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Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 10.05.2011 (18.5.11)

Rubrik:

Aus dem Gemeinderat

Herausgeber:

Gemeinderat Oftersheim

Ort:

Rathaus Oftersheim - Sitzungssaal

Eine rekordverdächtige Tagesordnung mit einer Fülle an wichtigen und interessanten Themen insbesondere im öffentlichen Sitzungsteil sorgte für ein beachtliches Besucherinteresse. Die Beratungsinhalte waren auch erneut Beleg dafür, dass dem Gemeinderat auch im Jahresverlauf 2011 die Arbeit nicht ausgeht und unverändert hohe Ansprüche an die Bürgervertreter gestellt werden. Das Ideenkonzept hinsichtlich der neuen Friedhofsgestaltung, die vierte Änderung des Bebauungsplans „Nord-West – Teiländerung des Bereiches Sondergebiet Einzelhandel und des angrenzenden Allgemeinen Wohngebietes“, die Zustimmung des Gemeinderates zur Bestellung des Kommandanten und des stellvertretenden Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Oftersheim und der zum 30.11.2012 auslaufende Konzessionsvertrag Strom standen auf der Tagesordnung. Des Weiteren hatte das Ratsgremium über den Prüfungsbericht der Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg und zahlreiche Auftragsvergaben zu beraten und zu beschließen. Aus der öffentlichen Sitzung kann in der Zusammenfassung folgendermaßen berichtet werden.

Friedhofsgestaltung Ideenkonzept 2011
- Kooperation mit der Genossenschaft Badischer Friedhofsgärtner eG hinsichtlich der Anlage eines gärtnerbetreuten Grabfeldes auf dem Oftersheimer Friedhof -

Aufgrund zahlreicher Anfragen aus der Mitte der Bevölkerung bezüglich neuer Bestattungsformen beschäftigt sich der Gemeinderat seit geraumer Zeit mit einem Ideenkonzept in Bezug auf die Gestaltung des Oftersheimer Friedhofes. Im März hatte die Verwaltung Kontakt mit der Genossenschaft Badischer Friedhofsgärtner eG, Karlsruhe, hinsichtlich der Gestaltung und dauerhaften Pflege von Grabflächen auf dem Oftersheimer Friedhof aufgenommen.

Die Genossenschaft Badischer Friedhofsgärtner eG, Karlsruhe (GBF), bietet mittlerweile in über 90 kommunalen Friedhöfen (z.B. in Brühl, Heidelberg, Hockenheim, Ketsch, Schwetzingen) das Modell der gärtnerbetreuten Grabfelder an. Dieses Modell sieht sowohl Urnengräber als auch Sarggräber vor. Das neue an dem Angebot ist, dass im Rahmen einer Beisetzung von den Angehörigen nicht nur das von der Gemeinde zu vergebende öffentlich-rechtliche Grabnutzungsrecht für die Dauer der Ruhezeit erworben, sondern gleichzeitig auch ein privat-rechtlicher Pflegevertrag mit der Genossenschaft Badischer Friedhofsgärtner eingegangen wird. Insbesondere Hinterbliebene, die sich von der Pflicht einer jahrelang zu leistenden Grabpflege überlastet fühlen oder nicht am Ort bzw. der Nähe des Ortes wohnen, werden dieses Angebot gerne annehmen. Des Weiteren fallen bei einem gärtnerbetreuten Grabfeld die Kosten für die Grabeinfassung weg, sodass die Grabnutzer auch kostenmäßig entlastet werden. Ferner bieten die gärtnerbetreuten Grabfelder den Hinterbliebenen auch die Möglichkeit, Grabschmuck wie Blumensträuße, Kerzen o.ä. direkt an der Grabstätte zu verbringen.

Der Pflegevertrag zwischen dem Nutzungsberechtigten und der GBF umfasst neben der Herstellung des Grabfeldes für die Dauer der Ruhefrist/Nutzungszeit folgende Inhalte:

• dreimal jährlich wechselnder Blumenschmuck,
• regelmäßiges Gießen und Unterhalten des Grabes,
• Entfernen von Laubabfall,
• Reinigen des Grabmals,
• einmalige komplette Überholung der Grabstätte während der Ver-
tragszeit,
• Abräumen der Grabstätte am Ende der Ruhefrist/Nutzungszeit einschließlich Rückbau.

