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Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 17.03.2009 (25.3.09)

Rubrik:

Aus dem Gemeinderat

Herausgeber:

Gemeinderat Oftersheim

Ort:

Rathaus Oftersheim - Sitzungssaal

Gemeinderat 2004

Gemeinderat 2004

Mit einer nicht unbedeutenden Tagesordnung hatte sich der Oftersheimer Gemeinderat am vergangenen Dienstag vor beachtlicher Zuschauerkulisse zu befassen, nicht nur weil Beschlüsse zum Neubau eines weiteren Kindergartens anstanden. Für das Erschließungsgebiet Nord-West war die Schlussabrechnung der Erschließungskosten auf dem Programm mit endgültiger Beschlussfassung, die allerdings nicht möglich war, weil sie vom Bürgermeister bereits bei Sitzungsbeginn von der Tagesordnung genommen wurde. Begründet wurde dies damit, dass sich im Vorfeld der Sitzung rechnerische Unebenheiten beim Erschließungsträger (MVV) ergaben, die nun eine nochmalige Überprüfung und somit Vertagung erforderlich machten. Ein weiterer Tagungspunkt betraf die dritte Änderungsplanung für den Bebauungsplan Nord-West, die mit einem mehrheitlich gefassten Aufstellungsbeschluss auf den Weg gebracht wurde. Einvernehmen herrschte deshalb nicht, weil sich beim Punkt  „Trennwände“ unterschiedliche bzw. von der Vorlage abweichende Auffassungen ergaben. Anschließend war Kenntnis zu nehmen vom Bebauungsplanverfahren Quartier VII der Nachbarstadt Schwetzingen im Rahmen der Nachbarbeteiligung. Dies geschah absolut nicht kritiklos und am Ende nicht mit einem entsprechenden und von Schwetzinger Seite gewünschten Votum. Auf Wunsch der eindeutigen Mehrheit des Gremiums erfolgte Vertagung bis zu Vorlage der offiziellen Stellungnahme des Schwetzinger Gemeinderats zum gemeinsamen Einzelhandelsgutachten. Für die Kommunalwahl 2009 war dann anschließend der Gemeindewahlausschuss zu nominieren und danach war wegen Ablaufs der Amtszeit des bisherigen  Gutachterausschusses ein neues Gremium zu bilden. Über die Beratungen/Beschlüsse kann in der Zusammenfassung wie folgt berichtet werden.

Dritte Planänderung des Bebauungsplans Wohngebiet Nord-West (Aufstellungsbeschluss)

Hier ging es nicht um einen endgültigen Satzungsbeschluss sondern um einen so genannten Aufstellungsbeschluss im Rahmen eines Änderungsverfahrens. Der Technische Ausschuss und der Gemeinderat haben sich mehrfach und eingehend mit den einzelnen Änderungen insbesondere der schriftlichen Festsetzungen befasst. Grundsätzliche Anpassungen waren in einigen Punkten bauordnungsrechtlicher Festsetzungen notwendig, da die Genehmigungspraxis unzureichende Regelungen offenbart hatte. Mit dem Änderungsverfahren sollen weiterhin die bisherigen bereits rechtsverbindlichen Teiländerungen eingearbeitet werden, damit wieder ein überschaubarer Gesamtplan vorliegt. Die jetzigen Änderungen betreffen vor allem folgende Regelungen/Festsetzungen: Überbaubare oder nicht überbaubare Grundstücksflächen (Trennwände), Dachbegrünung, Dachformen, Dachaufbauten, Stellplatzeinrichtungen und letztlich auch Änderungen bei Einfriedigungen und Stellplatzverpflichtungen. Die hierzu geführte Aussprache führte letztlich nicht zu einer einvernehmlichen Beschlussfassung trotz vorangegangener Vorbeartung im TA. Während die Fraktion von CDU und FWV im Sinne der Vorberatungsergebnisse die Änderungen uneingeschränkt bestätigten, wollte sich die SPD-Fraktion bezüglich der Einfriedigungs-/Sichtblendenregelung mit dieser Sach- und Rechtslage  nicht ohne weiteres abfinden. Bei rückblickender Betrachtung war von ärgerlichen Entwicklungen die Rede, die nun eine schwierige neue Situation geschaffen hätten, weil offenbar einiges rechtlich nicht mehr durchsetzbar ist. Insofern wollte sich die SPD-Fraktion der Stimme enthalten, wünschte jedoch in Interesse klarer und transparenter Verhältnisse gesonderte Abstimmung speziell zu diesem Änderungspunkt.  Alle anderen Änderungen wurden jedoch mitgetragen. Bei der deshalb notwendigen Abstimmung in diesem Punkt gab es für das SPD-Begehren keine ausreichende Mehrheit bei 7 Ja-Stimmen. Dieses Ergebnis hatte dann zur Folge, dass bei Abstimmung über die unveränderte Gesamtvorlage inklusive der Änderungen bei den Sichtschutzblenden kein einstimmiges Votum zustande kam. Der Aufstellungsbeschluss wurde schließlich mit 12 Ja-Stimmen bei 6 Enthaltungen mehrheitlich gefasst.

