Der Oftersheimer Gemeinderat tagte in öffentlicher und nichtöffentlicher Sitzung und hatte dabei trotz kleiner Tagesordnung einige schwierige Themen zu behandeln und Entscheidungen herbeizuführen. Insbesondere im nichtöffentlichen Sitzungsteil waren bevorstehende Entscheidungen und Maßnahmen mitunter sehr zeitintensiv, die Sitzung dauerte insgesamt vier Stunden, einer gründlichen Vorberatung zu unterziehen. Die Resultate der öffentlichen Sitzung lassen sich folgendermaßen zusammenfassen:
Generalsanierung im Hebewerk der Hardtwaldsiedlung; Auftragsvergabe und Kostenentwicklung
Bereits vor Monaten war festgestellt worden, dass im Hebewerk Hardtwaldsiedlung eine Schnecke gebrochen ist und eine zweite Abwasserhebeschnecke defekt und reparaturbedürftig ist und somit ein grundsätzlicher Sanierungsbeschluss erforderlich war. Die GKW war mit einer Untersuchung beauftragt worden, um entsprechende Maßnahmen einleiten zu können. Die ursprüngliche Kostenschätzung belief sich auf 282.000 €. Eine erste Auftragsvergabe ist bereits erfolgt und nun musste eine weitere Auftragsvergabe für Betonsanierungsarbeiten beschlossen werden über 124.000 €, so dass die Sanierung des Hebewerks mit 355.000 € wesentlich teurer kommt bzw. gravierende Mehrkosten entstehen. Für diese überraschend notwendige Maßnahme waren Haushaltsmittel nicht vorgesehen, so dass jetzt im Zuge der Haushaltsplanberatung für 2003 ein entsprechender Ansatz unter Berücksichtigung von Einsparungen an anderer Stelle notwendig war bzw. ist. Vor Auftragsvergabe sorgten allerdings die beachtlichen Mehrkosten für Gesprächsstoff und für besorgte, kritische Anfragen auch an den anwesenden Fachingenieur Rehwinkel/GKW. Mit deutlichem Unbehagen wurde die Kostenentwicklung zur Kenntnis genommen und es wurden mehrfache unverhohlen Zweifel geäußert, ob es in der Vergangenheit tatsächlich nicht doch zu Versäumnissen bei Wartung und Inspektion der Hebewerke kam. Ingenieur Rehwinkel war aufgefordert Stellung zu nehmen zu Ursachen und Gründen für die hohen Kosten insbesondere auch im Hinblick auf eventuelle Wiederholungsereignisse in anderen Hebewerken. Der GKW-Experte beleuchtetet die Situation und führte aus, dass ein solcher Schneckenbruch so noch nicht vorgekommen bzw. ein ganz seltenes Ereignis sei, mit dem man nicht habe rechnen können. Die hohen Mehrkosten resultierten aber auch aus dem notwendigen Entschluss, nach fast 40 Betriebsjahren sinnvoller Weise eine Generalsanierung inklusive der Elektrotechnik und aus wirtschaftlichen Gründen einer Betonsanierung durchzuführen, womit man dann auf aktuellem Stand und der weitgehend sicheren Seite sei. Bezüglich der Wartungs- und Inspektionsintervalle wurde versichert, dass dieser Schaden auch bei regelmäßiger Inspektion einfach nicht vorhersehbar und erkennbar gewesen wäre. Im Gemeinderat wurde die Erwartung geäußert, dass man künftig auf solche Ereignisse haushaltsmäßig besser eingestellt sein müsse, obwohl man trotz der jetzt beschlossenen Generalsanierung eine hundertprozentige Sicherheit nicht haben könne. Der Auftragsbeschluss wurde anschließend wie von der Verwaltung empfohlen mit einstimmigem Votum gefasst und zwar derart, dass die Umbau- und Betonsanierungsarbeiten von der Firma Grötz, Karlsruhe (günstigster Bieter bei öffentlicher Ausschreibung) zum Bruttopreis von 124.773,07 € ausgeführt werden.