Das gärtnerbetreute Grabfeld wird von der GBF im Voraus fertig angelegt (inklusive der Geländemodellierung, Wege und Sitzbänke im Grabfeld), bepflanzt und versorgt. Die Gemeinde Oftersheim überlässt der GBF dafür das Grabfeld C innerhalb des Oftersheimer Friedhofes. Die Erstanlegung der Gräber und der Wege zwischen den Gräbern sowie zum Beispiel das Pflanzen von Heckengürteln werden von der GBF eigenständig und auf eigene Rechnung ausgeführt. Ebenso übernimmt sie die Unterhaltung und Pflege dieses ihr zur Verfügung gestellten Friedhofsbereiches. Für die Gemeinde entstehen keine Kosten. Sollte das Modell keine Akzeptanz finden, ist die GBF zum Rückbau auf eigene Rechnung verpflichtet.

Der Erwerb eines Nutzungsrechtes an einer Grabstätte in einem solchen Grabfeld erfolgt nach wie vor über die Friedhofsverwaltung der Gemeinde, ist allerdings an den Abschluss einer Pflegevereinbarung mit der GBF für die Dauer der Ruhefrist bzw. des Nutzungsrechts gebunden. Der Preis für die Pflegeleistung ist im Voraus in vollem Umfang für den gesamten Pflegezeitraum an die GBF zu entrichten. Preiserhöhungen sind dadurch ausgeschlossen und die Kosten den Interessenten von vorneherein abschließend bekannt. Die Kosten variieren je nach unterschiedlicher Art und Ausgestaltung der Grabstätten. Da die Gräber schon im Voraus fertig angelegt präsentiert werden, kann der Interessent den Leistungsstandard im Vorfeld exakt betrachten und seine Wahl entsprechend treffen.

Umsetzungsvorschlag für den Friedhof der Gemeinde Oftersheim

Frau Ellen Oswald von der GBF stellte dem Gremium eine detaillierte Planung für das vorgesehene Grabfeld C und die Vertragsmodalitäten vor. Der Gestaltungsvorschlag, den die GBF erarbeitet hat, macht sowohl die Anlegung von Sarggräbern als auch von Urnengräbern möglich. In der überplanten Fläche des 1. Bauabschnitts könnten insgesamt folgende Grabarten angeboten werden:

• 33 Urnengrabstätten
• 15 Erdbestattungsgrabstätten
• 10 Baumbestattungen
• 10 Urnengemeinschaften
• 3 Urnenstelen mit je 3-4 Urnenkammern

Bei den Urnengrabstätten und den Erdbestattungsgrabstätten ist die Bepflanzung durchgehend, was einen sehr harmonischen Gesamteindruck vermittelt. Der vorhandene Baumbestand wird in das gärtnerbetreute Grabfeld integriert. Eine Erweiterungsoption im Anschluss bestünde bei entsprechender Nachfrage im gegenüberliegenden Grabfeld A.

Konkretes Angebot der GBF

Auf der Grundlage einer Vielzahl bereits durchgeführter Projekte hat die GBF nun für die o.g. Fläche folgendes Angebot unterbreitet.

1. Die GBF erstellt die komplette Anlage (inkl. Bepflanzung, Wegebau, Kommunikationsflächen, Sitzbänke) auf eigene Kosten und unterhält sie während der Vertragslaufzeit von zunächst 25 Jahren. Die Herstellung erfolgt abschnittsweise, wobei im ersten Bauabschnitt ein Großteil der Grabfelder angelegt und bepflanzt wird.

2. Auf der Vertragsfläche erhalten die Verfügungs- und Nutzungsberechtigten die Möglichkeit, die Verstorbenen in einer der im gärtnerbetreuten Grabfeld angebotenen Grabarten bestatten zu lassen und gleichzeitig einen Grabpflegevertrag mit der GBF abzuschießen.

3. Die Gemeinde verpflichtet sich, ein Grab innerhalb der Vertragsfläche nur zu vergeben, wenn gleichzeitig ein Grabpflegevertrag mit der GBF abgeschlossen wird. Auf allen restlichen Grabfeldern des Friedhofes bleibt die Vorgehensweise wie bisher.