Anhörung der Nachbargemeinden zum Bebauungsplanverfahren Quartier VII der Stadt Schwetzingen

Das Bebauungsplanverfahren zum Quartier VII der Stadt Schwetzingen beschäftigte den Oftersheimer Gemeinderat im Rahmen der vorgeschriebenen Beteiligung der Nachbarn. Seit einigen Wochen ist bekannt, dass auf dem früheren EDEKA-Areal ein neuer Kauflandmarkt entstehen soll. Bürgermeister Baust schilderte zu Beginn der Aussprache die schwierige Einzelhandelssituation in Oftersheim und sprach von erheblichen Problemen bei der Nahversorgung infolge bisheriger rigoroser Marktansiedelungsvorhaben in Schwetzingen, besonders an der Gemarkungsgrenze zum Nachteil von Oftersheim. Während sich die Lage eventuell in der Oftersheimer Ortsmitte entspannt, durch Hoffnungen auf Erhalt des PLUS-Marktes aufgrund entsprechender Initiativen auch der Gemeinde, gestalten sich die Probleme in Nord-West allerdings unverändert schwierig. Die Konkurrenz auf Schwetzinger Seite (insbesondere Moll-Gelände) ist einfach zu groß und abschreckend für Investoren und Anbieter. Um wenigstens in Zukunft Fehlentwicklungen zu vermeiden, war vor einem Jahr gemeinsam mit Schwetzingen und Plankstadt ein gemeinsames Einzelhandelsgutachten in Auftrag gegeben worden, dessen Erwartungen und Zielsetzungen vom Bürgermeister nochmals erläutert wurden. Bezüglich des Kauflandprojekts komme es aber leider zu spät und habe insofern nur zukunftsbezogene Wirksamkeit. Dort entsteht nun ein Markt in einer Größe, die nach dem gemeinsamen Gutachten grenzwertig ist. Von einer unangenehmen und ärgerlichen Entwicklung und Sachlage auch für Plankstadt müsse somit die Rede sein. Oftersheim könne aktuell nur Kenntnis nehmen ohne große Einfluss- und Einwirkungsmöglichkeit auf das Entstehen des Markts in Schwetzingen. Das gemeinsame Gutachten mit Selbstbeschränkungen auch für Schwetzingen werde somit nur für künftige Vorhaben greifen können. Wesentlicher Gegenstand des Einzelhandelsgutachtens ist ein so genanntes Leitbild, das in den Gemeinderatsgremien im April gemeinsam verabschiedet werden sollte, das die deutliche Lebensmittelunterversorgung in Oftersheim und Plankstadt bei gleichzeitiger Überversorgung in Schwetzingen beschreibt und weitere Marktansiedelungen oder Erweiterungen in Schwetzingen verhindern soll, zumindest in den Außenbereichen. Die Nachbaranfrage aus Schwetzingen zur Kauflandansiedelung konnte somit nicht auf der Grundlage des gemeinsamen Leitbilds behandelt werden, obwohl von OB Dr. Pöltl kurz vor der Sitzung ein Schreiben präsentiert wurde mit entsprechenden Annahmezusicherungen seitens der Stadt. Die nachfolgende Aussprache gestaltete sich vor diesem Hintergrund vor allem aber rückblickend klimatisch sehr belastet und in Richtung der Stadt Schwetzingen (vor allem frühere Verantwortungsträger) sehr kritisch. Eine deutliche Mehrheit des Gremiums sah sich ohne die abschließende offizielle Beschlussfassung im Schwetzinger Gremium zum Leitbild zu einer Äußerung nicht imstande; das OB-Schreiben genüge nicht. Die Vorgehensweise der Stadt Schwetzingen (u. a. Dominanzverhalten) auch in dieser Angelegenheit wurde heftig beanstandet und man war offenkundig nicht bereit, weitere Entwicklungen zum gravierenden Nachteil von Oftersheim klaglos hinzunehmen. Auch wurden Zweifel am Wert des Gutachtens geäußert vor diesem Hintergrund. Es wurde abgelehnt, zum Kauflandvorhaben vor Ratifizierung des verpflichtenden Leitbildes Stellung zu beziehen. Schließlich folgte eine deutliche Mehrheit von 18 Gemeinderäten dem Vertagungsantrag der SPD-Fraktion.

