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Beschäftigung eines weiteren Vollzugsbediensteten (14.12.10)
Rubrik: | Das Ordnungsamt informiert |
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Beschäftigung des Gemeindevollzugsbediensteten Wolfram Müller
Die Gemeinde Oftersheim beschäftigt seit 1.12.2010 zur Unterstützung des Gemein-devollzugsbediensteten Michael Fischer eine weitere Person im Rahmen eines geringfügigen Beschäftigungsverhältnisses. Diese Tätigkeit wurde dem ehemaligen Leiter des Polizeipostens Oftersheim, Herrn Wolfram Müller, übertragen. Herr Müller kann neben fundierten Erfahrungen im Polizei- und Straßenverkehrsrecht auf aus-reichende Ortskenntnisse zurückgreifen und ist deshalb für die vorgegebene Aufga-benstellung besonders geeignet. Er steht dem Ordnungsamt auch als Urlaubs- bzw. Krankheitsvertretung des vollzeitbeschäftigten Vollzugsbediensteten zur Verfügung.
Nach § 80 des Polizeigesetzes Baden-Württemberg können sich die Ortspolizei-behörden zur Wahrnehmung bestimmter auf den Gemeindebereich beschränkter Aufgaben gemeindlicher Vollzugsbediensteter bedienen. Diese haben bei der Erle-digung ihrer dienstlichen Verrichtungen die Stellung von Polizeibeamten im Sinne dieses Gesetzes.
Folgende polizeilichen Vollzugsaufgaben wurden Herrn Müller per Dienstanweisung nach § 31 Abs. 1 der Durchführungsverordnung zum Polizeigesetz übertragen:
- Überwachung des ruhenden Verkehrs (Halten und Parken von Kraftfahr-zeugen);
- Vollzug der Vorschriften über Sondernutzungen an öffentlichen Straßen (Plakate, Straßensperrungen, Baugerüste, Container usw.);
- Vollzug der Vorschriften über den Schutz öffentlicher Straßen und über das Reinigen und Bestreuen der Gehwege;
- Kontrolle und Beeinträchtigung des öffentlichen Straßenraums durch Pflan-zenwuchs;
- Vollzug von Gemeindesatzungen und Polizeiverordnungen der Ortspolizei-behörde;
- Vollzug der Vorschriften über das Verbot, Verkehrshindernisse zu bereiten oder Fahrzeuge unbeleuchtet abzustellen;
- Schutz von öffentlichen Grünanlagen, Kinderspielplätzen und anderen dem öffentlichen Nutzen dienenden Anlagen gegen Beschädigung, Verunreinigung und missbräuchliche Benutzung.
Die Übertragung weiterer „sonstiger“ Aufgaben bleibt vorbehalten.
Ein besonderer Tätigkeitsschwerpunkt ist die Überwachung des ruhenden Verkehrs. Das Ordnungsamt und der kommunale Ordnungsdienst arbeiten eng mit dem Polizei-revier Schwetzingen und den Verkehrsbehörden zusammen, um tragfähige Lösu-ngen dieses Problembereichs zu erzielen. Gerade die örtliche Parksituation und das Fehlverhalten einzelner Verkehrsteilnehmer/innen sorgen immer wieder für allgemeinen Unmut. Falschparker sind in jedem Fall ein Ärgernis. Häufig kommt es vor, dass der Durchgangsverkehr so beeinträchtigt wird und dass Busse, Müllfahr-zeuge und Rettungsfahrzeuge eine Engstelle nicht passieren können. Aber auch für Fußgänger und Radfahrer stellen rechtswidrig abgestellte Fahrzeuge oft eine Ver-kehrsbehinderung dar.
Durch die Neueinstellung von Herrn Wolfram Müller wird den es den beiden Voll-zugsbediensteten ermöglicht, auch in den Abendstunden sowie am Wochenende gemeinsame Präsenzstreifen durchzuführen. Die Präsenzstreifen mit dem Vertreter der Gemeinde Plankstadt finden wie bisher statt. Die Mitarbeiter des Ordnungsamtes hoffen, dass diese auch präventiven Maßnahmen zum Wohle der Allgemeinheit dazu führen, das Verhalten und die gegenseitige Rücksichtnahme aller Verkehrsteilneh-mer weiter zu fördern.
Wir wünschen Herrn Müller einen guten Einsatzstart und viel Verhandlungsgeschick bei der Ausführung seiner Tätigkeit. Der Umgang mit dem Bürger, insbesondere bei der Erhebung von Verwarnungsgeldern, stellt hohe Anforderungen, die besonders bei der derzeitigen Wirtschaftslage nicht selten mit Konfliktgesprächen behaftet sind.