4. Die GBF schließt mit den Verfügungs- und Nutzungsberechtigten, die ein Grab auf der Vertragsfläche erwerben wollen, einen Grabpflegevertrag. Die GBF wählt unter den Mitgliedsbetrieben einen geeigneten Betrieb für die Grabpflege aus. Der Grabnutzungsberechtige zahlt im Voraus einen Pauschalbetrag für eine 25-jährige Laufzeit an die GBF. Nach Erfahrungen bisheriger Grabanlagen sieht die vorläufige Preisliste für die Friedhofsnutzer eines gärtnerbetreuten Grabfeldes (inkl. Mehrwertsteuer) ohne Grabnutzungsgebühren bei einer Ruhefrist von 25 Jahren folgendermaßen aus. Der zu entrichtende Betrag beinhaltet die Bepflanzung, die anteilige Kosten für das Denkmal und die Grabpflege:

• Anonyme Bestattungen: ca. 200,00 – 250,00 €
• Urnennischen: ca. 1.800,00 – 2.000,00 €
• Urnenreihen- oder Urnenwahlgrabstätten: 2.000,00 – 2.200,00 €
(mit Bodendeckern bepflanzt)
• Urnenreihen- oder Urnenwahlgrabstätten: 2.800,00 – 3.200,00 €
(mit Blumenschmuck)
• Erdbestattungsgrabstätten: 3.600,00 – 4.000,00 €
(mit Bodendeckern)
• Erdbestattungsgrabstätten: 4.900,00 – 5.100,00 €
(mit Blumenschmuck)
• Baumbestattungen: ca. 1.200,00 – 1.400,00 €
• Urnengemeinschaften mit Blumenbeet: ca. 1.500,00 – 1.800,00 €

Zusätzlich zu den obigen pauschalen Kosten für die Bepflanzung und Grabpflege müssen die Grabnutzungsberechtigen noch die konventionellen Grabnutzungsgebühren an die Gemeinde Oftersheim zahlen. Diese wären aktuell zum Beispiel für ein Erdeinzeltiefgrab 650,00 € und für ein Urnenwahlgrab 400,00 €. Bei diesen neuen Formen der Bestattung erspart sich der Nutzungsberechtigte die Kosten für eine Grabeinfassung sowie für die Grabbepflanzung und Grabpflege während der gesamten Laufzeit.

Die seitens des Rates aufgeworfene Frage, auf welche Weise das von den Bürgern investierte Geld insolvenzgesichert sei und was passiere, wenn die Genossenschaft Konkurs anmelden müsse, erläuterte Frau Oswald dahingehend, dass eine jährliche Finanzprüfung durch den Genossenschaftsverband durchgeführt werde, was eine regelmäßige und neutrale Kontrolle garantiere. Es sei nahezu unmöglich, dass die Genossenschaft insolvent werde.

Auf die Frage aus dem Gremium, was passiere, wenn ein Partner bereits bestattet worden sei und Jahre später der andere Partner versterbe und ob dann noch Platz in der Grabstätte sei, antwortete Frau Oswald, dass für diesen Fall die Wahlgrabstätte zu empfehlen sei, die für bis zu vier Bestattungen Platz habe. Bei einer erneuten Bestattung würden nicht nochmals die gesamten Gebühren anfallen, sondern lediglich eine Art Verlängerungsgebühr. Eine Reihengrabstätte sei nur für eine Bestattung geeignet.

Der Gemeinderat lobte die gelungene Gestaltungsplanung der GBF und stimmte dem Konzept der Zusammenarbeit der Gemeinde Oftersheim mit der Genossenschaft Badischer Friedhofsgärtner eG, Karlsruhe, der Planungskonzeption sowie dem Vertrag zwischen der Gemeinde und der Genossenschaft Badischer Friedhofsgärtner eG einstimmig zu.

Bebauungsplan “Nord-West - Teiländerung des Bereiches Sondergebiet Einzelhandel und des angrenzenden Allgemeinen Wohngebietes“ - 4. Planänderung
- Satzungsbeschluss -

Die Absichten, auf der im Bebauungsplangebiet Oftersheim „Nord-West“ festgesetzten Fläche des „Sondergebietes für großflächigen Einzelhandel“ einen Vollversorger anzusiedeln, ließen sich an dieser Stelle nicht realisieren. Stattdessen wird derzeit der Bebauungsplan „Auf den Ketscher Weg“ aufgestellt, um dort u.a. die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Ansiedlung eines solchen Marktes zu schaffen.