Neubau eines Kindergartens

Der Gemeinderat setzte mit abschließender Beschlussfassung seine intensive Vorberatung, zuletzt in einer Sondersitzung im Januar, fort und brachte damit grundsätzlich und einstimmig den Neubau eines weiteren Kindergartens auf dem Areal Schreinerei Wilhelm, Hildastraße, auf den Weg. Dabei wurden auch Festlegungen in der Architektenfrage und bezüglich der Finanzierung getroffen. Der Beschlussfassung lagen folgende Einschätzungen und Empfehlungen zugrunde:
Die aktuellen Belegungszahlen sowie die Prognosen aus dem Gutachten der Kommunalentwicklung bis 2014 begründen bei der Kinderbetreuung ab 3 Jahren und beim Ausbau für die Kleinkindbetreuung U 3 eine dringende Ausbauempfehlung in Form eines Neubaus. Der Ausbaubedarf im Neubaugebiet bei Kleinkindbetreuung kann, so das Ergebnis umfassender Prüfungen, in den Bestandkindergärten ohne dortige Erweiterungen nicht aufgefangen werden. Allein bei der Kleinkindbetreuung besteht ein Ausbaubedarf über die 42 vorhandenen Plätze hinaus von mindestens 70 Plätzen bei Realisierung der bundespolitischen Erwartungen (Deckungsquote 34% angestrebt) und sogar über 100 Betreuungsplätze bei Bedarfsermittlung im Rhein-Neckar-Kreis (Deckungsquote über 40 %). Mit einem Neubau, der 6 Gruppen umfasst, könnte die Gemeinde flexibel auf die Notwendigkeiten und den Bedarf reagieren, denn nicht nur die Kleinkindbetreuung erfährt Veränderungen hinsichtlich Qualität und Quantität der Betreuung, sondern auch bei den Kindern ab 3 Jahren zeichnet sich gravierender Handlungsbedarf, auch bezüglich der Mittagstischversorgung ab. Die geprüften Erweiterungen in den Bestandskindergärten seien vorläufig aufgrund eindeutiger Kosten-/Nutzeneinschätzungen im Nachteil gegenüber einem Neubau, der somit Priorität genieße. Die Gemeinde geht beim Neubau von einem Kostenvolumen von etwa 2,5 Mio. Euro inklusive Außenanlagen und Abbruchkosten für die ehemalige Schreinerei  Wilhelm aus, rechnet aber aufgrund vorhandener Fördermöglichkeiten aus der Krippenförderung und des Landessanierungsprogrammes mit einem Nettoaufwand von ca. 1,5 Mio. nach Abzug von 800.000 bis 1 Mio. Euro Zuschüssen. Bezüglich der Bauträgerschaft eines neuen Kindergartens wurden Gespräche mit potenziellen Bauträgern, auch aufgrund der guten Erfahrungen mit dem Neubau des Lebenshilfekindergartens „Sonnenblume“ geführt, deren Einschätzungen mit dem Vorschlag seitens der Verwaltung verbunden wurden, aus verschiedenen Gründen (u. a. Förderverluste, geringer Zeitrahmen) den Bau in kommunaler Eigenregie anzugehen. Die Frage der Architektenbeauftragung war bereits Beratungsgegenstand im Technischen Ausschuss, der nunmehr dem Gemeinderat vorschlug, für die Grundlagenermittlung und Vorplanung eine Mehrfachbeauftragung von drei bekannten und erfahrenen Architektenbüros aus der Region zu veranlassen. Vorgeschlagen wurden die Büros Maier, Oftersheim, Lorenz/Roth, Schwetzingen und Hübner und Ehrhard, Heidelberg. In der folgenden Aussprache ergab sich uneingeschränkte Zustimmung zu allen Vorhaben und Aspekten des Kindergartenneubaus. Allen Vorschlägen und Empfehlungen aus der Vorberatung und der Sitzungsvorlage wurde mit Wohlwollen aufgrund einer sich deutlich ergebenden Nachfragesituation zugestimmt. Hinsichtlich der Finanzierung war man sich schließlich ebenfalls einig, dass diese ÖPP-Finanzierungsmodelle nicht zum Tragen kommen sollten, sondern trotz schwieriger Finanzlage die Eigenfinanzierung, notfalls mit Kreditfinanzierung zu realisieren sei. Gegenstand der Beratung und Aussprache war schließlich auch die künftige Betriebsträgerschaft. Hier war berichtet worden von Gesprächen  mit dem Arbeitersamariterbund (Betriebsträger des Samariter-Hauses, Oftersheim) und dessen Bereitschaft zum Betrieb des neuen Kindergartens ähnlich der Regelungen mit der Lebenshilfe für den Kindergarten Sonnenblume. Auch diesen Überlegungen stand das Gremium positiv gegenüber mit der Bereitschaft, eine ASB-Trägerschaft anzustreben, über die zu gegebener Zeit auf klarer Informationsgrundlage zu befinden wäre.


