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Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 15.03.2011 (17.3.11)

Rubrik:

Gemeinderat

Herausgeber:

Gemeinderat Oftersheim

Ort:

Rathaus Oftersheim - Sitzungssaal

Gemeinderat 2009

Gemeinderat 2009

Die Gemeinderatssitzung am Dienstag, den 15.03.2011,  war trotz der relativ kleinen Tagesordnung im öffentlichen Sitzungsteil (eine nichtöffentliche Beratung folgte im Anschluss) erneut gut besucht und führte zu folgenden wesentlichen Beratungs- und Beschlussergebnissen:

Einführung der gesplitteten Abwassergebühr zum 01.01.2011
- Inhaltliche Vorfestlegung für künftige Abwassersatzung -

Im Rahmen der Einführung der gesplitteten Abwassergebühr zum 01.01.2011 hatte der Gemeinderat inhaltliche Vorfestlegung für künftige Abwassersatzung zu beschließen, die Voraussetzung für die verwaltungsinterne Arbeit ist. Das Urteil des Verwaltungsgerichtshofes Mannheim (VGH) vom 04.03.2010 verlangt aus Gebührengerechtigkeitsgründen eine Aufteilung der Gebühren in eine Schmutzwassergebühr (wie bisher) und in eine Niederschlagswassergebühr (neu). Hintergrund dieser Entscheidung ist, dass auch die Beseitigung des Niederschlagswassers erhebliche Kosten verursacht, die bisher (nicht gerecht) mit der Schmutzwassergebühr mit bezahlt werden mussten.

Wird es für den Bürger teurer?

Die Kosten können entsprechend den Grundstücksverhältnissen anders verteilt werden. Die bisherige Schmutzwassergebühr reduziert sich, neu dazu kommt die Niederschlagswassergebühr. Haushalte mit bisher hohem Wasserverbrauch und wenig befestigter Fläche werden zukünftig tendenziell entlastet. Umgekehrt wird es teurer. Das betrifft dann vor allem Gewerbebetriebe mit großen Dach- und Bodenflächen, aber auch für die „kommunalen Flächen“ fällt zukünftig die Niederschlagswassergebühr an.

Was muss getan werden?

Um die Niederschlagswassergebühr zu berechnen und einzuführen, müssen die befestigten Flächen, von denen unmittelbar oder mittelbar Oberflächenwasser in die öffentliche Kanalisation fließt, erfasst werden.

Gemeinde hat KIRU beauftragt

Die Gemeinde Oftersheim hat das Rechenzentrum Reutlingen/Ulm (KIRU) beauftragt, die Flächenbilanz zu erstellen und alle Voraussetzungen für eine gesplittete Abwassergebühr zu schaffen. Grundlage für die Arbeiten sind die bereits erstellten Luftbilder. Hierfür entstehen Kosten von ca. 45.000 Euro.

Neue Abwassersatzung erforderlich

Nach Abschluss der Arbeiten wird die gesplittete Abwassergebühr in einer neuen Abwassersatzung verankert. Damit die Erfassung der befestigten Flächen mit Bürgerbeteiligung der späteren Satzung entspricht, sind schon heute Vorfestlegungen für die künftige Satzung notwendig. Dieses Vorgehen ist mit den Nachbarkommunen abgestimmt.

Die Ratsmitglieder sprachen sich geschlossen für die im Folgenden dargestellten Berechnungsgrundlagen aus, die auch in den Nachbargemeinden so den Gemeinderatsgremien zur Entscheidung vorliegen, um ein einheitliches Vorgehen zu gewährleisten. Fraktionsübergreifend wurde allerdings der mit dieser Maßnahme, die alle Kommunen zwingend umsetzen müssen, einhergehende zusätzliche Verwaltungs- und Personalaufwand kritisch hervorgehoben, der sich kostensteigernd auswirkt. Wenn die Informationsschreiben Mitte des Jahres 2011 an die Bürger rausgeschickt werden, wird es zeitnah eine Informationsveranstaltung geben. Bei Fragen können sich die Bürgerinnen und Bürger an das Rechnungsamt der Gemeindeverwaltung wenden.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig im Rahmen der Einführung der gesplitteten Abwassergebühr folgende Berechnungsgrundlagen als Voraussetzung für die weitere Arbeit:

1. Differenzierung der versiegelten Flächen

Unterschiedliche Dachflächen und Bodenbeläge führen zu unterschiedlichen Abflusswerten. Diesen unterschiedlichen Werten soll mit folgender Differenzierung, die den Empfehlungen des Gemeindetags Baden-Württemberg entspricht, Rechnung getragen werden:

a) Vollständig versiegelte Flächen, z.B. Dachflächen, Asphalt, Beton, Bitumen
 Berücksichtigung mit Faktor 0,9

b) Stark versiegelte Flächen, z.B. Pflaster, Platten, Verbundsteine, Rasenfugenpflaster
 Berücksichtigung mit Faktor 0,6

c) Wenig versiegelte Flächen, z.B. Kies, Schotter, Schotterrasen, Rasengittersteine, Porenpflaster, Gründächer
 Berücksichtigung mit Faktor 0,3

Andere Versiegelungsarten werden entsprechend dem Grad der Wasserdurchlässigkeit einer dieser Gruppen zugeordnet. Der Faktor zeigt auf, wie viel Prozent der versiegelten Fläche bei der Gebührenbemessung angerechnet werden (z.B. 0,3 bedeutet, dass nur 30 % der versiegelten Fläche zur Anrechnung kommen).

2. Regenwasserbewirtschaftung

Die neue Satzung sollte auch Anreize für die Regenwasserbewirtschaftung (= weniger Oberflächenwasser fließt in die öffentliche Kanalisation) bieten. Zisternen mit Kanalanschluss und Anlagen mit Überlauf sollen einen „Rabatt“ erhalten. Hierzu gibt es folgenden Vorschlag:

Versickerungssysteme

Grundstücksflächen, von denen Niederschlagswasser über eine Sickermulde mit gedrosseltem Ablauf oder einem Notüberlauf den öffentlichen Abwasseranlagen zugeführt wird, werden mit dem Faktor 0,3 bei der Gebührenberechnung berücksichtigt.

Zisternen

• Flächen, die in Zisternen ohne Überlauf angeschlossen sind, bleiben im Rahmen der Gebührenbemessung unberücksichtigt.

• Flächen, die an Zisternen mit Notüberlauf für Regenwassernutzung zur Gartenbewässerung angeschlossen sind, werden um acht m² je m³ Fassungsvolumen reduziert.

• Flächen, die an Zisternen mit Notüberlauf für Regenwassernutzung im Haushalt oder Betrieb angeschlossen sind, werden um 15 m² je m³ Fassungsvolumen reduziert.

Anforderung an Zisternen

Zisternen müssen eine Mindestgröße von 2,50 m³ Fassungsvermögen haben und sollten unter- oder oberirdisch ortsfest verankert sein.

Zusätzlich Wasseruhr bei häuslicher Nutzung notwendig

Regenwasser aus Zisternen, das im Haus oder Betrieb genutzt wird, wird zu Schmutzwasser und dafür wird die Schmutzwassergebühr fällig. Dieses Zisternenwasser wird mit einer geeichten Wasseruhr gemessen.

Kreditaufnahme Haushalt 2011

Im Rahmen der Haushaltsplanung 2011 musste zur Herstellung des Haushaltsausgleichs eine Kreditaufnahme von 1.565.800 Euro eingeplant werden.

Im Haushaltsplan 2011 sind für die Sanierung der kommunalen Wohngebäude Eichendorffstraße 1-3 250.000 Euro veranschlagt. Unter Berücksichtigung der aktuellen Kostenschätzung und abzüglich zu erwartender Mittel aus dem Landessanierungsprogramm verbleibt ein Investitionsaufwand in Höhe von 185.000 Euro. Im Rahmen eines Programms der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), Frankfurt/Main, besteht die Möglichkeit, diesen über ein zinsgünstiges Darlehen voll zu finanzieren.

Das Gremium stimmte der Kreditaufnahme zu den vorgesehenen Konditionen einvernehmlich zu.

Sonstige Angelegenheiten/Bekanntgaben

Nach Terminbekanntgaben informierte der Bürgermeister die Ratsmitglieder darüber, dass das Kommunalrechtsamt des Landratsamtes Rhein-Neckar-Kreis mit Schreiben vom 08.03.2011 den Haushaltsplan 2011 der Gemeinde Oftersheim genehmigt hat.

Anfragen

Weder aus der Mitte des Gemeinderates noch aus den Reihen der Zuhörer wurden Anfragen gestellt.