Die zwischen der Lessingstraße, der Reinhold-Frank-Straße, der Willy-Brandt-Straße und der B 291 liegende und etwa 1,5 ha große Fläche stand damit zur Disposition und wurde im November 2010 an die BauLand! Entwicklung GmbH, Schwetzingen (Büro Butsch), notariell verkauft. In dem notariellen Kaufvertrag wurde die Erschließung des Gebietes gemäß § 124 des Baugesetzbuches (BauGB) auf die BauLand! Entwicklung GmbH übertragen. Diese hat sich dazu verpflichtet, „auf eigene Kosten die Fläche bauleitplanerisch und erschließungstechnisch zu beplanen, eine Bodenneuordnung durchzuführen und das Plangebiet mit den notwendigen Erschließungsanlagen zu versehen.

Es soll ein Allgemeines Wohngebiet entstehen, in dem die Festsetzungen des Bebauungsplans “Wohngebiet Nord-West“ unverändert und vollumfänglich übernommen werden. Mit der vorliegenden 4. Teiländerung des Bebauungsplanes „Wohngebiet Nord-West“ werden die planungsrechtlichen Grundlagen hierfür geschaffen.

Die 4. Teiländerung des Bebauungsplanes „Wohngebiet Nord-West“ wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a Abs. 2 BauGB entsprechend den Verfahrensvorschriften des § 13 Abs. 2 BauGB durchgeführt. Eine Umweltprüfung ist gemäß § 13 Abs. 3 BauGB nicht durchzuführen.

Der Bebauungsplanentwurf „Wohngebiet Nord-West Teiländerung des Bereiches Sondergebiet Einzelhandel und des angrenzenden Wohnbereiches“ – 4. Planänderung wurde während der Zeit vom 07. März 2011 bis einschließlich 07. April 2011 öffentlich ausgelegt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden von der Offenlage benachrichtigt.

Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung wurden keine Anregungen von Bürgern geäußert. Die Anregungen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurden im Verfahren abgewogen. Bedenken gegen die Planänderung wurden nicht vorgebracht.

Die vorliegende 4. Änderung des Bebauungsplanes „Nord-West“ wurde im Technischen Ausschuss durch das Planungsbüro präsentiert und im Gremium vorbesprochen.

Die Textlichen Festsetzungen für das Allgemeine Wohngebiet wurden ebenso wie die Satzung über Örtliche Bauvorschriften unverändert aus dem Gesamtbebauungsplan übernommen. So ist gewährleistet, dass für alle Bauherren im „Wohngebiet Nord-West“ die gleichen Vorschriften gelten.

Gemeinderat Gerhard Wenner (SPD) fragte an, ob die Pflicht bestehe, versickerungsfähiges Pflaster zu verwenden. Ortsbaumeister Ernst Meißner erläuterte, dass sich aufgrund mittlerweile vorliegender weitergehender technischer Untersuchungen das bisher verwendete offenporige Pflaster im Straßenbereich weniger geeignet erscheine. Die Versickerungsfähigkeit solle in den neu auszubauenden Straßenabschnitten mittels eines Pflasters mit erhöhtem Fugenanteil gewährleistet werden. Bei der Ausführung solle deshalb ein anderer Stein als bisher mit einer entsprechenden Zertifizierung zum Einsatz kommen. Bürgermeister Helmut Baust ergänzte, dass der Grundsatz der Versickerungsfähigkeit von versiegelten Flächen im Baugebiet „Nord-West“ weiterhin bestehen bleibe.

Daraufhin nahm der Gemeinderat zustimmend zur Kenntnis, dass der Bebauungsplanentwurf „Wohngebiet Nord-West Teiländerung des Bereiches Sondergebiet Einzelhandel und des angrenzenden Wohnbereiches“ – 4. Planänderung während der Zeit vom 07. März 2011 bis einschließlich 07. April 2011 öffentlich ausgelegt wurde. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden von der Offenlage benachrichtigt.