Bestellung des Gemeindewahlausschusses für die Kommunalwahlen am 07.06.09

Für die am 07.06.09 anstehenden Kommunalwahlen war ein Gemeindewahlausschuss zu bilden, dem die Leitung der Gemeindewahlen bezüglich der Zulassung der Wahlvorschläge, Prüfung der Wählbarkeit der Bewerber und Feststellung des Wahlergebnisses obliegt. Bei der Kreistagswahl leitet der Gemeindewahlausschuss die Durchführung der Wahl und wirkt bei der Ergebnisermittlung mit. Der Wahlausschuss besteht aus dem Bürgermeister als Vorsitzendem kraft Gesetzes, mindestens zwei Beisitzern sowie Stellvertretern in gleicher Zahl. Die Beisitzer und Stellvertreter wählt der Gemeinderat aus dem Kreis der Wahlberechtigten, wobei bevorzugt nicht mehr kandidierende oder frühere Gemeinderäte zu berücksichtigen sind. Da die beiden Bürgermeisterstellvertreter Wahlbewerber sein werden und somit für dieses Gremium nicht zur Verfügung stehen, musste auch eine Stellvertreterwahl erfolgen. Bei der Vorberatung im Februar wurde folgende Zusammensetzung des Gemeindewahlausschusses einvernehmlich besprochen, die nun durch abschließende Wahl bzw. Beschlussfassung bestätigt wurde. Vorsitzender Bürgermeister Baust, Stellvertreter Bgm. i. R. Siegwald Kehder, Beisitzer Gemeinderat Rudolf Uebelhör und Hilde Rauchholz, Beisitzer-Stellvertreter Gertrud Maier und Heinz-Dieter Schmidt, Schriftführer: Christa Wirtz und Dieter Schmitt aus der Verwaltung.

