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Kinderspielplätze in Oftersheim (15.4.11)
Rubrik: | Das Umweltamt informiert |
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Die Gemeinde bemüht sich, diesen Belangen gerecht zu werden. Die Spielplätze müssen jeweils wöchentlich, monatlich und jährlich kontrolliert werden. Neben allen Spielgeräten und -einrichtungen erstrecken sich die monatlichen Kontrollen auch auf die Sauberkeit der gesamten Anlage, die Sitzbänke und Papierkörbe, die Beschilderung, die Anpflanzung, die Einzäunungen sowie die ordnungsgemäße Absicherung der Zugänge zu den öffentlichen Verkehrsflächen. Bei den letzten Kontrollen auf dem Spielplatz Nord-West Süd hat man z.B. festgestellt, dass mehrere Bäume beschädigt wurden. Äste wurden abgerissen oder mittels scharfer Gegenstände abgeschnitten. Da stellt sich die Frage, was haben Kinder auf einem Spielplatz mit scharfen Gegenständen zu suchen!
Auch in diesem Jahr wurde auf allen Spielplätzen wieder eine maschinelle Sandreinigung von den Mitarbeitern des Bauhofes durchgeführt. Bei der maschinellen Sandreinigung wird die Sandfläche vor Ort mit einer Maschine aufbereitet. Bis zu einer Tiefe von ca. 40 cm wird hierbei der Sand aufgenommen und über ein Sieb der Unrat entfernt. Die Randbereiche werden von Hand nachbearbeitet. Bei dieser Sandreinigung werden auch tiefer liegende Sandschichten erfasst, was aus hygienischer Sicht notwendig ist. Die Arbeitstiefe und Lockerung des Sandes erhöht zusätzlich auch den Fallschutz.
Die Mitarbeiter des Bauhofes können allerdings nicht auf allen Spielplätzen zur gleichen Zeit sein. Häufig kommt es durch nächtliche Partys von Jugendlichen zu Verunreinigungen und Beschädigungen. In diesen Fällen ist die Gemeinde auf die Mithilfe und das Engagement von Bürgerinnen und Bürgern angewiesen, die vor Ort auf die Spielplatzsituation einwirken oder auch mal die Polizei verständigen.
Nicht immer haben Kinder und Eltern Verständnis dafür, dass nicht auf allen Spielplätzen alles erlaubt sein kann. So gibt es leider auch in diesem Bereich Verbote, die eingehalten werden müssen. Häufiger Streitpunkt stellt hierbei das Ballspielen auf einem Spielplatz dar. Dies ist nicht nur aus Rücksicht für die unmittelbaren Nachbarn, sondern auch zur Gefahrenvermeidung ein wichtiges Verbot, das unbedingt eingehalten werden muss. Ein Fußball, der mit Kraft abgeschossen wird und ein Kleinkind im nahegelegenen Sandkasten trifft, kann verheerende Folgen haben.
Ein noch relativ neues Verbot stellt der Hinweis dar, dass Fahrradhelme und Schlüsselanhänger nicht auf dem Spielplatz getragen werden dürfen. In mehreren Fällen kam es in Deutschland bereits zu solchen Unfällen, bei denen die Kinder mit dem Helm hängen blieben und sich aus eigener Kraft nicht mehr befreien konnten.
Es ist wichtig, dass Eltern und Kinder erkennen, dass es sich hierbei nicht um Schikanen der Gemeinde Oftersheim handelt, sondern die aufgestellten Schilder zur Unfallvermeidung beitragen sollen.
Das Begehen der Spielplätze mit Hunden ist ebenfalls aus gutem Grund untersagt, da Kleinkinder durch fäkale Verunreinigungen gesundheitliche Schäden davontragen können. Jeder verantwortungsbewusste Hundehalter sollte dies als selbstverständlich akzeptieren und mit seinem Hund andere Stellen zum „Gassigehen“ aufsuchen.
Bei Verunreinigungen oder Beschädigungen steht Ihnen Frau Kathrin Wenner vom Umwelt- und Grünflächenamt der Gemeindeverwaltung (Telefon: 06202/597-202, E-Mail: Umweltamt@Oftersheim.de) gerne als Ansprechpartnerin bereit und nimmt auch sonstige Beschwerden und Anregungen entgegen.
Viele Eltern gehen bereits mit gutem Beispiel voran – sie zeigen Eigeninitiative und übernehmen Verantwortung. Nur wenn wirklich alle zusammenhelfen, werden die Spielplätze auch weiterhin ein beliebter Treffpunkt für Jung und Alt in Oftersheim sein.