Es wurde festgestellt, dass das Bebauungsplanverfahren im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a des Baugesetzbuches (BauGB) durchgeführt wurde. Von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind und der zusammenfassenden Erklärung gemäß § 10 Abs. 4 BauGB wird daher abgesehen; das Monitoring gemäß § 4c BauGB ist nicht anzuwenden.

Weiter beschloss der Gemeinderat einstimmig den vorliegenden Entwurf des Bebauungsplanes „Wohngebiet Nord-West“ 4. Planänderung gemäß § 10 BauGB i.V.m. § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) als Satzung sowie die Ausfertigung der Örtlichen Bauvorschriften gemäß §74 LBO i.V.m. § 4 GemO.

Der Satzungsbeschluss wurde in der letzten Ausgabe Nr. 19 des Mitteilungsblattes der Gemeinde öffentlich bekannt gemacht. In der Bekanntmachung wurde darauf hingewiesen, wo der Plan eingesehen werden kann. Mit der Bekanntmachung trat der Bebauungsplan in Kraft.

Zustimmung des Gemeinderates zur Bestellung des Kommandanten und des stellvertretenden Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Oftersheim nach § 8 Abs. 2 des Feuerwehrgesetzes Baden-Württemberg

In der Hauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Oftersheim am 02.04.2011 wurde Herr Rüdiger Laser mit Stimmenmehrheit erneut zum Feuerwehrkommandanten auf die Dauer von 5 Jahren gewählt. Herr Hans-Jürgen Munk wurde mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen zum stellvertretenden Feuerwehrkommandanten auf die Dauer von 5 Jahren gewählt.

Gemäß § 8 Abs. 2 des Feuerwehrgesetzes Baden-Württemberg (FwG) sowie § 10 Abs. 5 der Feuerwehrsatzung der Gemeinde Oftersheim bedarf die Wahl der Feuerwehrkommandanten der Zustimmung des Gemeinderates. Das Gremium stimmte der erneuten Bestellung von Herrn Rüdiger Laser zum Kommandanten und der Bestellung von Herrn Hans-Jürgen Munk zum stellvertretenden Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Oftersheim einvernehmlich zu.

Zum Abschluss sprach Bürgermeister Helmut Baust der Freiwilligen Feuerwehr seinen herzlichen Dank für ihr unverzichtbares ehrenamtliches Engagement und ihre hervorragenden Leistungen aus.

Auslaufen des Konzessionsvertrag Strom zum 30.11.2012
- Ablauf der Interessensbekundungsfrist zum 31.03.2011 -

In Konzessionsverträgen regeln Gemeinde und Energieversorger auf der Grundlage des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) das Recht, öffentliche Straßen und Wege für den Bau und Betrieb der Versorgungsnetze zu nutzen. Deshalb zählt der Konzessionsvertrag zu den Wegenutzungsverträgen.

Für die Vertragslaufzeit von 20 Jahren, wie es das EnWG maximal zulässt, genehmigen die Kommunen dem Netzbetreiber, Leitungen im Gemeindegebiet zu verlegen und zu betreiben, und so den Netzanschluss der Einwohner sicherzustellen. Im Gegenzug bezahlt das Energieversorgungsunternehmen an die Kommune ein Entgelt, die so genannte Konzessionsabgabe, deren Leistungen durch eine Verordnung des Bundes (Konzessionsabgabenverordnung) begrenzt sind.

Die Konzessionsabgabe ist für die Gemeinde Oftersheim eine bedeutende Einnahmeposition. Im Jahr 2010 beliefen sich die Gesamteinnahmen auf rund 323.000 €, wobei der Anteil für den Bereich Strom etwa 264.000 € betrug.

Der aktuell gültige Konzessionsvertrag „Stromversorgung“ wurde am 01.12.1992 mit einer Laufzeit von 20 Jahren bis 30.11.2012 mit dem damaligen Badenwerk (heute EnBW) abgeschlossen.

Die Bekanntmachung über das Auslaufen des Konzessionsvertrages hat gemäß § 46 Abs. 3 Satz 1 EnWG spätestens zwei Jahre vor Ablauf zu erfolgen. Die Ausschreibung hat im Bundesanzeiger oder im elektronischen Bundesanzeiger zu erfolgen.