Bestellung des Gutachterausschusses für die Ermittlung von Grundstückswerten

Der Gutachterausschuss ist ein neutrales und unabhängiges Gremium zur Ermittlung von Grundstückswerten nach dem Baugesetzbuch. Er ist nach der Gemeindeordnung ein beschließender Ausschuss, dem bisher neben dem Vorsitzenden (Ortsbaumeister Meißner) fünf weitere Gutachter angehörten. Außerdem waren nach den einschlägigen Rechtsgrundlagen auch Bedienstete für die Einheitsbewertung aus der örtlichen Finanzbehörde zu Gutachtern bestellt. Die Amtszeit des Gutachterausschusses ist nun unlängst abgelaufen. Da zeitnah dringende Gutachtertermine anstehen war es nicht möglich, die Neubestellung des Ausschusses aufzuschieben bis zur generellen Ausschussbildung nach den Kommunalwahlen im Juni. Der Gemeinderat war mit dieser Vorgehensweise einverstanden und bestellte den Gutachterausschuss neu mit den bisherigen Mitgliedern (Ortsbaumeister Meißner, Gemeinderäte Kurt Siegel, Jens Rüttinger, Roland Seidel, Herbert Gieser und Werner Kerschgens sowie zwei Bediensteten des Finanzamtes Schwetzingen für eine weitere Amtszeit von vier Jahren.

Anfragen aus der Mitte des Gemeinderats

Gemeinderat Friedbert Schnabel:

• Toilettennotwendigkeiten auf neuem Markt Lessingplatz; keine Notwendigkeiten diesbezüglich laut Verwaltungsauskunft

• Schlechte Wegeverhältnisse Häckselplatz und erneuerungsbedürftiges Ortsschild verlängerte Saarstraße


Gemeinderat Jens Geiß:

• Versickerungsprobleme an verschiedenen Pflasterflächen im Wohngebiet Nord-West; Ortsbaumeister Meißner berichtete über den aktuellen Kenntnisstand und über einen am Sitzungstag leider geplatzten Erörterungstermin mit Bauunternehmen und der MVV, dem Erschließungsträger. Tatsächlich seien Verformungen und Absetzungen vorhanden und die Versickerungsmöglichkeiten sind zu bezweifeln. Die Gemeinde geht von Gewährleistungsansprüchen gegenüber dem Bauunternehmen aus und hofft auf Vermeidung weiterer Rechtsstreite auch hier.


Gemeinderat Peter Wierer:

• Erinnerung an Erneuerungs-/Sanierungsbedürftigkeit von Straßen und Wohnungen aufgrund früherer SPD-Hinweise und Wünsche mit der erneuten Bitte um Information, Überprüfung und evtl. Reaktion trotz schlechter Finanzlage; Bürgermeister Baust entgegnete mit Widerspruch bezüglich schlechter Straßen-/Wohnungsverhältnisse mit Nennung zahlreicher Beispiele. Aufgrund der Ergebnisse der laufenden Untersuchungen der Kanalisationsverhältnisse in den Ortsstraßen sei hier weiterer zusätzlicher und dringender Handlungsbedarf vorrangig gegeben. Die Straßenplanung habe sich somit vor dem Hintergrund der Kanalbaunotwendigkeiten zur orientieren.


Gemeinderat Roland Seidel:

• Bemängelung von Unebenheiten an überörtlichen Straßen insbesondere der Heidelberger Straße; Erinnerung seitens der Verwaltung an begrenzte Einwirkungsmöglichkeit der Gemeinde.


Gemeinderat Jens Rüttinger:

• Unmut bei Schaustellern über erneut nicht einheitliche Terminplanung bei Sommertagszug und Frühlingsfest; Bürgermeister Baust informiert über anfänglich gemeinsamen Termin, der von den Schaustellern allerdings nicht gehalten wurde sowie über die vorrangigen Bedürfnisse der Hauptakteure Schulen/Kindergärten.


Gemeinderätin Sigrun Paladini:

• Hundehalter klagen über zu wenige Hundeabfallbehälter; Bürgermeister Baust bemängelt seinerseits die zu geringe Nutzung vorhandener Einrichtungen und wünscht mehr Selbsthilfe anstatt Verpflichtung der öffentlichen Hand.


Zuhöreranfrage

Mängel an Erschließungsanlagen in Nord-West werden beklagt und mit dem Angebot an die Verwaltung verbunden, Argumentationshilfen für die MVV-Verhandlungen beizusteuern.