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Informationen zur Bundestagswahl (11.9.02)

Rubrik:

Allgemein

Herausgeber:

Gemeinde Oftersheim - Gemeindeverwaltung

Rechtliche Voraussetzungen für Briefwahl

Einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen erhält u.a. auf Antrag, wer sich am Wahltag während der Wahlzeit aus einem wichtigen Grund außerhalb seines Wahlbezirkes aufhält oder aus beruflichen Gründen oder infolge Krankheit, hohen Alters oder eines körperlichen Gebrechens den Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufsuchen kann.
Die Beantragung eines Wahlscheins stellt eine Ausnahme von der Urnenwahl dar und sollte nur beim Vorliegen der obigen Gründe in Anspruch genommen werden.

Beantragungsarten der Briefwahl

Für die Beantragung von Briefwahlunterlagen ist, wie bisher, die Rückseite der Wahl-
benachrichtigungskarte auszufüllen und zu unterschreiben. Der Antrag kann beim Wahlamt, Zimmer 2/3 abgegeben bzw. in den Rathausbriefkasten eingeworfen werden.
Erstmals bei Bundestagswahlen kann die Beantragung eines Wahlscheines auch mit e-mail oder durch sonstige dokumentierbare Übermittlung in elektronischer Form erfolgen. Dies kann der Wahlberechtigte entweder durch Ausfüllen und Versenden einer von der Gemeinde im Internet bereitgestellte Eingabemaske (virtuelles Formular) oder durch eine formlose e-mail unter wahlen@oftersheim.de vollziehen.
Bei Beantragung eines Wahlscheines per e-mail bedarf es hinreichender Rechtssicherheit insbesondere hinsichtlich der Identität des Antragstellers.
Deswegen ist grundsätzlich das Geburtsdatum sowie die Wählernummer, die auf der Wahlbenachrichtigungskarte ersichtlich ist, anzugeben.
In der Homepage der Gemeinde www.oftersheim.de gelangt man über den Link
„Wahlen“ zum gewünschten Antrag.

Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen können an die jeweilige Wohnanschrift oder an eine Versandanschrift übermittelt werden.
Eine rechtzeitige Rückgabe oder Übersendung der roten Wahlbriefe wird dringend empfohlen. Die Deutsche Post AG leitet lediglich noch die Wahlbriefe aus den Samstagskastenleerungen vom 21.09.2002, 16.00 Uhr an die Gemeinden weiter.

Briefwahl am Wahlwochenende

Wahlscheine mit Briefwahlunterlagen können am Freitag, den 20.09.2002 bis 18.00 Uhr beim Wahlamt im Rathaus angefordert werden.

Verlorene Wahlscheine werden nicht ersetzt. Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Tage vor der Wahl, 12.00 Uhr ein neuer Wahlschein erteilt werden. Für diese
Fälle ist das Wahlamt am Samstag, den 21.09.2002 von 10.00 bis 12.00 Uhr geöffnet.

Wenn bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung der Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann, ist es möglich, Wahlscheine noch am Sonntag, den 22.09.2002, bis 15.00 Uhr zu beantragen. Wer einen Antrag für einen Dritten stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Nur, wenn die Unterlagen dem Wahlberechtigten nicht mehr rechtzeitig durch die Post übersandt oder amtlich überbracht werden können, dürfen diese an den Bevollmächtigten ausgehändigt werden.
Für weitere Auskünfte stehen die Mitarbeiterinnen des Wahlamtes, Tel. 597-102 bzw. 597-103 gerne zur Verfügung.