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Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 21.04.2009 (22.4.09)

Rubrik:

Aus dem Gemeinderat

Herausgeber:

Gemeinderat Oftersheim

Ort:

Rathaus Oftersheim - Sitzungssaal

Gemeinderat 2004

Gemeinderat 2004

Am vergangenen Dienstagabend fand turnusmäßig eine weitere Gemeinderatssitzung mit öffentlichem und nichtöffentlichem Sitzungsteil statt. Im öffentlichen Sitzungsabschnitt befasste sich das Gremium mit dem Bebauungsplan „Am Biegen“ (Satzungsbeschluss), der beabsichtigten Einrichtung eines Solarparks im Gewann „Hornungsäcker“, der Neuverpachtung des Oftersheimer Jagdbezirks und der Verwendung der Fördermittel aus dem Zukunftsinvestitionsprogramm (Bildungs- und Infrastrukturpauschale). Die Themen im nichtöffentlichen Teil betrafen u. a. die weitere Vorberatung von Baumaßnahmen an beiden Oftersheimer Schulen im Rahmen eines sogenannten Energie-Einspar-Contractings, mit Grundstücks- und Personalangelegenheiten und schließlich mit den diesjährigen Ehrungen von erfolgreichen Sportlern und engagierter Mitbürger für Verdienste im Ehrenamt. Der wesentliche Beratungsverlauf im öffentlichen Teil kann wie folgt geschildert werden:

 

Bebauungsplan „Am Biegen“; Satzungsbeschluss

Für das Gelände der ehemaligen Gärtner „Am Biegen“ gibt es bereits seit Jahren Umlegungsbemühungen, die aber aus verschiedenen Gründen nicht realisierbar waren. Mit Aufstellungsbeschluss vom 15.05.2007 wurden dann aber konkrete Planungsschritte möglich mit der Einleitung eines Verfahrens zur Bebauungsplanaufstellung gemäß den Vorschriften des Baugesetzbuches. Auf dem Areal sollen 18 Bauplätze entstehen. Das Bebauungsplanverfahren wurde im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB durchgeführt, sodass u.a. von der Umweltprüfung und von dem Umweltbericht nach BauGB  abgesehen werden konnte. Der Entwurf des Bebauungsplans „Am Biegen“ sowie die Satzung über örtliche Bauvorschriften haben unlängst öffentlich ausgelegen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden um Stellungnahme gebeten. Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung wurden keine Anregungen von Bürgern geäußert. Von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurden keine wesentlichen Anregungen vorgebracht. Die eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen wurden nach Möglichkeit eingearbeitet. Änderungen im zeichnerischen Teil des Bebauungsplans ergeben sich hieraus nicht. Im textlichen Teil wurden die Rechtsgrundlagen aktualisiert und um die Hinweise zum Lärmschutz klarer aufgenommen. Die Begründung wurde redaktionell überarbeitet bzw. ergänzt. Die Grundzüge der Planung werden hierbei nicht berührt. Eine erneute öffentliche Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB ist damit nicht erforderlich. Der Gemeinderat nahm hiervon Kenntnis, stimmte den Abwägungsvorschlägen der Verwaltung zu den eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen zu. Der Gemeinderat beschloss daraufhin einstimmig den Entwurf des  Bebauungsplans „Am Biegen“ gemäß BauGB/GemO als Satzung und den Entwurf der Örtlichen Bauvorschriften. Die Beschlüsse werden nun ortsüblich bekannt gemacht. Mit der Bekanntmachung treten der Bebauungsplan und die bauordnungsrechtlichen Festsetzungen  in Kraft.