Sinn und Zweck der genannten Vorschrift ist es, nach Vertragsablauf einen Wettbewerb um Konzessionen und damit letztlich um die Netze zu ermöglichen. Dabei handelt es sich allerdings nicht um eine Ausschreibung im Sinne der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL), sondern lediglich um ein Interessensbekundungsverfahren.

Der Gemeinderat wurde in seiner Sitzung am 18.05.2010 über die notwendige öffentliche Bekanntmachung mit gleichzeitiger Festlegung einer Interessensbekundungsfrist bis zum 31.03.2011 informiert. Dies erfolgte am 15.07.2010 im elektronischen Bundesanzeiger.

Bis zum Ablauf der Interessensbekundungsfrist hat sich lediglich der bisherige Energieversorger, die EnBW, gemeldet und sein weiteres Interesse bekundet. Die Gemeinde wird nun die Verhandlungen mit der EnBW aufnehmen.

Bürgermeister Baust betonte, dass es auch Überlegungen hinsichtlich einer Zusammenarbeit mit anderen Kommunen – insbesondere die Gründung einer gemeinsamen kommunalen Gesellschaft zur Übernahme der Stromnetze – gegeben habe, eine solche jedoch nicht rentabel sei. Man habe dies eingehend – auch mit Hilfe eines Gutachters und den Stadtwerken Schwetzingen – geprüft.

Gemeinderat Roland Seidel (FWV) erinnerte daran, dass die Verwaltung bei den Verhandlungen mit der EnBW die Forderung nach einem Fortsetzen des Abbaus der Dachständer seitens der ENBW erheben solle. Seinem Empfinden nach stagniere dieses Projekt derzeit.

Prüfungsbericht der Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg (GPA) über die überörtliche Prüfung der Haushalts-, Kassen- und Rechnungsführung der Gemeinde Oftersheim in den Jahren 2006 bis 2009

In der Zeit vom 09.06. bis 12.08.2010 fand eine Prüfung der Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg (GPA) statt. Gegenstand der Prüfung war gemäß § 114 Abs. 1 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) die Haushalts-, Kassen- und Rechnungsführung der Gemeinde in den Haushaltsjahren 2006 bis 2009.

Die Prüfungsfeststellungen wurden mit der Verwaltung während der Prüfung besprochen. Von einer Schlussbesprechung gemäß § 12 Abs. 2 der Verordnung des Innenministeriums Baden-Württemberg über das kommunale Prüfungswesen (Gemeindeprüfungsordnung – GemPrO) konnte abgesehen werden, da keine erheblichen Anstände von der Prüfungsbehörde festgestellt wurden.

Der Bürgermeister als Leiter der Verwaltung ist am 11.08.2010 und am 12.08.2010 von den Prüfern mündlich über die Ergebnisse der Prüfung unterrichtet worden.

Die überörtliche Prüfung hat sich schwerpunktmäßig auf einzelne ausgewählte, vor allem finanzwirksame Bereiche beschränkt (§ 15 GemPrO). Dabei hat sich laut GPA „ein guter Gesamteindruck vom Leistungsniveau und von den Arbeitsergebnissen der Verwaltung ergeben“.

Gemeinderat Jens Rüttinger (SPD) fragte nach, warum die Stellungnahmen der Verwaltung zum Prüfungsbericht nur an die Fraktionsvorsitzenden versandt wurden. Die Ratsmitglieder hätten sich sicherlich besser auf diesen Tagesordnungspunkt vorbereiten können, wenn die Unterlagen vollständig allen Gemeinderäten zugesandt worden wären. Bürgermeister Baust ließ diesen kritischen Einwand nicht gelten und erklärte, dass die Fraktionsvorsitzenden ihre Fraktionsmitglieder im Vorfeld der Sitzung informieren sollten. Außerdem habe sich der Verwaltungsausschuss, in dem zehn Gemeinderäte vertreten seien, in seiner Sitzung am 29.03.2011 eingehend und detailliert mit dem Prüfungsbericht der GPA befasst, sodass sowohl die Fraktionsvorsitzenden als auch die Ausschussmitglieder im Detail informiert seien, was seiner Meinung nach ausreiche. Darüber hinaus weise die GPA in ihrem Prüfungsbericht auf die Einhaltung der Geheimhaltungsvorschriften und des Datenschutzes in Bezug auf den Inhalt des Prüfungsberichtes hin, was von der Verwaltung sicherzustellen sei.