Fortschreibung des Nahverkehrsplans des Rhein-Neckar-Kreises
Mit dem Gesetz zur Umsetzung der Bahnstrukturreform und zur Gestaltung des ÖPNV hat das Land Baden-Württemberg die Stadt- und Landkreise zu Aufgabenträgern im Sinne des Personenbeförderungsgesetzes bestimmt. Der Rhein-Neckar-Kreis hat dann 1998 einen Nahverkehrsplan für 5 Jahre mit Geltung bis 2003 erstellt, der nunmehr fortzuschreiben ist. In Stellungnahmen hatte die Gemeinde Oftersheim damals mehrere Forderungen erhoben und Maßnahmen angeregt (unter anderem Ausweitung des Busverkehrs bzw. Verbesserungen bei Busanbindungen nach Heidelberg und Walldorf, Aufstellung von Fahrkartenautomaten, Aufwertung und Betonung des Bahnhofstandorts u.a. mit behindertengerechte Erschließung etc.). Trotz einiger Verbesserungen sind wichtige Dinge noch nicht realisiert, u. a. deshalb, weil bezüglich der Busverbindungen auf Wirtschaftlichkeit verwiesen wird und Verbesserungen von der Gemeinde zumindest mit finanziert werden müssten. Auch sei es unverändert notwendig, den Oftersheimer Bahnhof als regionalen Verknüpfungspunkt auszuweisen im Hinblick auf die wachsende Bedeutung von Oftersheim als Achsenstandort (Entwicklungsachse Mannheim/Schwetzingen/Hockenheim) und deren Einbeziehung in ein künftiges S-Bahn-Netz. Dies sei auch relevant vor dem Hintergrund der bevorstehenden Umlegung des Gewerbegebiets Oftersheim Nord. Insofern war es in der Aussprache völlig unstrittig, dass die Aufnahme des Oftersheimer Bahnhofs als regionaler Verknüpfungspunkt erneut ausdrücklich gefordert werden muss. Die von der Verwaltung formulierte Stellungnahme fand die breite Unterstützung des Gremiums, wobei mehrfach bemängelt wurde, dass die Oftersheimer Wünsche nicht im wünschenswerten Umfange Berücksichtigung fanden. Enttäuschend sei dies auch, weil in diesem Zusammenhang die Oftersheimer Initiativen bezüglich Attraktivität und Qualität der Haltestellen nicht unerwähnt bleiben dürfen. Ein besonderes Anliegen fraktionsübergreifend war schließlich die Installation von Fahrkartenautomaten, die in Oftersheim bzw. in den kleineren und mittleren Gemeinden generell im Gegensatz zu Städten völlig fehlten und somit ein Grundsatzproblem darstellten. Der Rhein-Neckar-Kreis sei deshalb dringend gefordert, die Gemeinden diesbezüglich massivst zu unterstützen, auch wenn man so einsichtig sein müsse, nicht an jeder Haltestelle einen Automaten erwarten zu können. Über einen Automaten an zentraler Stelle müsste man nachdenken, allerdings erteilte man einer eventuellen gemeindlichen Kostenbeteiligung eine strikte Absage.
Bebauungsplanverfahren „Kleingartengebiet am Oberfeldweg“; Änderung des Geltungsbereichs
Im Rahmen der ersten Offenlage des Bebauungsplanentwurfs „Kleingartengebiet am Oberfeldweg“ und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sind von verschiedenen Stellen erhebliche Bedenken wegen der Abgrenzung des Bebauungsplans bzw. gegen die Einbeziehung von 3 Grundstücken, die außerhalb des Kernbereichs bzw. jenseits des Oberfeldwegs liegen, formuliert worden. Die Bedenken bringen zum Ausdruck, dass keine städtebauliche Begründung für die Einbeziehung erkennbar sei und damit der Zersiedelung der freien Landschaft an dieser Stelle Vorschub geleistet würde. Das Gremium stimmte mit der Verwaltung in der auch rechtlichen Einschätzung überein, dass die Einbeziehung der fraglichen Grundstücke im notwendigen Sinne städtebaulich nicht gerechtfertigt bzw. begründet werden kann und der Geltungsbereich im Sinne der Einsprüche geändert werden muss. Der diesbezüglich geänderte Planentwurf wird nun erneut mit Begründung für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt werden.
Förderung des Freien Waldorf Kindergartens Schwetzingen
Der Verein zur Förderung der Waldorf-Pädagogik e. V. Schwetzingen hatte wie in den Jahren zuvor auch die Gemeinde Oftersheim um einen Zuschuss für das laufende Kindergartenjahr gebeten. Im Waldorf-Kindergarten sind derzeit 4 Oftersheimer Kinder aufgenommen. In den letzten Jahren hatte die Gemeinde jeweils 2.000 DM als pauschale Zuwendung unabhängig von der Kinderzahl gewährt und dabei war immer auch die aktuelle Bedarfs- und Angebotssituation in den Oftersheimer Kindergärten berücksichtigt worden. Die derzeitigen Verhältnissen sprachen nach den Informationen der Verwaltung nicht gegen die Beibehaltung der bisherigen pauschalen Zuschussregelung (wie die Nachbargemeinden) bzw. einen Pauschalzuschuss in Höhe von 1000 €. Im Rahmen einer kurzen Aussprache wurden erwartungsgemäß auch gegensätzliche Beurteilungen geäußert, die wie in der Vergangenheit eine einvernehmliche Beschlussfassung verhinderten. Bei 12 Ja-Stimmen und 8 Enthaltungen der CDU-Fraktion war schließlich die Verwaltungsvorlage angenommen.