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Seit 20.09.2010 keine Ausstellung von Steuerkarten 2011 (30.9.10)

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Das Bürgerbüro informiert

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Gemeinde Oftersheim - Bürgerbüro

Gemeinde Oftersheim (Logo)

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Gemeinden haben den Arbeitnehmern zum Stichtag 20.09.2009 letztmalig für das Kalenderjahr 2010 eine Lohnsteuerkarte ausgestellt. Sie bleiben bis zum 31.12.2010 für die Ausstellung und Änderung der Lohnsteuerkarte 2010 zuständig. Im Laufe des Kalenderjahres 2010 werden von den Gemeinden weiterhin nachträglich Lohnsteuerkarten ausgestellt, wenn erstmalig eine nichtselbständige Beschäftigung aufgenommen wird. Darüber hinaus stellt die Gemeinde eine Ersatzlohnsteuerkarte aus, wenn die Lohnsteuerkarte verloren gegangen, unbrauchbar geworden oder zerstört worden ist.

Die Lohnsteuerkarte 2010 behält für das Übergangsjahr 2011 mit allen eingetragenen Merkmalen (Steuerklasse, Kinderfreibeträge, Frei- und Hinzurechnungsbeträge gemäß § 39a des Einkommenssteuergesetzes) ihre Gültigkeit und wird ab dem Jahr 2012 durch ein elektronisches Verfahren ersetzt. Die bislang auf der Lohnsteuerkarte eingetragenen Besteuerungsgrundlagen werden ab 2012 vollständig in elektronischer Form bereitgestellt und in einer Datenbank vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zentral verwaltet.

Die Zuständigkeit für die Änderungen auf der Lohnsteuerkarte wechselt von den Gemeinden auf die Finanzämter. Der Zuständigkeitswechsel erfolgt für Lohnsteuerabzugsmerkmale, die ab 01.01.2011 wirksam werden. Die Finanzämter werden für alle Änderungen und Eintragungen auf den Lohnsteuerkarten ab dem 01.01.2011 ohne melderechtlichen Bezug, also z.B. sämtliche Wechsel von Steuerklassen sowie Eintragungen zu Kindern unter 18 Jahren, sowie für die Ausstellung von neuen Lohnsteuerkarten in Form von Ersatzbescheinigungen zuständig sein.

Die Gemeinde Oftersheim stellt somit keine Steuerkarten mehr für das Jahr 2011 aus.