 

Errichtung eines Solarparks im Gewann Hornungsäcker

Der Eigentümer eines Flurstücks im Gewann Hornungsäcker hat bei der Gemeinde Oftersheim eine interne Bauvoranfrage bezüglich der Errichtung eines Solarparks auf Oftersheimer Gemarkung eingereicht. Auf einer Fläche von ca. 4 ha soll ein Solarpark mit insgesamt 480 Tischen entstehen, der eine jährliche Stromleistung von ca. 1.250.000 kWh erzeugen würde. Der Antragsteller möchte die Anlage in unmittelbarer Nähe zu seinem Wohnhaus errichten.
Durch die Errichtung von Photovoltaikanlagen wird dem im Landesentwicklungsplan enthaltenen Ziel zur Förderung von erneuerbaren Energien entsprochen, wenn erneuerbare Energien erschlossen und genutzt werden, ohne dass dies mit der Zersiedlung oder sonstigen Beeinträchtigung der Freiräume verbunden ist. Baurechtlich sind grundsätzlich Solarparks im Außenbereich nach LBO, unabhängig von ihrer Größe oder Leistung, verfahrensfrei. Sie widersprechen jedoch den Darstellungen des Flächennutzungsplanes und des Landschaftsplanes. Bei einem Solarpark mit einer Fläche von mehreren Hektar liegt nach geltender Ausweisung des Flächennutzungsplanes eine Beeinträchtigung öffentlicher Belange vor und wäre somit nicht genehmigungsfähig. Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, wäre es somit zwingend notwendig, einen entsprechenden vorhabenbezogenen Bebauungsplan für ein solches Vorhaben zu erstellen, denn im aktuellen Flächennutzungsplan ist das Planungsgebiet als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Nach BauGB sind Bauleitpläne den Zielen der Raumordnung anzupassen. Nach dem Landesentwicklungsplan soll die Zersiedlung der Landschaft verhindert werden. Der Erhaltung der Funktionsfähigkeit der Freiräume mit ihren wichtigen ökologischen Ausgleichsfunktionen kommt ein besonderer Schutz zu. Deshalb sollen neue Bauflächen auch für Photovoltaikanlagen im Rahmen einer landschaftsverträglichen Siedlungs- und Infrastrukturentwicklung möglichst in Anbindung an geeignete Siedlungseinheiten ausgewiesen werden. Da die beantragte Fläche im Raumordnungsplan als „sonstiger landwirtschaftlicher Bereich und sonstiger Freiraum“ sowie als „Regionaler Grünzug“ ausgewiesen ist, wäre zur Umsetzung einer derartigen Planungen ein Zielabweichungsverfahren nach Raumordnungsgesetz notwendig, bei dem zu prüfen wäre, ob Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege bzw. die natürliche Eigenart der Landschaft sowie der Erholungswert beeinträchtigt werden oder das Landschaftsbild verunstaltet wird. Dies ist immer in einer Einzelfallüberprüfung durch die Fachbehörden zu entscheiden. Der Gemeinderat hatte nun zu entscheiden, ob dem Antragsteller im Falle einer positiven Bewertung durch eine selbst zu finanzierende Standortalternativenprüfung die Einleitung eines Zielabweichungsverfahrens mit allen weiteren notwendigen Verfahrensschritten zur Umsetzung eines Solarparks auf seinem Flurstück in Aussicht gestellt wird. Aus der Beratungsvorlage ergaben sich zwei Beschlussalternativen wie folgt:

Variante A:
Der Gemeinderat stimmt grundsätzlich der Ansiedlung eines Solarparks auf dem Gemarkungsgebiet der Gemeinde zu. Durch den Antragsteller ist eine Standortalternativenprüfung innerhalb der Gemarkungsgrenzen durch ein unabhängiges Planungsbüro zu veranlassen. Im Falle einer positiven Bewertung der beantragten Fläche auch durch die Träger öffentlicher Belange, oder einer anderen besser geeigneten Ausweisung, sichert der Gemeinderat dem Antragsteller das erforderliche Änderungsverfahren mit dem Ziel eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans zu. Die Kosten für die Planungsleistungen des Verfahrens sind durch den Antragsteller zu tragen.

Variante B:
Der Gemeinderat stimmt der formlosen Bauvoranfrage zur Errichtung eines Solarparks auf dem Flurstück im Gewann Hornungsäcker nicht zu und  behält sich vor, zu gegebenem Zeitpunkt gezielt Flächen innerhalb der Gemarkungsgrenzen auszuweisen, um sie einer Standortprüfung zu unterziehen.

