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Bekanntmachung (3.12.10)
Rubrik: | Das Bauamt informiert |
Herausgeber: | Gemeinde Oftersheim - Bauamt |

Wappen Oftersheim - Klein
Der Gemeinderat der Gemeinde Oftersheim hat in öffentlicher Sitzung am 14.09.2010 die Aufstellung des Bebauungsplans “Auf den Ketscher Weg“ nach § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Ziel der Planung ist die Ausweisung eines Baugebietes am südwestlichen Ortsrand der Gemeinde zwischen Bundesstraße B 291, der Bahnlinie Mannheim-Karlsruhe und der Eichendorffstraße. Mit der Aufstellung dieses Bebauungsplanes soll der städtebauliche und gesetzliche Rahmen für die Ansiedlung von Gemeinbedarfseinrichtungen, großflächigem Einzelhandel und Gewerbebetrieben geschaffen werden.
Zur frühzeitigen Information über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung für die Neugestaltung des Gebietes und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung wird der Öffentlichkeit die Gelegenheit gegeben in der Zeit vom 13.12.2010 bis 10.01.2011 im Verwaltungsgebäude, Eichendorffstraße 2, oberes Foyer, den Vorabzug der planungsrechtlichen Festsetzungen nebst Begründung einzusehen. Während dieser Zeit kann sich die Öffentlichkeit zur Planung äußern. Dies ist beim Bürgermeisteramt Oftersheim, Rathaus, Mannheimer Straße 49 oder im Bauamt, Eichendorffstraße 2, schriftlich oder zur Niederschrift möglich. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig.