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Bundestagswahl am 22.September 2002 (22.8.02)

Rubrik:

Allgemein

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Wahlberechtigung

Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundge-setzes, die am Wahltag das 18.Lebensjahr vollendet haben und die übrigen Wahlrechtsvoraussetzungen erfüllen. Für Auslandsdeutsche gelten besondere Bedingungen.
Die Wahlbenachrichtigungskarten werden zur Zeit ausgetragen. Personen, die bis 30. August 2002 keine Karte erhalten haben, aber von einer Wahlberechtigung ausgehen, werden gebeten, mit dem Wahlamt der Gemeinde, Tel. 597-102 und 597-103 oder per e-mail wahlen@oftersheim.de Kontakt aufzunehmen.
Außerdem liegt das Wählerverzeichnis in der Zeit vom 02.-06. September 2002 während den Öffnungszeiten des Rathauses in Zimmer 2/3 zur Einsichtnahme bereit.

Voraussetzungen für Briefwahl

Einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen erhält u.a. auf Antrag, wer sich am Wahltag während der Wahlzeit aus einem wichtigen Grund außerhalb seines Wahlbezirkes aufhält oder aus beruflichen Gründen oder infolge Krankheit, hohen Alters oder eines körperlichen Gebrechens den Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufsuchen kann.
Die Beantragung eines Wahlscheins stellt eine Ausnahme von der Urnenwahl dar und sollte nur beim Vorliegen der obigen Gründe in Anspruch genommen werden.

Beantragungsarten für Briefwahl

- Für die Beantragung von Briefwahlunterlagen ist, wie bisher, die Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte auszufüllen und zu unterschreiben. Der Antrag kann beim Wahlamt, Zimmer 2/3 abgegeben bzw. in den Rathausbriefkasten eingeworfen werden.
Bei postalischer Übersendung empfiehlt sich wegen der erforderlichen Angabe des Geburtsdatums eine Kuvertierung.

- Erstmals bei Bundestagswahlen kann die Beantragung eines Wahlscheines auch mit e-mail oder durch sonstige dokumentierbare Übermittlung in elektronischer Form erfolgen. Dies kann der Wahlberechtigte entweder durch Ausfüllen und Versenden einer von der Gemeinde im Internet bereitgestellte Eingabemaske (virtuelles Formular) oder durch eine formlose e-mail unter wahlen@oftersheim.de vollziehen.
Bei Beantragung eines Wahlscheines per e-mail bedarf es hinreichender Rechtssicherheit insbesondere hinsichtlich der Identität des Antragstellers.
Deswegen ist grundsätzlich das Geburtsdatum sowie die Wählernummer, die auf der Wahlbenachrichtigungskarte ersichtlich ist, anzugeben.

In der Homepage der Gemeinde www.oftersheim.de gelangt man über den Link „Wahlen“ zum gewünschten Antrag.
Bei Aufruf des Links „Wahlscheinantrag zur Bundestagswahl“ wird ein Erfassungs-formular für die Antragsdaten mit dem Muster einer Wahlbenachrichtigungskarte bereitgestellt.

Die Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei übertragen. Sollten die erfassten Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, wird automatisch ein Hinweis erteilt.

- Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen können an die jeweilige Wohnanschrift oder an eine Versandanschrift (Urlaubsadresse u.a.) übermittelt werden.Es empfiehlt sich eine rechtzeitige Rückgabe bzw. Rücksendung der roten Wahlbriefe.
Für weitere Auskünfte zum Antragsverfahren bzw. zur Wahlberechtigung stehen Mitarbeiterinnen des Wahlamtes, Tel. 597-102 bzw. 597-103 gerne zur Verfügung.