Die Aussprache im Rat gestaltet sich zwar durchweg sachlich und verantwortungsbewusst, aber quer durch die Fraktionen mit unterschiedlichem, teils kontroversem Meinungsbild. Es galt abzuwägen zwischen den Belangen der Landwirtschaft und des Landschaftsschutzes einerseits und den Interessen des Antragstellers andererseits, wobei grundsätzlich der Ausbau der Solartechnik im Umweltsinne zu begrüßen war. Die lebhafte Debatte war u.a. geprägt von folgenden Fragestellungen: Eignung des Geländes, Umgang mit evtl. künftigen Vorhaben bzw. Festlegung örtlicher Begrenzungen, gemarkungsübergreifende Überlegungen, neutrale Eignungsuntersuchung durch Gemeinde und nicht den Antragsteller. Die Abstimmung über die beiden Entscheidungsalternativen ergab schließlich ein knappes mehrheitliches Votum für Variante A (12 Befürworter bei 10 Stimmern für B und 1 Enthaltung).

 

Neuverpachtung des gemeinschaftlichen Jagdbezirks Oftersheim

Zum 31.03.2009 lief der aktuell gültige Jagdpachtvertrag aus. Die Pachtzeit war gem. den gesetzlichen Bestimmungen auf 9 Jahre festgelegt.
Bereits in zwei nichtöffentlichen Sitzungen fanden umfassende Vorberatungen bezüglich der Neuverpachtung statt. Die Bewerbungsverhandlungen gestalteten sich dabei mit verschiedenen Bewerbern teilweise sehr schwierig, wozu vor allem die schlechte Qualität des Jagdbezirks beitrug.
Von der Verwaltung wurde nach Abstimmung mit den Fraktionsvorsitzenden die Neuverpachtung des Jagdbezirkes Oftersheim zum 01.04.2009 an Herrn Daniel Krause aus Eppelheim vorgeschlagen. Die Verpachtung erfolgt unter der Bedingung, dass die örtlichen zwei Mitbewerber jeweils einen auf ein Jahr befristeten Begehungsschein erhalten. Der Gemeinderat stimmte der Neuverpachtung des Jagdbezirks in diesem Sinne zu (bei 2 Gegenstimmern). 


Verwendung der Bildungs- und Infrastrukturpauschale nach dem Zukunftsinvestitionsgesetz

Die baden-württembergischen Gemeinden werden entsprechend den Bundesvorgaben zu 70 Prozent an den für Baden-Württemberg zur Verfügung gestellten Bundesmittel beteiligt. Die auf die Kommunen entfallenden Mittel i.H.v. 866 Mio.€ werden aufgeteilt in eine Bildungsinfrastrukturpauschale in Höhe von 499 Mio. € sowie in eine reine Infrastrukturpauschale in Höhe von 110 Mio. €. Die Bildungspauschale bemisst sich nach der Schülerzahl am Ort der Schule und der Zahl der Kinder in Kindergärten und Tageseinrichtungen in der Gemeinde. Die Infrastrukturpauschale wird auf die Gemeinden nach der Einwohnerzahl verteilt.

Gemäß Mitteilung des Finanzministeriums stehen der Gemeinde Oftersheim nach derzeitigem Stand folgende pauschale Zuweisungen zur Verfügung:

Bildungspauschale                     193 T€ 
Infrastrukturpauschale              110 T€

Summe                                       303 T€

Ende März wurden die Fraktionsvorsitzenden über die geplanten Maßnahmen informiert und deren Antragstellung wurde von der Verwaltung umgehend veranlasst.

Folgende Förderungen wurden beantragt:


                                                   Kosten            Zuschuss            Gemeindeanteil
Bildungspauschale

Theodor-Heuss-Schule           470.000 €           193.000 €                     277.000 €
(Austausch der Fenster)

 

Infrastrukturpauschale

Rose-Saal                                 85.000 €              60.000 €                       25.000 €
(Heizung-Lüftung)


Straßenbeleuchtung                 70.000 €               50.000 €                       20.000 €
(Austausch von Leuchtmittel)

Der Gemeinderat nahm die entsprechenden Verwendungsvorschläge zustimmend zur Kenntnis.