Daraufhin ging Bürgermeister Baust auf die wichtigsten Punkte des Prüfungsberichtes ein. Der Gemeinderat nahm das Ergebnis der überörtlichen Prüfung der Haushalts-, Kassen- und Rechnungsführung der Gemeinde Oftersheim in den Haushaltsjahren 2006 bis 2009 gemäß § 43 Abs. 5 in Verbindung mit § 114 Abs. 4 GemO zustimmend zur Kenntnis.

Neubau des Kindergartens Albert-Schweitzer-Straße – Außenanlagen
- Auftragsvergabe -

Aufgrund des Submissionsergebnisses der öffentlichen Ausschreibungen vom 12.04.2011 wurde der Auftrag für die Errichtung der Außenanlagen am neuen kommunalen Kindergarten in der Albert-Schweitzer-Straße in Höhe von 305.487,64 € vom Gemeinderat einstimmig an die Firma Seither GaLaBau AG aus Lustadt/Rheinland-Pfalz vergeben. Hier waren insgesamt vier Anbieter im Rennen.

Bürgermeister Baust informierte das Gremium in diesem Zusammenhang über den aktuellen Baufortschritt beim Kindergarten. Die Arbeiten am Freibereich sollten zügig nach der Auftragserteilung beginnen. Die Baumpflanzung könne aufgrund der bereits sehr trockenen Witterung erst ab Oktober ausgeführt werden. Die Estricharbeiten seien abgeschlossen. Der Estrich sei ab nächster Woche (16.05.2011) begehbar. Ab Ende Mai würden die Maler- und Tapezierarbeiten beginnen. Mit den Bodenbelagsarbeiten werde ab Anfang Juli begonnen.

Neubau des Kindergartens Albert-Schweitzer-Straße – Ausstattung
- Auftragsvergaben -

Nachdem der Gemeinderat in seiner Sitzung am 12.04.2011 beschlossen hatte, die Vergabe dieser Aufträge zurückzustellen und erst nach Vorlage weiterer Angebote zu entscheiden, wurden – auch dieses Mal nach Abstimmung mit der Kindergartenleiterin Frau Weber – auf der Basis des zusammen mit der Verwaltung detailliert vorbereiteten Leistungsverzeichnisses verschiedene Fachfirmen teilweise erneut angeschrieben und um Abgabe jeweils eines Angebotes bis 29.04.2011 gebeten.

Der Gemeinderat nahm zustimmend Kenntnis vom Ergebnis der beschränkten Ausschreibung zur Ausstattung des Turnraumes und der Beschaffung sonstiger Materialien sowie der Ausstattung mit Spielmaterial und beschloss einstimmig, beide Aufträge an die Firma Wehrfritz, Bad Rodach/Bayern, zum Gesamtpreis von 32.981,54 € brutto zu vergeben bei insgesamt drei verwertbaren Angeboten.

Sanierung der Friedrich-Ebert-Schule – Dachdeckerarbeiten
- Auftragsvergabe -

Aufgrund des Submissionsergebnisses der öffentlichen Ausschreibungen vom 19.04.2011 wurde der Auftrag für die Dachdeckerarbeiten an der Friedrich-Ebert-Schule in Höhe von 92.635,24 € vom Gemeinderat einstimmig an die Firma Daub, Oftersheim, vergeben. Es lagen sieben weitere Angebote vor.

Energetische Sanierung der Wohngebäude Eichendorffstraße 1/3
- Auftragsvergaben -

Aufgrund der Submissionsergebnisse der öffentlichen Ausschreibungen vom 12.04.2011 für Bauleistungen am Wohngebäude Eichendorffstraße 1/3 wurde der Auftrag für

a) Dachdeckerarbeiten in Höhe von 75.174,42 € an die Firma Daub aus Oftersheim einstimmig vergeben bei insgesamt fünf Bietern.

b) Fensterbauarbeiten in Höhe von 62.626,71 € an die Firma Schön Fenster KG aus 08262 Muldenhammer/Sachsen einstimmig vergeben. Hier hatten insgesamt sieben Firmen ein Angebot abgegeben.

c) Wärmedämmverbundsystem in Höhe von 60.990,21 € an die Firma Erbau aus Karlsruhe einstimmig vergeben, die sich gegen 18 weitere Mitbewerber als günstigster Bieter durchsetzte.

