sondersituation der Dachentwässerung sowie die zwingende Verwendung von offenporigem Pflaster in Nord-West gesondert darzustellen bzw. diese Flächen bereits in den entsprechenden Exposés analog der Versickerungssituation darzustellen.

Wir bitten daher, die Rückantwortbögen mit dem Verweis „Wohngrundstück Nord-West“ bei uns abzugeben. Die Korrektur wird in diesem Fall automatisch von unserem beauftragten Fachbüro erfolgen und sie werden ein korrigiertes Exposé erhalten.

Generell werden die Korrekturen analog den baurechtlichen Verpflichtungen vorgenommen:

- Dachflächen bei freistehenden Einfamilienhäuser und Doppelhäuser = keine Berücksichtigung der Flächen

- Dachflächen bei Reihenhäusern = Berücksichtigung der Dachflächen zu 50%

- Versiegelte Einfahrt-, Hof- und Parkflächen sowie überdachte Stellplätze /Garagen = generelle Berücksichtigung mit dem Faktor 0,3

Abweichungen hiervon sind von den Eigentümern zu kennzeichnen.

Weitere Hinweise zur gesplitteten Abwassergebühr / Sondersituationen

Bei einigen Grundstücken gestaltete sich die Flächenauswertung schwierig, teilweise ist sogar eine Ortsbegehung erforderlich. In diesen und ähnlich gelagerten Fällen werden die Exposés erst Mitte Juli 2011 verschickt werden können. Aber auch hier gilt wie bei allen anderen: Für die Beantwortung können Sie sich genügend Zeit nehmen.

Sollten Sie bis Freitag, 15.07.2011, kein Exposé über Ihr Grundstück erhalten haben, bitte wir Sie, sich ebenfalls unter der Hotline: 06202-597/222 (Mo. - Fr., von 8.00 bis 12.00 Uhr, und von 13.00 bis 17.00 Uhr) bzw. der Mailadresse: gag@gesplittete-abwasser-gebuehr.de zu melden.

(Bildquelle: www.tuebingen.de)