Kanaluntersuchung Bereich „Oftersheim-Ost“, Kanalreinigung und Kamerabefahrung
- Auftragsvergabe -

Die optische Inspektion des örtlichen Kanalnetzes im Rahmen der Eigenkontrollverordnung wurde aus Kostengründen in mehrere Gebietsabschnitte aufgeteilt. In diesem Jahr soll als letzter Bereich das Gebiet östlich der Heidelberger Straße untersucht werden. Sinnfälligerweise wird in diesem Zusammenhang auch die jährliche Unterhaltsreinigung der Ortskanalisation mit durchgeführt.

Aufgrund der aus den vorangegangenen Untersuchungsabschnitten gewonnenen Erfahrungen mit der Firma Arnold Müller GmbH, Landau/Pfalz, kann eine fach- und sachgerechte Ausführung der Arbeiten erwartet werden. So war die Qualität der Aufzeichnungen stets ohne Beanstandung. Sämtliche Daten konnten ohne aufwändige und kostenintensive Nachbearbeitung in das örtliche Kanalkataster übernommen werden. Darüber hinaus besitzen die Mitarbeiter des Unternehmens gute Ortskenntnisse.

Auf Basis des Ergebnisses der Angebotseinholung vom 18.04.2011 und der darauf aufbauenden fachlichen und wirtschaftlichen Angebotsprüfung wurde der Auftrag für die Kanalreinigung und Kamerabefahrung in Höhe von 52.337,75 € an die Firma Arnold Müller GmbH, Landau, vergeben. Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.

Sonstige Angelegenheiten/Bekanntgaben

Bürgermeister Helmut Baust informierte das Gremium über folgende Sachverhalte:

- Die Kanalbauarbeiten in der Kantstraße durch die Firma Sonntag aus Bingen beginnen ab dem 23. Mai 2011. Die Bauzeit wird zirka 6 Monate betragen.

- Die Kanalbauarbeiten in der Franz-Schubert-Straße durch die Firma Schmal aus Ettlingen haben letzte Woche begonnen und sollen inklusive der Mozartstraße bis Ende Mai abgeschlossen sein. Bis Ende Juni sind laut Terminplan die Straßenbauarbeiten fertiggestellt. Parallel dazu läuft die Ausschreibung zur Sanierung der Fassade des katholischen Kindergartens St. Kilian und der erforderlichen Fluchttreppe aus dem Turnraum des 1. Obergeschosses auf die bald neu geschaffene Platzfläche Ecke Mozartstraße / Franz-Schubert-Straße.

- Ab Mitte der Woche finden die 20 kV-Kabelverlegearbeiten der EnBW vom Leimbach bis zum Bauhof statt. In der Scheffelstraße werden erst nach der Fertigstellung der Bauarbeiten des Rückbaus der L 600 die Kabel verlegt.

- Die Arbeiten zur Erweiterung der Spielplatzfläche Dreieichenweg sind abgeschlossen. Die Spielplatzfläche wurde Richtung Sandhäuser Straße erweitert. Es wurden keine neuen Spielgeräte angeschafft.

Anfragen

Gemeinderat Janfried Patzschke (SPD) regte an, dass zwischen der Röhlichstraße und der Ortsgrenze eine zusätzliche Leuchte angebracht werden solle. Bürgermeister Baust erwiderte, dass vor geraumer Zeit eine Peitschenleuchte in der Scheffelstraße von der EnBW installiert worden sei. Dank ihrer besseren Lichtausbeute habe sie die Beleuchtungssituation in diesem Bereich optimiert. Der Verwaltung – so Baust weiter – liege ein Angebot der EnBW in Höhe von 1.500 € für die Aufstellung einer zusätzlichen Leuchte Ecke Röhlichstraße / Fahrradweg vor, das bei Bedarf umgesetzt werden könnte.

Aus den Reihen der Zuhörerinnen und Zuhörer gab es keine Anfragen.